NRW: DRITTE KURZWAFFE

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Werden Wechselsysteme auf das Kontingent eigtl angerechnet?
 
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Zumindest, sofern das Wechselsystem im Kaliber kleiner ist als die Ursprungswaffe.
.22er WS für eine 9mm Pistole geht so.
.45er WS für die gleiche Waffe wird angerechnet.
Kaufst du die Waffe direkt in .45ACP, sind sowohl das .22er als auch das 9mm WS frei.
 
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Der Sportschütze Peter Müller darf die (jagdich natürlich geeigneten) mit einem sportlichen Bedürfnis erworbenen KW jederzeit an den Jäger Peter Müller "ausleihen". Man kann also theoretisch mit der 9mm-IPSC-RaceGun durch den Wald stapfen.

Das verleihen zwischen den "Bedürfnissen " ein und der selben Person ist leider nicht statthaft. Aussage meiner Behörde (in NRW).
Man könnte die Waffe auch beim Büchsenmacher parken und dann wie schon erwähnt nem Schützenverein beitreten und regelmäßig (min 12 mal)trainieren.
Sobald man dann ein Jahr Mitglied und aktiv ist ,spricht dem Erwerb der 3. bzw. 4. Kw nix im Wege .
Parken beim Büchsenmacher kostet nen bisschen was ,aber da muss man halt überlegen was einem die Waffe des Jagdkumpel Wert ist .
 
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Das verleihen zwischen den "Bedürfnissen " ein und der selben Person ist leider nicht statthaft. Aussage meiner Behörde (in NRW).
Man könnte die Waffe auch beim Büchsenmacher parken und dann wie schon erwähnt nem Schützenverein beitreten und regelmäßig (min 12 mal)trainieren.


Sobald man dann ein Jahr Mitglied und aktiv ist ,spricht dem Erwerb der 3. bzw. 4. Kw nix im Wege .
Und was hat das mit dem Thema dritte jagdliche Kurzwaffe zu tun? Nichts.
 
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Lies mal den Treatstart ,Jaaager!
Es ist die Frage nach dritter Kurzwaffe ...da steht nix von jagdlich ;)
 

Wheelgunner_45ACP

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Ja, und in NRW ist es beliebt zu hinterfragen, warum eine Dritte nötig sein soll, wenn die jagdliche Aufgabe auch mit einer der vorhandenen zu lösen ist. Der nächste Schritt ist dann die Forderung, daß Du ja eine der bereits eingetragenen veräußern könntest, um im zugebilligten Kontingent zu bleiben. Das nur als Einstimmung, was Dich da möglicherweise erwarten wird.
Kommt immer mehr, dank "so wenig Waffen wie möglch im Volk".Spezl mit 5 sportliche KW musste auch in BY schon genau begründen, warum er 2 jagdliche KW will
 

Wheelgunner_45ACP

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Lies mal den Treatstart ,Jaaager!
Es ist die Frage nach dritter Kurzwaffe ...da steht nix von jagdlich ;)
Siehe Beitrag #4, da wird bestätigt, dass die bisherigen 2 KW über Jagdliches Bedürfnis erworben wurden.

@Frischling87 Das verwenden sportlicher KW auf der Jagd wird nirgends untersagt, für FS auf Schalenwild braucht es ja nur 200J aus KW. Klar schaut eine IPSC Full House Race Gun im Wald schräg aus, aber technisch ist es möglich. Einem Spezl wurde genau mit der Begründung, seine bisher 5 sportlichen KW können auch jagdlich verwendet werden erst mal der Erwerb auf JSch mündlich verweigert. Muss aber auch sagen, dass darunter ein 4-Zölliger .375Mag, 6-zöller .44Mag und eine CZ75Shadow für IPSC Production darunter waren. Der SP hatte ihm nicht mal eine 22LR für Falle zugebilligt, nachdem eine Freie Pistole in dem Kaliber vorhanden ist. Erst mit der Forderung nach einem schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid und Androhung eines Anwaltes knickte der SB ein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8583

Guest
Würde mich mal interessieren, ob diese Regel der "möglichst wenige Waffen ins Volk" irgendwie mal gesetzgeberisch vereinbart und schriftlich niedergeschrieben wurde. Oder hat man das mal wieder als parteiübergreifenden Hinterstubenkonsens einfach mal ausgekaspert?
 
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Eine Rechtsgrundlage hat man mir nicht genannt, ich war aber auch nicht auf konfrontation aus und hab es dann so hingenommen
 
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BAL

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Ich bin meiner Behörde gegenüber auch nicht auf Konfrontation aus. Im genannten Fall würde ich bei Gelegenheit nochmal nachfragen. Du möchtest das besser verstehen, hast versucht Dich zu belesen, bist aber gescheitert, usw.. Das wird dann weniger als kritisches Nachfragen gedeutet denke ich. Schade, daß sich der Bürger in einem Rechtsstaat so verbiegen muß. Aber das betrifft imho nicht nur die Legalwaffenbesitzer.
 

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