Ebend, ich fürchte da hat der Vorstand des LJV nicht das gewollt was die Mehrzahl seiner Mitglieder wollte. Schlimmer noch, uns hat keiner gefragt was wir eigentlich wollen bevor der Vorstand mit der Landesregierung ins Gepräch gegangen ist.
Ich möchte Dir, trotz eigentlich gleicher Intension dennoch widersprechen.
Es gibt schlicht keine Erkenntnisse darüber, was die Mehrtheit der LJV Mitglieder zu diesem Thema denkt. Von daher sollte man sich mit der Behauptung "Mehrheit der Mitglieder" sehr zurückhalten. Die Posts in diesem oder anderen Foren sind sicher keine auswertbare Grundlage.
So wie sich für mich die ganze Sache darstellt, hat der LJV eine Pro Meinung zur Nachtzieltechnik erst eingenommen als es Quasi nicht mehr zu "verhindern" war. Auch dann nur halbherzig trotz drängen von der Basis (den Hegeringen). Ergebnis ist die jetzige praxisferne Verordnung die Bundesweit ihres gleichen sucht, aber nicht findet!
Wenn ich falsch liege, zeigt es mir die Wirkungslosigkeit unseres LJV im Verordnungsverfahren. Da frag ich mich wie er zukünftig die Beiträge und Jagdabgabe rechtfertigen will?! Wenn uns in NRW immer nur eine Regelung auf Bundesebene weiter hilft an deren entstehen unser LJV nicht beteiligt war wozu sollen wir dann unsere Lobbyarbeit bezahlen?
Leute man erwartet in einer Region mit vielen Schweinezuchtbetrieben wie NRW von uns zurecht vollen Einsatz zur ASP Bekämpfung, dann gibt uns die Politik nicht nur ein stumpfens Schwert sondern auch noch ein krummes dazu. Wenn die ASP in NRW aufschlägt wird nicht nur die Landwirtschaft fragen an den Verordnungsgeber stellen was er als Vorsorge getan hat, um Schaden abzuwenden. Dann werden wir Wissen wer für solche Regelungen in der Verordnung eingestanden ist. Ich hoffe aber es kommt nicht so weit.
Deine Argumente sind für mich ok, auch wenn ich mir eher wünschen würde, sie nicht (nur) hier, sondern auch gegenüber dem LJV zu äussern. Bald ist Mitgliederversammlung und ich hoffe, Du hast Dich zur Onlineteilnahme angemeldet.
Ich hatte mein Unverständnis mit sehr deutlichen Worten bereits per Mail an den LJV geleitet. Als Antwort bekam ich ein inhaltlich entsprechendes Schreiben, mit dem deutlichen Hinweis, dass der LJV kein Verbot von WBK-Vorsätzen gefordert oder akzeptiert hat.
Lediglich der Hinweis, dass die anstehende Änderung des BJG / WaffG schneller zu den gewünschten Zielen führt als ein erneuter Versuch in NRW.
Die Antwort des LJV ist ganz eindeutig formuliert und jetzt gilt es weiter seine Meinung gegenüber dem Verband zu erklären (und zwar nicht hier, sondern gegenüber dem Vorstand). Ansonsten droht nach einer Änderung auf Bundesebene eine erneute Einschränkung im LJG.
Sollten sich die Antwortschreiben als falsch herausstellen, wäre die "Erbse geschält" und die künftig erforderlichen Mitgliederzahlen zur Generierung einer ausreichende Jagdabgabe nicht mehr gewährleistet.
Meine "Pro-Meinung" habe ich nicht vertreten, weil ich darin die Lösung (örtlich) überhöhter Schwarzwildbestände, die Verhinderung der ASP in NRW oder sonst was sehe, sondern schlicht weil es ein probates Hilfsmittel sein kann, einige gefährdete Kulturen vor Schäden zu bewahren. Ob ich selbst die Technik nutzen würde bleibt weiter dahingestellt.
Harren wir der Dinge und sehen was passiert.
wipi