Der Sportschütze Peter Müller darf die (jagdich natürlich geeigneten) mit einem sportlichen Bedürfnis erworbenen KW jederzeit an den Jäger Peter Müller "ausleihen". Man kann also theoretisch mit der 9mm-IPSC-RaceGun durch den Wald stapfen.
Und was hat das mit dem Thema dritte jagdliche Kurzwaffe zu tun? Nichts.Das verleihen zwischen den "Bedürfnissen " ein und der selben Person ist leider nicht statthaft. Aussage meiner Behörde (in NRW).
Man könnte die Waffe auch beim Büchsenmacher parken und dann wie schon erwähnt nem Schützenverein beitreten und regelmäßig (min 12 mal)trainieren.
Sobald man dann ein Jahr Mitglied und aktiv ist ,spricht dem Erwerb der 3. bzw. 4. Kw nix im Wege .
Das man als Jäger sportliche Kurzwaffen bekommt ist doch unstrittig, weiß doch jeder.Lies mal den Treatstart ,Jaaager!
Es ist die Frage nach dritter Kurzwaffe ...da steht nix von jagdlich
Kommt immer mehr, dank "so wenig Waffen wie möglch im Volk".Spezl mit 5 sportliche KW musste auch in BY schon genau begründen, warum er 2 jagdliche KW willJa, und in NRW ist es beliebt zu hinterfragen, warum eine Dritte nötig sein soll, wenn die jagdliche Aufgabe auch mit einer der vorhandenen zu lösen ist. Der nächste Schritt ist dann die Forderung, daß Du ja eine der bereits eingetragenen veräußern könntest, um im zugebilligten Kontingent zu bleiben. Das nur als Einstimmung, was Dich da möglicherweise erwarten wird.
Siehe Beitrag #4, da wird bestätigt, dass die bisherigen 2 KW über Jagdliches Bedürfnis erworben wurden.Lies mal den Treatstart ,Jaaager!
Es ist die Frage nach dritter Kurzwaffe ...da steht nix von jagdlich
Das verleihen zwischen den "Bedürfnissen " ein und der selben Person ist leider nicht statthaft. Aussage meiner Behörde (in NRW).
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