[Niedersachsen] Niedersachsen: Aneignungsrecht Rehwild befriedeter Bezirk

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Ohne jetzt des Niedersächsische Jagdgesetz gelesen zu haben, aber nach dem BJagdG und in By gehört der befriedete Bezirk sehr wohl zu einem Jagdbezirk, auch wenn dort die Jagd ruht. § 6 BJG.
edit sagt: in Niedersachsen in NJagdG mit §27 Abs. 7 geregelt.

Du schreibst korrekt: die Jagd ruht. Wenn Jagd das alleinige Recht ist, Wild aufzusuchen, ihm nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen, was ruht dann?
 
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Aus eigenem Erleben kann ich sagen, dass Wild, das im befrieten Bezirk verendet, dem Grundstückseigentümer zusteht, auch bzgl. Entsorgung. Kann natürlich sein, dass die Polizei seinerzeit auf dem Holzweg war :p
 
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befriedeter bezirk und privatgründstück sind zwei verschiedene sachen
@mrbigshot kannst du das erklären und ggf ein Stück Gesetzestext dazu liefern. Ich dachte, es gibt nur Jagdrevier und im Revier den befriedeten Bezirk. Aber dass es noch zusätzlich Privatgrundstücke gibt, ist mir neu.
( diese Sonderfälle der Grundstückseigentümer, die die Jagd nicht ausüben wollen, lassen wir weg )
Peter
 
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@jagdpeter :

'befriedeter bezirk' ist ja nur der generelle oberbegriff . es ist nen riesen unterschied ob das ein öffentlicher spielplatz , friedhof etc. oder der private garten eines hauses ist .

hier gilt das hausrecht und der JAB hat nichtmal ein recht das grundstück zu betreten , geschweige darf er sich das wild dort aneignen . das privatgrundstück liegt sozusagen nur innerhalb eines befriedeten bezirkes .

die entsorgung von fallwild und evtl. schäden am grundstück wiederum sind sache des grundstückbesitzers.

so zumindest nach meinem verständnis.
 
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@mrbigshot
Jetzt wird ein Schuh draus. Du hattest aber geschrieben „ befriedeter bezirk und privatgründstück sind zwei verschiedene sachen „
Jetzt schreibst du „ 'befriedeter bezirk' ist ja nur der generelle oberbegriff“
In der Juristerei muss man schon genau sein :)
Peter
 
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im Recht gibt es nur Grundstücke, egal wem sie gehören. Bei einem gesetzlichen Betretungsrecht spielt es keine Rolle, wer Eigentümer ist. (y)
 
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Übrigens ist das in NRW dank dem Grünen Remmel Gesetz jedem Jäger gestattet Wild zu erlösen auch im fremden Revier

Was den befriedeten Bezirk betrifft, wurde das allerdings etwas verbessert, in NRW darf nun auch in einer Befriedung nachgesucht und ggf. abgefangen werden, das Aneignungsrecht bleibt allerdings beim Grundeigentümer, die Rechtssicherheit gab es vor der Novelle nicht. Bei den "richtigen" Genossen hätte so etwas dann zu Hausfriedensbruch, unerlaubtem Führen einer Waffe und Jagdwilderei führen können. Wenn es nicht im LJG explizit erlaubt ist, enden alle Befugnisse an der Grenze zur Befriedung, das gilt für das Jagdausübungsrecht, das Aneignungsrecht und das Waffenrecht....in NRW, andere Bundeländer, andere Gesetze...
 

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