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ich wollte im Sommer während des Urlaubs auch mal im Meer fischen gehen. Da muss man natürlich auch ein Messer dabei haben. Mir hat ein Vereinskollege in D erzählt, das der Angler nur Messer mit einer bestimmten Klingenlänge in NL benutzen darf. Andernfalls gäbe es bei einer Kontrolle, wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht mächtig etwas auf den Deckel. Auf eine dicke Geldstrafe bzw. "gesiebte Luft" habe ich keinen Bock. Wer kann mir bitte dazu mal Fakten liefern.
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