NRW erlaubt "Nachtzieltechnik"

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Respekt!
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.



Einstein
Prinzipiell gebe ich Euch recht.Ich bin da schon vor Jahren ausgetreten, da meine Ansichten kaum noch Berührungspunkte ergaben .Allerdings ist auch eine Vertretung unserer Zunft dringenst vonnöten.Unsere Lobby verschwindet immer mehr und es wird sogar in einschlägigen Foren die Anpassung vorgegeben und praktiziert, indem vorgeblich mißliebige Meinungsäußerungen reduschiert werden.
 
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Diese Zerrissenheit kenne ich.
Austreten ist für mich, momentan, keine Option.
Ich kämpfe mit Überzeugung wie ein Löwe für die Finanzierung unserer Schießstände über den Jagdbeitrag.
Aber nach dieser, hoffentlich erfolgreichen Einführung, muss der Basis deutlich mehr Mitspracherecht eingeräumt werden.
Und nicht wieder weiter mit Delegiertensystem.


Einstein
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Doch: dieser gequirlte Unfug wird durch seine beständige Wiederholung nicht zur Wahrheit. Ist in dieser Darstellung ziemlich (zu) viel "Stammtisch".
Genau das ist LJV live (y)(y)(y) Danke für die Bestätigung.
Zu dem Rest macht sich der Leser hier seine eigenen Gedanken.
 
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Der Hegering Schießstand war ewig wegen Reparaturen/Personalmangel etc. ausser Betrieb. Im Betrieb nur 1x in der Woche (wo ich quasi nie kann und wenn dann ist Übervölkerung) und einmal im Monat auch Samstags offen. Komischerweise ist genau dann wenn dieser Samstag ist auch immer wieder irgendwas wo ich dann nicht hin kann (da nützt es auch nichts wenn hier jemand nach Prioritäten schreit). Somit wäre auch ohne Corona ein Besuch am Schießstand nur alle 4-5 Monate bei mir möglich.
Klar, es gibt im größeren Umkreis noch andere Schießstände anderer Kreise mit anderen Zeiten. Wenn ich zu einem privaten Schießstand fahre, (auch den gibt es) kann ich einen Termin machen und weiß das ich in Ruhe einschießen kann. Kostet deutlich mehr (3-4x wie beim Hegering), aber in der Summe deutlich weniger wie viel Geld in den LJV zu füttern von dem nur wenig wieder zurück beim Hegeringschießstand ankommt. (Gefühlt ist das so, Nachweise habe ich nicht ausser das ich weiß was vom Hegeringbetrag an den LJV weg ist und was nicht).
 
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Es gibt eine deutlich zu spürende Unzufriedenheit im LJV NRW mit der Verbandsspitze.
Ich halte es für einen massiven taktischen Fehler, die Jagdabgabe zerschlagen zu haben, und die Ertüchtigung der Schießstände, und andere wichtige Projekte an dem Mitgliedsbeitrag zu binden.
Mit dem Verband unglückliche Mitglieder, und derer gibt es viele, sind noch eher geneigt den Verband zu verlassen.
Und machen wir uns doch nichts vor große Teile unserer Mitgliedschaft jagen doch nur in einem sehr begrenzten Umfang.
Was haben die objektiv vom LJV? Ein Käseblättchen, von zweifelhafter Qualität.
Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern, das bekam ich als HL häufig von den weniger aktiven Mitgliedern zu hören. Allein der Hegering hält viele im Verband, und die Ehrenamtlichen vornehmlich der Kassierer kann sich mit den zurückgekommenen Lastschriften rumplagen. Wenn der Verband so viel Geld koordinieren will, soll er es auch selbst einziehen
Ich halte es übrigens auch für unglücklich, Mitglieder über 80 nicht mehr vollständig beitragsfrei stellen zu können.
 
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Es gibt eine deutlich zu spürende Unzufriedenheit im LJV NRW mit der Verbandsspitze.
Ich halte es für einen massiven taktischen Fehler, die Jagdabgabe zerschlagen zu haben, und die Ertüchtigung der Schießstände, und andere wichtige Projekte an dem Mitgliedsbeitrag zu binden.
Mit dem Verband unglückliche Mitglieder, und derer gibt es viele, sind noch eher geneigt den Verband zu verlassen.
Und machen wir uns doch nichts vor große Teile unserer Mitgliedschaft jagen doch nur in einem sehr begrenzten Umfang.
Was haben die objektiv vom LJV? Ein Käseblättchen, von zweifelhafter Qualität.
Das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern, das bekam ich als HL häufig von den weniger aktiven Mitgliedern zu hören. Allein der Hegering hält viele im Verband, und die Ehrenamtlichen vornehmlich der Kassierer kann sich mit den zurückgekommenen Lastschriften rumplagen. Wenn der Verband so viel Geld koordinieren will, soll er es auch selbst einziehen
Ich halte es übrigens auch für unglücklich, Mitglieder über 80 nicht mehr vollständig beitragsfrei stellen zu können.

Mir gefällt ebenfalls einiges nicht was in den letzten Jahren im LJV passierte. Da besteht zweifellos Vrbesserungsbedarf. Es ist für mich aber keine Option

- auszutreten und damit der Sache ihren Lauf zu lassen
- anonym im Internet auf die Pauke zu hauen, statt dessen suche ich den direkten Weg
- die an den Mitgliedsbeitrag gekoppelte Jagdabgabe zu verdammen. Die wurde früher von allen bezahlt (bei der Lösung des Jagdscheins) und nun halt über die Mitgliedschaft. Wer dies als Einsparmöglichkeit betrachtet hat ein seltsames Verhältnis zu unseren Anliegen

Ich halte es für sehr wichtig (künftig) als Jägerschaft vertreten zu werden. Sollten dabei meine Ansichten fehlen wende ich mich an die Verantwortlichen und versuche meine Sicht der Dinge zu vermitteln. Dabei muss ich natürlich respektieren, dass es auch andere Ansichten gibt. Das ist legitim und es kann nun mal nicht immer nach meiner Pfeife getanzt werden.
Also, für die Onlineversammlung registrieren und sehen was dort geschieht.

wipi
 
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Mir gefällt ebenfalls einiges nicht was in den letzten Jahren im LJV passierte. Da besteht zweifellos Vrbesserungsbedarf. Es ist für mich aber keine Option

- auszutreten und damit der Sache ihren Lauf zu lassen
- anonym im Internet auf die Pauke zu hauen, statt dessen suche ich den direkten Weg
- die an den Mitgliedsbeitrag gekoppelte Jagdabgabe zu verdammen. Die wurde früher von allen bezahlt (bei der Lösung des Jagdscheins) und nun halt über die Mitgliedschaft. Wer dies als Einsparmöglichkeit betrachtet hat ein seltsames Verhältnis zu unseren Anliegen

Ich halte es für sehr wichtig (künftig) als Jägerschaft vertreten zu werden. Sollten dabei meine Ansichten fehlen wende ich mich an die Verantwortlichen und versuche meine Sicht der Dinge zu vermitteln. Dabei muss ich natürlich respektieren, dass es auch andere Ansichten gibt. Das ist legitim und es kann nun mal nicht immer nach meiner Pfeife getanzt werden.
Also, für die Onlineversammlung registrieren und sehen was dort geschieht.

wipi
Die Einstellung ist nicht grundsätzlich verkehrt.
Persönlich wäre ich für die Verwendung von Klarnamen hier im Forum. Hat der Kommentarfunktion bei topagrar auch gut getan.
PN schreibe ich ausschließlich mit meinem vollen Namen.
Ich glaube, wir haben eine andere Einschätzung zu den Auswirkungen. Der Untergang der Jagdabgabe beruht zum Teil auf dem Urteil, der zum Ende der CMA geführt hat. Wer weiß, was dass heute im Bereich der Landwirtschaft im Bezug auf gute Projekte für Auswirkungen hat, der wird extrem skeptisch.
Wäre der LJV NRW bei den Jägern weniger in der Kritik, dann würde ich auch sagen, das bekommt man hin, aber gepaart mit dem Gegrummel in der Mitgliedschaft ist das ein gewagtes Vorhaben.
Ich verkünde das übrigens auch öffentlich.
Und ich bleibe dabei, wir, die wir eigene Reviere haben, sind nur ein kleiner Teil der Mitgliedschaft, ein nicht unbedeutender Teil, fährt gegen Geld zum Forst auf DJ oder jagt kaum. Was bitte bietet man denen als Gegenleistung, und nach der wird gefragt, wenn es keine staatliche Zwangsabgabe mehr ist.
Auch bleibe ich dabei: Mit dem Vorgehen hat man dem LJV Schaden zugefügt. M-S und Co kommen und gehen, aber den LJV brauchen wir noch, und da darf man nicht aus Eitelkeit so einen Unsinn verzapfen.
 
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Die Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildbejagung in NRW kamen durch den LJV in die Verordnung. Das war ein Tritt in die Ei.. der eigenen Mitglieder! Nach dem sich der LJV NRW jahrelang als Hauptbedenkenträger gegen den Einsatz von Nachtzieltechnik verstanden hat, bröckelte seine Gegenargumentation angesichts des Handelns vieler anderer Verbände zunehmend und die Totalverweigerung "im Namen" seiner Mitglieder war so nicht mehr haltbar. Aus ganz NRW eine besondere Situation beim sicheren Kugelfang hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzieltechnik herbei zu reden und auf dessen Grundlage sogar den Verbot von WBK Vorsätzen in die Verordnung schreiben zu lassen schlägt dem Fass den Boden aus. Das kommt der Entmündigung des verantwortungsvollen Jägers (seiner Mitglieder) gleich. Diese müssen jederzeit und überall in NRW vor Schussabgabe im eigenem ermessen die Hinterlandgefährdung einschätzen. Dies scheinen unsere Verbandsvertreter uns nicht zuzutrauen!!!!!! Ich frage mich zunehmend ob unsere Verbandsoberen überhaupt noch die Interessen der Mehrheit Ihrer Mitglieder vertreten.

Wer in NRW des Nachts legal Schwarzwild erlegen will, guckt als Jäger also weiterhin ohne Vollmond in die (buchstäblich schwarze) Röhre. Mit den besten Grüßen "Ihres" Landesjagdverbandes!

Wer wissen will wie es besser geht schaut in die andern Verbände (Bundesländer) und staunt und zieht hoffentlich seine eigenen Schlüsse aus dem handeln "unseres" Verbandes.

Unser Verband hat es tatsächlich geschafft durch seine Mitwirkung eine waidgerechte, sichere, dem Stand der Technik entsprechende Hilfe für die Nachtjagd auf Schwarzwild dem Jäger in NRW durch den Verordnungsgeber verbieten zu lassen. Die Regelungen der Verordnung NRW sind bundesweit an praxisferne einmalig!

Wenn ich die 100 Meter Beschränkung lese würde ich gerne den Vorsitzenden mal einladen und schauen wie er des Nachts vom Ansitz mit Röhre ohne IR Strahler die verordnungsgemäße Entfernung ermittelt. Wenn er das Stück überhaupt ohne IR Strahler sieht!
 
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Die Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildbejagung in NRW kamen durch den LJV in die Verordnung. Das war ein Tritt in die Ei.. der eigenen Mitglieder!
Wer in NRW des Nachts legal Schwarzwild erlegen will, guckt als Jäger also weiterhin ohne Vollmond in die (buchstäblich schwarze) Röhre. Mit den besten Grüßen "Ihres" Landesjagdverbandes!
Das hat der Hersteller J. mit unserem Präsidenten M-S wunderbar hingekriegt.
 
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Diese mißstände gibts aber auch in Rheinland Pfalz.... Skeet stand seit Jahren wegen... ?? etc und soweiter zu.
Dafür kommt das Verbandsblättchen jetzt schön mit rotem *innen !! was mich regelrecht ankotzt :mad:
 
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Das hat der Hersteller J. mit unserem Präsidenten M-S wunderbar hingekriegt.

An praxisferne nicht mehr zu überbieten! Viele Mitjäger die Sauenreviere in anderen Bundesländern haben und dringenst auf die Zulassung von Nachtzieltechnik in NRW gewartet haben sind sowas von sauer. Bin mal gespannt was die wohl zahlen wenns an Jagdabgabe zahlen geht.
Wie konnte der LJV NRW nur so eine praxisferne Verordnung mit auf dem Weg bringen und damit seinen Mitgliedern einen Bärendienst erweisen!!!!!
 
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Die Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildbejagung in NRW kamen durch den LJV in die Verordnung. Das war ein Tritt in die Ei.. der eigenen Mitglieder! Nach dem sich der LJV NRW jahrelang als Hauptbedenkenträger gegen den Einsatz von Nachtzieltechnik verstanden hat, bröckelte seine Gegenargumentation angesichts des Handelns vieler anderer Verbände zunehmend und die Totalverweigerung "im Namen" seiner Mitglieder war so nicht mehr haltbar. Aus ganz NRW eine besondere Situation beim sicheren Kugelfang hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzieltechnik herbei zu reden und auf dessen Grundlage sogar den Verbot von WBK Vorsätzen in die Verordnung schreiben zu lassen schlägt dem Fass den Boden aus.

Ich habe den LJV NRW in der Sache ( auch den Geschäftsführer ) in der Sache vor einiger Zeit mit folgenden Wortlaut angeschrieben, weil mich das wirklich verärgert hat.


Sehr geehrte Damen und Herren, ,

über die inhaltliche Umsetzung der Nutzbarkeit von Vorsatzgeräten und deren konkreten Ausgestaltung in NRW bin ich extrem verärgert. Das ist inhaltlich vollkommen ahnungslos und jagdpraktisch an Dummheit kaum zu überbieten.

Leider sind Herr Marpmann und die Herren des Präsidiums nicht direkt per Mail zu adressieren.

Bitte teilen Sie mir als Mitglied mit mit welchen konkreten inhaltlichen Positionen der LJV NRW sich im Vorfeld dazu eingelassen hat inbesondere zu den folgenden Punkten.

1. Nutzbarkeit nur für Sauenbejagung und nicht auch für Raubwild
2. Bildwandlerkomponente / Wärmebildtechnik
3. nur von erhöhten Ansitzeinrichtungen und maximale Schussentfernung 100m

Sollte sich herausstellen, das der LJV NRW diese Punkte so
inhaltlich ( auch nur teilweise ) unterstützt hat oder nicht eindeutigst widersprochen hat, werde ich meine Mitgliedschaft im LJV sofort kündigen und in meinem jagdlichen Umfeld / Netzwerk dieses Thema intensiv kommunizieren.

Mit freundlichen Grüssen



Ich bekam vom LJV NRW die folgende Antwort per Email zurück :


Sehr geehrter Herr ...........,

der LJV NRW ist zunächst einmal erfreut darüber, dass die NRW-Landesregierung grundsätzlich Regelungen zum Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten erlassen hat. Gleichwohl ist das Ministerium mit der jetzigen Regelung den Forderungen des LJV NRW nicht in vollem Maße nachgekommen. Sehr wohl hat der LJV gefordert, diese Technik im vollen waffenrechtlich zulässigen Umfang zuzulassen. Dazu gehören auch Wärmebildgeräte. Auch hinsichtlich der jagdlichen Einsatzbereiche für diese Technik hat sich der LJV für keine Einschränkungen ausgesprochen.

Der LJV geht derzeit davon aus, dass in dieser Sache eine weitere Regelung der jagdrechtlichen Aspekte durch die Novellierung des Bundesjagdgesetzes in nächster Zeit erfolgt. Es scheint diese Novelle jedenfalls schneller zu erwarten zu sein, als die Überarbeitung der NRW-Regelung dauern würde. Mit einer Regelung im Bundesjagdgesetz, die derzeit auch die Verwendung von Wärmebildtechnik und keine Einschränkungen auf die Ansitzjagd vorsieht, würde dies dann auch in NRW gelten können. Der LJV NRW hat sich dabei auch der Forderung des Deutschen Jagdverbandes angeschlossen, die Verwendung der Nachtzieltechnik zu mindestens auch auf Neozoen (Waschbär und Marderhund) auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen
 
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BAL

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Ich habe den LJV NRW in der Sache ( auch den Geschäftsführer ) in der Sache vor einiger Zeit angeschrieben, weil mich das wirklich verärgert hat.

Ich bekam vom LJV NRW die folgende Antwort per Email zurück :


Sehr geehrter Herr ...........,

der LJV NRW ist zunächst einmal erfreut darüber, dass die NRW-Landesregierung grundsätzlich Regelungen zum Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten erlassen hat. Gleichwohl ist das Ministerium mit der jetzigen Regelung den Forderungen des LJV NRW nicht in vollem Maße nachgekommen. Sehr wohl hat der LJV gefordert, diese Technik im vollen waffenrechtlich zulässigen Umfang zuzulassen. Dazu gehören auch Wärmebildgeräte. Auch hinsichtlich der jagdlichen Einsatzbereiche für diese Technik hat sich der LJV für keine Einschränkungen ausgesprochen.

Der LJV geht derzeit davon aus, dass in dieser Sache eine weitere Regelung der jagdrechtlichen Aspekte durch die Novellierung des Bundesjagdgesetzes in nächster Zeit erfolgt. Es scheint diese Novelle jedenfalls schneller zu erwarten zu sein, als die Überarbeitung der NRW-Regelung dauern würde. Mit einer Regelung im Bundesjagdgesetz, die derzeit auch die Verwendung von Wärmebildtechnik und keine Einschränkungen auf die Ansitzjagd vorsieht, würde dies dann auch in NRW gelten können. Der LJV NRW hat sich dabei auch der Forderung des Deutschen Jagdverbandes angeschlossen, die Verwendung der Nachtzieltechnik zu mindestens auch auf Neozoen (Waschbär und Marderhund) auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen

AlterLohhäuser, ich ärgere mich wie viele meiner Mitjäger noch heute über die Verordnung, die in keiner Weise als praxisnah zu sehen ist und schlimmer noch uns Jägern nicht die notwendige Rechtsicherheit gibt die wir benötigen.

Vielen Dank für das Einstellen des Antwortschreibens des LJV.

Wie wir Mitglieder des LJV wissen, war der Vorstand des LJV (entgegen allen heutigen Beteuerungen) lange Zeit gegen den Einsatz von Nachtzieltechnik in NRW. Die in deinem Schreiben formulierte Zustimmung zum vollumfänglichen Einsatz von Nachtzieltechnik (also auch WBK Vorsätze) wurde während des Verordnungsverfahren als Positionspapier des LJV meines Wissens so gegenüber den Mitgliedern nicht publiziert (kann mich aber auch irren). Im Nachgang zur Verordnung wirkt diese Positionierung des LJV aus dem zitierten Antwortschreiben unglaubwürdig. Warum sollte der Verordnungsgeber NRW so abweichend zu den anderen Bundesländern erlassen und entgegen wesentlicher Positionen des LJV handeln wenn dieser anscheinend hinter verschlossener Tür dieses durch seine fachliche Expertise nicht so mitgetragen hätte?! Zumal der Weg auf Waffenrechtlicher Seite schon frei war!

Wo ist die Distanzierung des LJV zu praxisfernen Regelungen der Verordnung?
Wozu organisieren sich die Jäger im LJV wenn dieser nicht in der Lage ist im politischen Verordnungsverfahren Regelungen im Sinne seiner Mitglieder durchzusetzen? Diese sind in den anderen Bundesländern ja auch möglich gewesen. Statt dessen der Wunsch, dass ein Bundesgesetz den notwendigen Interessenausgleich schafft! Wenn das so ist, dann brauchen wir auch keinen LJV der sich als Interessenvertretung der organisierten Jäger in NRW in Verfahren einbringt.

So ein LJV ist kein Selbstzweck, dass sollten unsere Spitzenfunktionäre nicht vergessen!
 
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