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Völkerrechtliche Übereinkommen?
Seit wann ist der Wolf als Volk anerkannt?
Hab ich was verpasst?
Sorry, aber das ist nur heisse Luft bzw. das Nachziehen zu anderen Ländern. Abschüsse von Tieren (jeglicher Art), die akute Gefahren für Menschen darstellen, sind seit jeher erlaubt. Und mit der VO zieht das BL formal nur mit einigen anderen (Bundes-)Ländern gleich. Die VO wird auch nicht gegen geltendes (EU-) Recht und völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen.
.....
@gipflzipfla:
Nicht die VO, sondern die Unwissenheit über den Rahmen, in dem sich die bewegen MUSS, enttäuscht. Die VO fasst nur (kann nur fassen) was sowieso erlaubt ist.
Joe
es gibt Dinge, die sind erlaubt und je nach Landesjagdgesetz trotzdem untersagt...oder umgekehrt, je nach belieben.Österreich hat die Berner Konvention unterschrieben UND hat als Mitglied der EU die FFH-RL zu beachten.
Wenn ein österreichisches Bundesland ein Gesetz verabschiedet, das gegen diese verstößt - macht mal. Wird lustig (für die nicht-Österreicher) und normalerweise auch teuer (für Euch). Also werden sie das nicht tun. Womit wir wieder da wären, wo ich eingehakt habe: es kann nichts erlaubt werden, was nicht schon prinzipiell erlaubt wäre, also: auch "in Ösiland nix neues".
VG
Joe
Es bleibt dabei: die BL in A wie in D können sich nur in dem Rahmen bewegen, der ihnen erlaubt ist. Was so eine VO bringt: sie schafft - wenn sie handwerklich gut gemacht ist - Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Joe
Es bleibt dabei: die BL in A wie in D können sich nur in dem Rahmen bewegen, der ihnen erlaubt ist. Was so eine VO bringt: sie schafft - wenn sie handwerklich gut gemacht ist - Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Joe
Es bleibt dabei: die BL in A wie in D können sich nur in dem Rahmen bewegen, der ihnen erlaubt ist.
Was so eine VO bringt: sie schafft - wenn sie handwerklich gut gemacht ist - Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Joe