NRW erlaubt "Nachtzieltechnik"

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Genau, wie vorne weiter schon geschrieben.... erst war der LJV dagegen, dann nach den Seminaren haben sie gemerkt sie kommen nicht drum herum, der Anstoß kam meines Wissens aus der Politik und die sind noch schnell mit auf den Zug aufgesprungen und haben die Notbremse gezogen, nur leider hat die Notbremsung nicht mehr ganz funktioniert ... warum geht das nicht so unkonventionell wie in NDS?
 
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Sie werden ja sowieso durch das BJagdG wieder übersteuert ;)
Von daher kann man sich erstmal zurücklehnen.
Das ist jetzt eine Beruhigungspille für die Forderer, welche dann in Kürze keine Bedeutung mehr hat.
Wobei ich ja im tatsächlichen Gesetzestext immer noch keinen Ausschluss herauslesen kann.
Gibst noch weitere Dokumente?
 
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. Diese Geräte eignen sich hervorragend für die Lokalisierung und Identifizierung von Wild, aber nicht für die Schussabgabe in einem dichtbesiedelten Raum."

...Also im dunkeln die Rotte aufspüren, beobachten, hoffen, daß sie da laaaange stehen bleibt (was sie NIE tut), also 2 Std. hinterherjoggen und sobald die Lichtverhältnisse/Gelände es dann zulassen, "althergebracht" mit ZF /über den Lauf zielen und Bummm...

aaaaales klar, das können die Damen und Herren in ihren ministerialen Drehstühlen dann gerne mal vorführen...*rofl*

Wie wärs denn damit für die neue Gesetzes-runde:
-Man darf sich an der Kirrung im Schlamm eingraben und darf die Sau dann, wenn sie kommt an den Hinterbeinen packen und mit der Keule totschlagen.
aber NUR an den HINTERbeinen, nicht vorne oder am Rüssel...
und die Keule muss aus nachwachsenden Rohstoffen aus zertifizierten Betrieben stammen...

-oder der Drilling/BBF kommt mit.
-mit WBK etc.pp gucken, wo der Eberhard grade grunzt, und dann Waffe anlegen, Augen zu und:

Leuchtkugeln-patronen in die Schrotläufe, Bumms, Gefechtsfeldbeleuchtung vorhanden und die Sau/rotte ist kurz beleuchtet/ geblendet.
das Licht ist ja nicht mit der Waffe verbunden, also legal, und dann im flackern des Phosphor-Lichts
(am besten nur ROT und GRÜN erlauben, aus diesem Farbspektrum kommen ohnehin die meisten Bauschaumhirn-ideen)
kommt dann der finale Schuss aus dem Kugellauf.

selbstverständlich mit zertifizierter, klimaneutraler Munition aus bleilosem recycling-Metall
10 Euro die Patrone, muss man sich aber auf Antrag 2 Wochen vorher genehmigen und auf der Kreisverwaltung im maximal 5er Pack abholen.

:cool::cool:
 
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Gut, die Gesetzesbegründung ist obsolet.
Der wille des Gesetzgebers hat sich abschließend im Gesetzestext auszudrücken.
Ist dies dort uneindeutig, kann man die Herleitung des Gesetzes zur Auslegung heranziehen.
Bei einem eindeutigen Gesetzestext ist dies jedoch nicht der Fall.

Nun muss folgendes geklärt werden
ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig

Im Vergleich zu
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Was sind die genauen Unterschiede.
Das ist eine technische Betrachtung. Aufgabe Fachbehörde/Sachverständige und im Gesetz nicht definiert. Es damit keinesfalls einfach nur zwischen Aufheller udn Thermal unterschieden.

Die Zielrichtung ist mir klar und ich kann das auch unterscheiden, nur nutzt das wenig, wenn es dafür keine im Einklang mit dem gesetz stehende Beurteilung gibt.
Am ende zählt nunmal nicht meine persönliche Bewertung ;)
 
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link editiert admin

Ohne Worte...wenn nicht mal solche Portale zwischen Nachtsicht und Nachtzieltechnik unterscheiden können.
Und wie sie jetzt alle "Yeah" schreien und dabei nicht mal das Waffengesetz mehr beachten :ROFLMAO:
Nachtzieltechnik kann man mit gutem Willen auch als Kombination aus ZF und Vorsatzgerät verstehen. Wird ja öfter so benutzt und ist meines Wissens auch nicht verbindlich definiert, was ja das Problem ist. Böse wird es bei Nachtzielgerät oder Nachtsichtzielfernrohr. Aber nur so meine Meinung dazu.
Die Montage von IR-Strahlern bleibt verboten (WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1). Das bedeutet bezüglich Nachtsichttechnik, dass ebenso Optiken mit eingebautem IR-Strahler, auch wenn dieser abgeschaltet ist, nicht benutzt werden dürfen (z.B. Pard NV 007).

Wir müssen immer beide Gesetze betrachten. Waffengesetzt, Lampe oder IR Aufheller an der Waffe verboten. Jagdgesetz NRW (wenn es denn so kommt) Lampe, IR Aufheller zur Jagd auf Sauen erlaubt. Solange es im Waffengesetz verboten ist darfst du es nicht an der Waffe montieren. Auf Stativ oder aus der Hand darfst du es dann benutzen. Wenn dann irgendwann das Waffengesetz entsprechend geändert wird, auch auf der Waffe. Somit sind wir in NRW "ready to go" Also gar nicht mal so schlecht für uns.
Die Zusatzregelung bis 100m und von erhöhter Position ist aber nicht zu Ende gedacht. Wenn Gelände und Kugelfang es hergeben kann ich auch liegend schießen, währen auch aus 3m Höhe ein Schuss auf 100m schon gefährlich sein kann.
 
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Nachtzieltechnik kann man mit gutem Willen auch als Kombination aus ZF und Vorsatzgerät verstehen. Wird ja öfter so benutzt und ist meines Wissens auch nicht verbindlich definiert,
Muss man sogar, da es eben genauso verbindlich definiert wurde ;)
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
 
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Muss man sogar, da es eben genauso verbindlich definiert wurde ;)
ich hatte es jetzt auf den Titel bezogen, Nachtzieltechnik das finde ich da jetzt nirgends als klare Definition. Wäre aber gut wenn es doch irgendwo verbindlich definiert ist. Vielleicht findet es ja mal jemand.
 
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Nachtzieltechnik umfasst einfahc nur die Nachtzielgeräte.
Aber falsl du da noch eine Lücke findest, kann man dazulernen.
Ich verstehe aber nach dem Wachwerden deinen Ansatz schopn auch.
Zählen Zielpunktprojektoren zur nachtzieltechnik oder nicht wäre fragbar.
Das ist ansosnten anders geregelt.
Heute morgen hat bei mir das Gehirn schon bei mehreren Punkten geklemmt.
 
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BAL

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ich hatte es jetzt auf den Titel bezogen, Nachtzieltechnik das finde ich da jetzt nirgends als klare Definition. Wäre aber gut wenn es doch irgendwo verbindlich definiert ist. Vielleicht findet es ja mal jemand.

Ist doch im WaffG definiert:


Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen


4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
 
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...Also im dunkeln die Rotte aufspüren, beobachten, hoffen, daß sie da laaaange stehen bleibt (was sie NIE tut), also 2 Std. hinterherjoggen und sobald die Lichtverhältnisse/Gelände es dann zulassen, "althergebracht" mit ZF /über den Lauf zielen und Bummm...

aaaaales klar, das können die Damen und Herren in ihren ministerialen Drehstühlen dann gerne mal vorführen...*rofl*

Wie wärs denn damit für die neue Gesetzes-runde:
-Man darf sich an der Kirrung im Schlamm eingraben und darf die Sau dann, wenn sie kommt an den Hinterbeinen packen und mit der Keule totschlagen.
aber NUR an den HINTERbeinen, nicht vorne oder am Rüssel...
und die Keule muss aus nachwachsenden Rohstoffen aus zertifizierten Betrieben stammen...

-oder der Drilling/BBF kommt mit.
-mit WBK etc.pp gucken, wo der Eberhard grade grunzt, und dann Waffe anlegen, Augen zu und:

Leuchtkugeln-patronen in die Schrotläufe, Bumms, Gefechtsfeldbeleuchtung vorhanden und die Sau/rotte ist kurz beleuchtet/ geblendet.
das Licht ist ja nicht mit der Waffe verbunden, also legal, und dann im flackern des Phosphor-Lichts
(am besten nur ROT und GRÜN erlauben, aus diesem Farbspektrum kommen ohnehin die meisten Bauschaumhirn-ideen)
kommt dann der finale Schuss aus dem Kugellauf.

selbstverständlich mit zertifizierter, klimaneutraler Munition aus bleilosem recycling-Metall
10 Euro die Patrone, muss man sich aber auf Antrag 2 Wochen vorher genehmigen und auf der Kreisverwaltung im maximal 5er Pack abholen.

:cool::cool:

Du hast noch was wichtiges vergessen!
Die zu verwendende Keule, muss eine Mindestmasse von 3kg haben!
Leichtere Keulen sind nur zulässig, wenn mit genügend Schwung (Geschwindigkeit) eine nötige Auftreffenerige von 2000 Joule erzeugt werden kann!
 
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"Da im Umgang mit Nachtsichtgeräten bei der Jagdausübung nur wenig Erfahrung vorliegt, muss insbesondere Nordrhein-Westfalen mit seiner dichten Besiedlung auf Sicherheitsaspekte achten. Nachtsichtgeräte mit Bildwandler wandeln das für den Menschen nicht sichtbare Infrarotlicht in sichtbares Licht um (Wärmebild). Diese künstlichen Bilder können der Schützin oder dem Schützen eine trügerische Sicherheit vortäuschen, die Hindernisse im Vordergelände oder einen nicht ausreichenden Kugelfang im Hintergelände nicht hinreichend bestimmt erkennen lassen. Diese Geräte eignen sich hervorragend für die Lokalisierung und Identifizierung von Wild, aber nicht für die Schussabgabe in einem dichtbesiedelten Raum. Zur Eindämmung möglicher Gefahren werden Geräte mit Bildumwandler für die Schussabgabe daher nicht zugelassen."

Würde dieser Schmarrn nicht auch das Pard ausschließen?
Ist ja auch eine "Digitalkamera" mit A-D Wandler...aus Licht werden Bits!
 

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