Mein SB hat gesagt ich solle mir vom LandesJagdVerband bestätigen lassen dass (für mich) eine 3.KW in 22lfb zur Fallenjagd erforderlich sei, dann sei sie (neben 9mm Para und 44er) genehmigungsfähig. Diese Bestätigung ist wohl kein Problem.
Nun ist aber eine Verschärfung insoweit eingetreten ( von der mein SB nichts weiß - bzw er NOCH nicht dran gedacht hat ?) dass zusätzlich nachgewiesen werden muss dass es nicht zumutbar ist eine der 2 vorhandenen Grosskaliber Waffen ab zu geben bzw ein konkretes Bedürfniss für zwei Grosskaliber besteht. Früher gab es da mal so etwas wie "Bestandsschutz" ??
Was sind anerkannte Gründe 9mm UND 44er haben zu müssen.
Konkret nehme ich die 9mm als kleine Fangschusswaffe und zum Übungsschiessen und die 44er für Schwarzwild - reicht das schon ? oder gibts da noch bessere Argumente ? Habe etwas Bedenken es könne erwidert werden die 44er sei ja auch zum Überungsschiessen geeignet bzw umgekehrt die 9mm zum Fangschuss auf SW...)
Danke !
Nun ist aber eine Verschärfung insoweit eingetreten ( von der mein SB nichts weiß - bzw er NOCH nicht dran gedacht hat ?) dass zusätzlich nachgewiesen werden muss dass es nicht zumutbar ist eine der 2 vorhandenen Grosskaliber Waffen ab zu geben bzw ein konkretes Bedürfniss für zwei Grosskaliber besteht. Früher gab es da mal so etwas wie "Bestandsschutz" ??
Was sind anerkannte Gründe 9mm UND 44er haben zu müssen.
Konkret nehme ich die 9mm als kleine Fangschusswaffe und zum Übungsschiessen und die 44er für Schwarzwild - reicht das schon ? oder gibts da noch bessere Argumente ? Habe etwas Bedenken es könne erwidert werden die 44er sei ja auch zum Überungsschiessen geeignet bzw umgekehrt die 9mm zum Fangschuss auf SW...)
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