[Niedersachsen] Niedersachsen: Aneignungsrecht Rehwild befriedeter Bezirk

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Egal ob Reh, Fuchs, Waschbär.. befriedeter Bezirk hat nichts mit der umliegenden Revierpacht zu tun. Man kann bei der UJB eine Freigabe bekommen um in Notfällen (krankes Wild etc.) agieren zu dürfen. Ist aber erstmal nicht Sache eines Jägers/Pächters sondern die der Polizei, Stadt/Gemeinde
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo Allerseits


heute Nachmittag hatte ich einen Anruf der Polizei.

Der Pächter des Nachbarreviers ist im Urlaub und konnte nicht erreicht werden.

Ein Bock ist im Nachbarreviert in einem Swimmingpool.

Er lebt noch, ist aber schwach.
Die Besitzer des Grundstücks wissen nicht, wie lange er schon da drin war.
Sie haben ihn nach dem Rausholen mit Wasser abgespritzt und ihn etwas zu trinken hin gestellt.

Wir haben ihm dann vereint nach und nach etwas zu trinken geben können und ihn zur Grundstücksgrenze in den Schatten gebracht. Dort stand er dann eine Zeit und ist dann hinter den Büschen verschwunden.

Eben kam Anruf, dass er verendet ist. Auf dem Grundstück.

Jetzt die Frage:

Kann ich den da morgen weg holen? Steht dem Grundstückseigentümer das Aneignungsrecht zu?
Ich möchte da keine Wilderei betreiben bzw. dem Pächter des Nachbarreviers.

Aus dem Jagdgesetz werde ich nicht ganz schlau.

Da steht folgendes:

"(6) 1 Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. 2 Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setzzeiten gelten entsprechend. "

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND+§+9&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Das heisst doch eher, dass man auf den Revierinhaber warten muss, oder?
Ja du kannst ihn da wegholen
 
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Ja die wollten dem Bock was gutes tun und das Chlor raus waschen. Die hatten mit einer Auffangstation telefoniert und die meinten das. Sonst wird er nicht mehr von den anderen akzeptiert...

Ich hab es noch mehrfach bei den Pächtern probiert. Keiner war zu erreichen.
Daher habe ich jetzt bei der unteren Jagdbehörde angerufen und gesagt, dass ich den da weg holen würde.
 
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Ja die wollten dem Bock was gutes tun und das Chlor raus waschen. Die hatten mit einer Auffangstation telefoniert und die meinten das. Sonst wird er nicht mehr von den anderen akzeptiert...
Ein Rehbock der eine Woche nicht zur Skatrunde eingeladen wird. Der ärmste. Was die in dieser Auffangstation wohl sonst noch für Ideen haben.
 
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Sachen gibts....:unsure::rolleyes:
Hat der Poolbesitzer ned gemeint, "nimm ihn bitte mit"? Oder will er ihn haben und ausstopfen lassen? Oder vielleicht sogar wegen den Kindern auf seinem Grundstück beerdigen?
Was spricht dagegen, den Bock erstmal in die Kühlung zu hängen und zu warten, bis der zuständige Revierpächter wieder da ist? Wenns länger dauert, würde ich ihn vermutlich auch grob zerwirken und einfrieren, vielleicht will der Revierpächter ja Hundefutter daraus machen.
In Verkehr bringen ist ja wohl für alle hier anwesenden ausgeschlossen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Was spricht dagegen, den Bock erstmal in die Kühlung zu hängen und zu warten, bis der zuständige Revierpächter wieder da ist?
:unsure:was spricht dafür??? der Jagdpächter hat mit dem Bock überhaupt nix Zutun ;)Das Aneignungsrecht steht, wenn durch Landesrecht nicht anders geregelt dem Grundeigentümer zu(y)
Der Jagdpächter wäre zuständig gewesen das Tier zu erlösen aber aneignen darf er es sich nicht. Die Tötung bedarf der Genehmigung, das läuft bei uns telefonisch entweder Polizei oder OA.
Übrigens ist das in NRW dank dem Grünen Remmel Gesetz jedem Jäger gestattet Wild zu erlösen auch im fremden Revier
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fex

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Hier geht es doch darum, einen Kadaver zu entsorgen und damit der Familie des Grundstückseigentümer Kummer und Ärger zu ersparen. Bessere Werbung für die Jägerschaft kann man doch gar nicht machen wie mit einer solchen Hilfeleistung.

Natürlich kann man die Familie mit dem stinkenden und aufgeblähten Kadaver stehen lassen, schliesslich ist man nur fürs Totschiessen zuständig.
 
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Niedersachsen:
Aneignungsrecht Rehwild befriedeter Bezirk


Mir ist etwas schwindlig im Kopf, nachdem ich bis jetzt die vielen Tipps und Hinweise zu dem geschilderten Fall „Hilfe – ein Rehbock schwimmt im Pool“ gelesen habe.

Sicherlich hat kein Jäger (oder der meint einer zu sein…) ständig sämtliche Gesetzte rund um das Thema Jagd im Kopf. Allerdings die grundlegenden Jagdgesetze und ihre Anwendung / Deutung sollte man als Jäger mit amtlicher Jägerprüfung aber kennen. Zumindest wissen, wo man diese nachlesen kann. Einige Foristi hier haben schon eine eigenwillige Deutung unserer Jagdgesetze…:eek:

Hinweis in eigener Sache:
Ich bin kein Jurist und werde daher nur versuchen die gesetzlichen Vorgaben zu dem o. g. Ereignis aus meiner Sicht und Wissenstand zu deuten und zu erläutern - ohne Anspruch auf Richtig- o. Vollständigkeit!

Quelle + Auszüge aus dem :
Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) v. 16. März 2001

http://www.nds-voris.de/jportal/por...-JagdGNDpP1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

§ 1
Jagdausübungsberechtigte, zur Jagd Befugte
(1) Das Jagdausübungsrecht ist das Recht, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk auszuüben, insbesondere
1. das Wild zu hegen
2. das Wild aufzusuchen, ihm nachzustellen, es zu erlegen und zu fangen und
3. sich das Wild anzueignen.



§ 25 Abschussplan
Nachfolgend – nur Auszüge aus dem vorhandenen Text !


http://www.nds-voris.de/jportal/por...agdGNDV3P25&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

§ 25 Abschussplan

Nachfolgend – nur Auszüge aus dem vorhandenen Text !

Für Rehwild besteht in Niedersachsen ein Abschussplan. Alles Rehwild wird auf dem Abschussplan erfasst das in einem Jagdbezirk erlegt oder auf sonstige Weise verendet ist (Fallwild).

Weiterhin verlangt (in der Regel!) die jeweilige Jagdbehörde das von Rehböcken der Unterkiefer sowie das Gehörn vom Revierpächter / JAB vorgelegt werden muss.
Das erfolgt in Niedersachsen (in der Regel!) anlässlich einer Pflichttrophäenschau einmal im Jahr auf Ebene der jeweiligen Jägerschaft. In Niedersachsen gibt es 66 Jägerschaften:
Quelle: https://www.ljn.de/jaegerschaften_in_niedersachsen/liste_aller_jaegerschaften/?no_cache=1

Rechtliche Seite zu dem unter #1 geschilderten Fall.

Nur dem Jagdausübungsberechtigten (JAB) steht in dem Jagdbezirk wo er das Jagdrecht hat das alleinige Aneignungsrecht von Wild zu.

Meine Deutung der Gesetzesvorgabe ohne Anspruch auf Richtig- o. Vollständigkeit!

Der Rehbock ist zwar auf einem befriedeten Bezirk verendet, gehört aber ausschließlich dem JAB des Jagdbezirks. Wenn wie geschildert der Reviernachbar oder der Grundstückseigentümer ohne Wissen des zuständigen JAB sich das Stück Fallwild aneignen, so ist das ein Fall von Wilderei.

Als nicht zuständiger JAB hat man in einem fremden Jagdbezirk überhaupt keine Rechte hinsichtlich einer eigenen Jagdausübung, außer wenn man von dem zuständigen JAB ausdrücklich dazu ermächtigt wurde. Vielleicht aus Gründen des Tierschutzes könnte man aufgrund der eigenen Jagdausbildung (Jägerprüfung) ein Stück verunfalltes Wild ggf. abfangen. Das wäre aber ein anderer Vorgang und steht hier auch nicht zur Debatte.

Da wo ein mit Wild oder Jagdausübung in Verbindung stehendes Ereignis vorliegt, muss alles unternommen werden, um den zuständigen JAB (oder seine Vertreter) zu erreichen / zu informieren.
Ist dieses warum auch immer nicht möglich, könnte man über den zuständigen Hegering (Hegeringleiter oder seine Vertreter) Kontakt aufnehmen und den Fall besprechen. In der Regel kennt der Hegeringleiter die JAB die in seinem HR Reviere gepachtet haben. Hier findet sich bestimmt eine Lösung. Als „Jagd-Pächter oder JAB“ sollte man eigentlich seine Reviernachbarn sowie den zuständigen Hegeringleiter (oder die Vertreter) kennen - z.B. durch „Wildfolgevereinbarungen“.

Sollte auch dieses Möglichkeit zu keinem Erfolg führen könnte man in Abstimmung mit der Polizei (sie hat einen ja schließlich vor Ort geholt) sich vorläufig das Stück Schalenwild (Rehbock) aneignen, zur weiteren Versorgung. Der Name und die Anschrift sind der Polizei bekannt, sonst wäre man ja nicht informiert worden. Weiterhin sollte man aber den JAB, den zuständigen Hegeringleiter (oder die jeweiligen Vertreter) über das Ereignis und das eigene Vorgehen weiterhin versuchen zu erreichen und zu informieren.

Da der Rehbock verendet aufgefunden wurde, handelt es sich somit um ein Stück Fallwild. Wildbret von Schalenwild das als Fallwild definiert wurde, darf nicht mehr in den Handel verbracht werden. Es wird in der Regel entsorgt.
(In diesem Fall und der zurzeit vorliegenden großen Tageshitze eine angebrachte Hygienemaßnahme. )

Es geht daher in diesem Fall nur noch um die Bergung und Sicherung des Rehhauptes (Rehgehörn incl. Unterkiefer zwecks Nachweis gegenüber der Jagdbehörde / Pflichttrophäenschau für den zuständigen JAB).

Das abgeschärfte Rehbockhaupt empfiehlt sich einzufrieren und sobald der zuständige JAB wieder erreichbar ist, wird dieser über den Vorfall informiert und das Haupt übergeben.

Wenn so vorgegangen würde / wird, gibt es auch keinen Stress mit dem (Jagd)Nachbarn. ;)

munter bleiben...


"Es ist gar nicht so einfach ein Stachelschwein zu bürsten"
 
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Gute Güte, wie wär's mal mit simplem gesunden Menschenverstand?

Der Bock verendete in einem befriedeten Gebiet. Dort darf die Jagd nicht ausgeübt werden, und das Jagdausübungsrecht kann und wird deshalb nicht verpachtet. Deshalb ist der werte Eigenheimbesitzer mit dem Häuschen auf dem Dorf auch nicht Mitglied in einer Jagdgenossenschaft.

Der JAB hat also auf dem Grundstück genauso viel zu bestimmen wie jeder andere Kreti und Plethi, der vor dem Haus sein Auto abstellt, nämlich: gar nix.

Das verendete Stück Wild ist also zu allererst ein Problem der Grundstückseigentümer, und die haben ihn zu entsorgen. Ob sie ihn vergraben, zur Tierkörperverwertung bringen oder daraus eine Pastete (mit mittlerweile ausgeprägtem Hautgout) bereiten, ist deren Problem. (Aufgrund der vorherigen Beiträge erfolgt noch folgender Hinweis: Ich rate natürlich ausschließlich zur Tierkörperverwertung, die anderen Optionen wurden nicht völlig ironiebefreit erwähnt).
 
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Hier geht es doch darum, einen Kadaver zu entsorgen und damit der Familie des Grundstückseigentümer Kummer und Ärger zu ersparen. Bessere Werbung für die Jägerschaft kann man doch gar nicht machen wie mit einer solchen Hilfeleistung.

Darum ging es mir!

Ich hab eben nochmal mit der Behörde telefoniert.
Die Mitarbeiterin hat über Umwege die Mobilnummer des Pächters heraus bekommen. Der hat oder wird den Bock abholen lassen.
 

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