NRW: DRITTE KURZWAFFE

Registriert
22 Okt 2007
Beiträge
1.594
Hallo Zusammen,

wie bekommt man eine dritte KW eingetragen?


Ich habe bereits:

- Revolver in 357
- Sportpistole in 22 lfb

Und könnte jetzt durch den Tod eines Jagsfreundes an eine 9mm H+k Pistole kommen.

Wenn möglich sollten nur Leute aus NRW schreiben, die selber 3 KW , in den letzten 5 Jahren eingetragen haben.

Danke schonmal.

Alex
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Wenn Dein Jagdfreund Dir die Pistole vererbt hat, kein Thema. Sonst wird’s wohl schlecht aussehen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Du musst einen plausibklen Grund angeben (Bedürfnisnachweis) warum die Waffen für dich jagdlich notwendig ist.
 
Registriert
25 Aug 2006
Beiträge
5.564
Die Konstellation 357 und 22 vorhanden, dazu noch ne 9 Para wird schwierig zu begründen sein.Vererben wäre das einfachste.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.632
Ja, und in NRW ist es beliebt zu hinterfragen, warum eine Dritte nötig sein soll, wenn die jagdliche Aufgabe auch mit einer der vorhandenen zu lösen ist. Der nächste Schritt ist dann die Forderung, daß Du ja eine der bereits eingetragenen veräußern könntest, um im zugebilligten Kontingent zu bleiben. Das nur als Einstimmung, was Dich da möglicherweise erwarten wird.
 
Registriert
23 Aug 2004
Beiträge
2.833
Tritt einem Schützenverein bei, das ist effizienter als alle Streiterei mit den Behörden.
Nach 3 KW ist dann auch nicht Schluss.

Regelmässiges Training mit den KW sollte eh jeder machen.

Ja ich habe mehr als zwei KW und wohne in NRW, die dritte ist noch keine 5 Jahre her.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
Registriert
31 Mai 2019
Beiträge
201
Tritt einem Schützenverein bei, das ist effizienter als alle Streiterei mit den Behörden.
Nach 3 KW ist dann auch nicht Schluss.

Regelmässiges Training mit den KW sollte eh jeder machen.

Ja ich habe mehr als zwei KW und wohne in NRW, die dritte ist noch keine 5 Jahre her.

das ist zwar grundsätzlich richtig, durch den erforderlichen Trainingsnachweis über 12 Monate aber für die Waffe des verstorbenen Jagdkollegen zu spät. Die Behörde wird das Ding nicht so lange bei den Erben lassen.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Bei spitzfindigen Mitarbeitern im Amt wird man sagen, der Revolver deckt im Zweifel alles Jagdliche ab und auch die Sportpistole wäre grundsätzlich geeignet, um der "Ausrede" Fallenjagd zu begegnen. Schwierig wird es jetzt mit dem Zeitrahmen, weil die Erben werden (insbesondere bei KW) Druck bekommen, das Ding loszuwerden oder zu deaktivieren.
Ansonsten ist die "2 KW" ja nicht in Stein gemeisselt, sondern ab der 3. KW wird ein individuelles Bedürfnis abgefragt, was dann regelmäßig verneint wird :)

Könnte man die SpoPi woanders parken, dann die 9mm als 2. KW nehmen, dann Sportschütze werden und nach Beantragung eines Bedürfnisses die .22 und/oder die 9mm auf WBK gelb transferieren?
 
Registriert
5 Aug 2013
Beiträge
10.297
Wie sieht es dann aber waffenrechtl. aus, wenn man die dritte KW, die auf der gelben WBK steht (egal ob es die .22er für die Falle oder der .357er für den FS wäre), auch mal jagdl. einsetzen will, da man für sie ja dann nur ein sportl. und kein jagdl. Bedürfnis angemeldet hat? :unsure:
[allgem. Frage eines Rheinland-Pfälzers].
 
Zuletzt bearbeitet:

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.126
Der jagdliche Einsatz von Waffen, die auf ein sportliches Bedürfnis erworben wurden, ist imho waffenrechtlich unbedenklich.
Allerdings ist keine der vom TE genannten Waffen geeignet, um auf einer gelben WBK eingetragen zu werden. Es sei denn die .22er Sportpistole ist ein Einzellader.
 
Registriert
17 Nov 2010
Beiträge
687
Wie sieht es dann aber waffenrechtl. aus, wenn man die dritte KW, die auf der gelben WBK steht (egal ob es die .22er für die Falle oder der .357er für den FS wäre), auch mal jagdl. einsetzen will, da man für sie ja dann nur ein sportl. und kein jagdl. Bedürfnis angemeldet hat? :unsure:
[allgem. Frage eines Rheinland-Pfälzers].
Genau das habe ich den Sachbearbeiter auch gefragt und der sagte das dürfe man auf gar keinen Fall, da das Bedürfnis für sie Waffe ja sportl. ist. Darauf hin meine Frage, wenn ich mir das gleiche Mod. noch mal kaufen würde und auf Bedürfnis jagl. eintragen lasse ? "Kein Problem"
Es handelte sich übrigens um einen Revolver 357 Mag. der in grüner WBK eingetragen war.
( Das Bedürfnis steht übrigens nicht in der WBK und würde bei einer Überprüfung auch niemand merken, es sei denn es passiert etwas ) Ich habe die Diskussion dann beendet und den S27 irgendwann mal verkauft weil mir 6 Zoll einfach zu lang und zu schwer waren.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
oder.... die 22er verkaufen, die 9mm kaufen und eintragen lassen.... dann ein Jahr später feststellen, ups, brauche ja eine 22er für Fallenjagd und wieder eine beantragen, dann die 22er zurückkaufen und mit ein bisschen Glück bekommst Du sie genehmigt.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
134
Zurzeit aktive Gäste
693
Besucher gesamt
827
Oben