nein , denn das ist der springende punkt bei dem ganzen - und sorry mein lieber , du redest , zumindest aus praktischer sicht , blödsinn.
du darfst beim einbruch widerstand leisten , evtl auch den täter festhalten um die tat aufzuklären , logo .
wenn du aber zum schrank gehst und ihn erschiesst ist das ne ganz andere situation die du dann vor dem richter erklären wirst . punkt .
wir sind in deutschland und nicht den usa.
wenn es keine einbrecher sind sondern gewaltbereite meuchelmörder die deine frau vor deinen augen abschlachten wollen dann schreib nicht im internet hobby gesetzestexte sondern tue oder lasse was du kannst und was du für richtig hältst . auch punkt.