. Diese Geräte eignen sich hervorragend für die Lokalisierung und Identifizierung von Wild, aber nicht für die Schussabgabe in einem dichtbesiedelten Raum."
In der Verordnung steht nix von dem weiter oben erwähnten Geschwurbel:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=19118&ver=8&val=19118&sg=0&menu=0&vd_back=N
ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Nachtzieltechnik kann man mit gutem Willen auch als Kombination aus ZF und Vorsatzgerät verstehen. Wird ja öfter so benutzt und ist meines Wissens auch nicht verbindlich definiert, was ja das Problem ist. Böse wird es bei Nachtzielgerät oder Nachtsichtzielfernrohr. Aber nur so meine Meinung dazu.link editiert admin
Ohne Worte...wenn nicht mal solche Portale zwischen Nachtsicht und Nachtzieltechnik unterscheiden können.
Und wie sie jetzt alle "Yeah" schreien und dabei nicht mal das Waffengesetz mehr beachten
Die Montage von IR-Strahlern bleibt verboten (WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1). Das bedeutet bezüglich Nachtsichttechnik, dass ebenso Optiken mit eingebautem IR-Strahler, auch wenn dieser abgeschaltet ist, nicht benutzt werden dürfen (z.B. Pard NV 007).
Muss man sogar, da es eben genauso verbindlich definiert wurdeNachtzieltechnik kann man mit gutem Willen auch als Kombination aus ZF und Vorsatzgerät verstehen. Wird ja öfter so benutzt und ist meines Wissens auch nicht verbindlich definiert,
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
ich hatte es jetzt auf den Titel bezogen, Nachtzieltechnik das finde ich da jetzt nirgends als klare Definition. Wäre aber gut wenn es doch irgendwo verbindlich definiert ist. Vielleicht findet es ja mal jemand.Muss man sogar, da es eben genauso verbindlich definiert wurde
ich hatte es jetzt auf den Titel bezogen, Nachtzieltechnik das finde ich da jetzt nirgends als klare Definition. Wäre aber gut wenn es doch irgendwo verbindlich definiert ist. Vielleicht findet es ja mal jemand.
...Also im dunkeln die Rotte aufspüren, beobachten, hoffen, daß sie da laaaange stehen bleibt (was sie NIE tut), also 2 Std. hinterherjoggen und sobald die Lichtverhältnisse/Gelände es dann zulassen, "althergebracht" mit ZF /über den Lauf zielen und Bummm...
aaaaales klar, das können die Damen und Herren in ihren ministerialen Drehstühlen dann gerne mal vorführen...*rofl*
Wie wärs denn damit für die neue Gesetzes-runde:
-Man darf sich an der Kirrung im Schlamm eingraben und darf die Sau dann, wenn sie kommt an den Hinterbeinen packen und mit der Keule totschlagen.
aber NUR an den HINTERbeinen, nicht vorne oder am Rüssel...
und die Keule muss aus nachwachsenden Rohstoffen aus zertifizierten Betrieben stammen...
-oder der Drilling/BBF kommt mit.
-mit WBK etc.pp gucken, wo der Eberhard grade grunzt, und dann Waffe anlegen, Augen zu und:
Leuchtkugeln-patronen in die Schrotläufe, Bumms, Gefechtsfeldbeleuchtung vorhanden und die Sau/rotte ist kurz beleuchtet/ geblendet.
das Licht ist ja nicht mit der Waffe verbunden, also legal, und dann im flackern des Phosphor-Lichts
(am besten nur ROT und GRÜN erlauben, aus diesem Farbspektrum kommen ohnehin die meisten Bauschaumhirn-ideen)
kommt dann der finale Schuss aus dem Kugellauf.
selbstverständlich mit zertifizierter, klimaneutraler Munition aus bleilosem recycling-Metall
10 Euro die Patrone, muss man sich aber auf Antrag 2 Wochen vorher genehmigen und auf der Kreisverwaltung im maximal 5er Pack abholen.
"Da im Umgang mit Nachtsichtgeräten bei der Jagdausübung nur wenig Erfahrung vorliegt, muss insbesondere Nordrhein-Westfalen mit seiner dichten Besiedlung auf Sicherheitsaspekte achten. Nachtsichtgeräte mit Bildwandler wandeln das für den Menschen nicht sichtbare Infrarotlicht in sichtbares Licht um (Wärmebild). Diese künstlichen Bilder können der Schützin oder dem Schützen eine trügerische Sicherheit vortäuschen, die Hindernisse im Vordergelände oder einen nicht ausreichenden Kugelfang im Hintergelände nicht hinreichend bestimmt erkennen lassen. Diese Geräte eignen sich hervorragend für die Lokalisierung und Identifizierung von Wild, aber nicht für die Schussabgabe in einem dichtbesiedelten Raum. Zur Eindämmung möglicher Gefahren werden Geräte mit Bildumwandler für die Schussabgabe daher nicht zugelassen."