Nein. Der Unterschied liegt nur im erlaubnisfreien Erwerb (ungeachtet der Eintragungspflicht).Zumindest, sofern das Wechselsystem im Kaliber kleiner ist als die Ursprungswaffe.
.22er WS für eine 9mm Pistole geht so.
.45er WS für die gleiche Waffe wird angerechnet.
Für den 38er brauch ich keine Munition. Hab ja noch den 357er.zurück auf Erbe geht nicht .
Ich jab auf Erbe auch keinen Munitionseintrag bekommen.
357 verkaufen und 9mm Pistole mit 22 wechselsystem?
Frage: Wie begründe ich eine 3.Kurzwaffe ? Fall: Besitze einen Revolver 357. und hatte von meinem verstorbenen Vater als Erbstück einen Revolver 38Spezial eingetragen bekommen. Jetzt benötige ich eine Kurzwaffe 22lfB zur Fallenjagd. Meine Überlegungen sind eine Pistole 9mm Para mit Wechsellauf 22 lfB. Das Erbstück (materieller Wert ganz gering) möchte ich nicht veräußern.
Ähm, bei meiner Aussage ging es doch darum, dass man Nummer 3 und 4 bereits hat und was Peter Müller mit sich selber ausmacht, ist seine Sache. Da liegen dann die Bedürfnisse "Jagd" (KW 1 und 2) und "Sport" (KW 3 und 4 und ggfs. weitere) ja bereits vor und wurden bedient.Das verleihen zwischen den "Bedürfnissen " ein und der selben Person ist leider nicht statthaft. Aussage meiner Behörde (in NRW).
Man könnte die Waffe auch beim Büchsenmacher parken und dann wie schon erwähnt nem Schützenverein beitreten und regelmäßig (min 12 mal)trainieren.
Sobald man dann ein Jahr Mitglied und aktiv ist ,spricht dem Erwerb der 3. bzw. 4. Kw nix im Wege .
Parken beim Büchsenmacher kostet nen bisschen was ,aber da muss man halt überlegen was einem die Waffe des Jagdkumpel Wert ist .
Wenn er ein Erbstück ist, das auch damals bei der Anmeldung so verschriftlicht wurde, besitzt du nur eine jagdliche Kurzwaffe und kannst einfach einen Voreintrag in 9mm beantragen.Frage: Wie begründe ich eine 3.Kurzwaffe ? Fall: Besitze einen Revolver 357. und hatte von meinem verstorbenen Vater als Erbstück einen Revolver 38Spezial eingetragen bekommen. Jetzt benötige ich eine Kurzwaffe 22lfB zur Fallenjagd. Meine Überlegungen sind eine Pistole 9mm Para mit Wechsellauf 22 lfB. Das Erbstück (materieller Wert ganz gering) möchte ich nicht veräußern.
In welchem Bundesland gibt es eine dritte zum jagdlichen Schießen in 9mm?Schwierig, weil du das Bedürfnis für die 9mm geltend machen musst.
Ich würde wie folgt versuchen zu argumentieren:
.357 Magnum Revolver als Fangschusswaffe
.38 Spec Revolver für die Fallenjagd (Ist quatsch, nicht empfehlenswert, aber als Argument durchaus zulässig)
9 mm Pistole für das jagdliche Schießen.
13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines nach § 15 Absatz 2 BJagdG entfällt die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d BJagdG) zugelassen sein. Ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen (z.B. für die Bau- und Fallenjagd, zur Abgabe von Fangschüssen, das jagdliche Übungsschießen) ist jeweils im Einzelfall glaubhaft zu machen; zur Glaubhaftmachung können auch Stellungnahmen des örtlichen Kreisjägermeisters, des Jagdberaters, des Landesjagdverbandes oder einer sonstigen sachverständigen Stelle vorgelegt werden.
Und da fangen wir wieder von vorne an, weil, das muss geschickt geplant werden, sonst kriegt man zu hören, nehmen Sie doch bitte den Revolver oder besorgen Sie sich ein WS zur 9mm oder oder oder.In jedem.
Sofern das Bedürfnis ausreichend begründet wird.
Und neben Fangschuss, Bau- und Fangjagd, ist eben auch das jagdliche Schießen ein Bedürfnis für Jäger zum Erwerb und Besitz für Kurzwaffen.
Vergleiche Absatz 13.2 der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:
Die Glaubhaftmachung im Einzelfall ist das Entscheidende. Jagdliches Trainingsschießen ist übrigens auch ein Grund im § 13 WaffG.