NRW: DRITTE KURZWAFFE

G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ich habe 2 jagdl. und 2 sportl. KW. Kann ich jadlich und sportlich einsetzen, wenn ich will.
Und ich habe auch keine gelbe WBK, nur eine grüne. Man bekomt nicht automatisch eine gelbe WBK für alle sportlichen Waffen.
Die gelbe WBK erfasst folgende Waffen:
Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole), mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit gezogenen Läufen.
Und ja: Reihenfolge einhalten. 2 KW Großkaliber, 3. KW für die Fallenjagd beantragen.
 
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Wie sieht es dann aber waffenrechtl. aus, wenn man die dritte KW, die auf der gelben WBK steht (egal ob es die .22er für die Falle oder der .357er für den FS wäre), auch mal jagdl. einsetzen will, da man für sie ja dann nur ein sportl. und kein jagdl. Bedürfnis angemeldet hat? :unsure:
[allgem. Frage eines Rheinland-Pfälzers].
Mal davon abgesehen, dass eine moderne mehrschüssige Kurzwaffe, wie schon erwähnt, gar nie auf gelber WBK stehen kann, ist das Bedürfnis nicht an die Waffe gebunden, sondern an den Besitzer. "... zu dem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck ...." Bei mir stehen z.B. jagdliche und sportliche Kurz- und Langwaffen friedlich nebeneinander auf einer WBK.
 
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Der Sportschütze Peter Müller darf die (jagdich natürlich geeigneten) mit einem sportlichen Bedürfnis erworbenen KW jederzeit an den Jäger Peter Müller "ausleihen". Man kann also theoretisch mit der 9mm-IPSC-RaceGun durch den Wald stapfen.
 
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Hallo Zusammen,
Wenn möglich sollten nur Leute aus NRW schreiben, die selber 3 KW , in den letzten 5 Jahren eingetragen haben.

Danke schonmal.

Alex
Ja, in den letzten 12 Monaten. Allerdings erst nach Umzug zu einer liberalen Behörde.

Ein dritter Eintrag in 9mm erscheint sehr unwahrscheinlich.

Habe schon viele Behörden in NRW erlebt.

Kannst mir sonst gerne eine PN schicken mit der genauen Behörde
 
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24 Jun 2017
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Ich habe 3 KW, .357 / 9mm / .22

Die .22er habe ich von der Witwe eines verstorbenen Jagdkollegen geschenkt bekommen. Mein Verein / Verband hat eine Bestätigung über den sportlichen Einsatz geschrieben, worauf die Behörde sie in die grüne WBK eingetragen hat. Das war vor drei Jahren. Am Dienstag kam ein Brief der Behörde, mit der Aufforderung, Nachweise über den sportlichen Einsatz vorzulegen. Also Mitgliedsausweis des Vereins und das Schießbuch mit den Eintragungen der min. 18 Schießtermine im Jahr mit der .22er KW. Für 2018 und 2019 kein Thema, in 2020 war ich noch nicht damit los. Mal schaun was sie dazu sagen.
 
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Hier haben wir dann aber 2 Bedürfnisfelder: Zumindes die .22 er ist Sport.
Auch wenn man in der Revierpraxis mischen kann, ist es bei der Beantragung zu trennen (Jagd <>Sport).
 

BAL

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@Snaggles wenn Du Deine erste WBK vor 10 Jahren oder früher erhalten hast reicht eine Bescheinigung des Vereins über Deine Mitgliedschaft als Nachweis des Bedürfnisses.
Weiterhin ist das Bedürfnis bei Sportschützen nach aktuellem Recht erstmals nach 5 Jahren zu prüfen.

§4 (4) WaffG:
Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.

§14 (4) WaffG:
Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
 
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Habe 3 KW (.22; 9mm und .44 Magnum).
Die .22 und 9mm waren zuerst da. Dann entstand das Bedürfnis für den .44er.
Hab das dann über den Fallenschein argumentiert, bzw. habe meinen SB gefragt, ob ich jetzt die .22 irgendwo parken, den .44er eintragen und dann mit dem Fallenschein winken soll um die .22 wieder einzutragen.
Er meinte dann, auf so einen Blödsinn hätte er keine Lust und hat den .44er eingetragen.
 
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Wie sähe es mit einem Argument aus, die .22er nur sportlich zu nutzen, weil sie zu teuer und wertvoll ist um auf der Jagd beschädigt zu werden?
 
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Ob etwas teuer oder wertvoll oder selten oder oder oder ist, ist dem deutschen Antsschimmel (speziell auf diesem Sektor) sowas von egal...
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Wie sähe es mit einem Argument aus, die .22er nur sportlich zu nutzen, weil sie zu teuer und wertvoll ist um auf der Jagd beschädigt zu werden?
Dann sagt Dir der SB u.U., dass Du die 22er abgeben musst, weil Du sie ja gar nicht jagdlich nutzt!
Dann bleibt nur eine anstatt 3 :LOL:
 

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