NRW Keine Ausbildung mehr an lebenden Tieren

A

anonym

Guest
Ich stelle mir gerade ein Horrorszenario vor:

Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes sind sich alle Jäger einig und lassen ihre Pachtverträge bis zur Rücknahme der Gesetzesänderung ruhen.
Keine Wildschadenersatzleistung mehr, keine Abschüsse mehr, kein Abräumen verunfallten Wildes, keine gezäunten Maisschläge mehr, nichts von alledem.
 
A

anonym

Guest
Das war unter der NRW Landesregierung zu erwarten.
So wird Stück für Stück der Jäger entmündigt. Zukunftsvision der grünen
Ökotaliban ist, Jäger haben nur noch auf Anweisung der Natur- und Tierschutzorganisationen tätig zu werden. Weidmannsheil.

Ich könnte eine Wette abgeben das die Hasenspur in 10 Jahren gleichfalls
verboten ist.

Und ohne brauchbare Hund erübrigt sich die Jagd am Wasser, auf Hasen, die Baujagd oder selbst die Drückjagd.
Sorry, verschreiber, in NRW jetzt Waldschutzjagd :shock:
 

tho

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Grand Canon schrieb:
Keine Wildschadenersatzleistung mehr, keine Abschüsse mehr, kein Abräumen verunfallten Wildes, keine gezäunten Maisschläge mehr, nichts von alledem.
Zurück zur NATUR ? :wink:
 
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leider fliege ich bei der Anmeldung immer rauß
hätte gerne den Herren ohne Benehmen und Manieren einige Zeilen geschrieben mit Hinweis auf z.B. die NDS Prüfungsordnung
http://www.jagdhunde.de/brauchbarkeit/B ... achsen.pdf
mit Auszügen
4.5 Wasserarbeit
4.5.1 Voraussetzungen
1Jeder zu prüfende Hund darf nur an maximal drei lebenden Enten ausgebildet sein. ²Dieses ist durch ein
Ausbildungs- und Prüfbuch zu belegen, in dem die eindeutige Identifizierung des Hundes, die Ergebnisse
des Ausbildungsganges und Prüfung zur Wasserarbeit mit der lebenden Ente dokumentiert sind. ³Die Ausbildung
und Prüfung mit der lebenden Ente hat stets unter Aufsicht eines erfahrenen Ausbilders zu geschehen
und ist von diesem in dem vorgenannten Buch abzuzeichnen.
9
4.5.2 Gewässer
1Ein Übungs- und Prüfungsgewässer muss hinsichtlich seiner Größe (mindestens 0,25 ha Wasserfläche),
seiner Tiefe bzw. Breite von stellenweise 6 m, seiner Wassertiefe (die vom Hund nur schwimmend überwunden
werden kann), seiner Deckung (ca. 500 m²) so beschaffen sein, dass die Ente ihre überlegenen
Fluchtmöglichkeiten voll ausnutzen kann. ²Die in Frage kommenden Gewässer werden im Einvernehmen
mit dem zuständigen Veterinäramt festgelegt.
4.5.3 Verantwortung
1Bei von der Jägerschaft durchgeführten Übungen und Prüfungen von Jagdhunden am Wasser ist sie für
die genaue Einhaltung aller Bestimmungen verantwortlich.
³Bei jeder Übung und Prüfung muss ein geprüfter, jagderfahrener Hund zur Verfügung stehen, der
ggf. zur Nachsuche einzusetzen ist. 4Spätestens 14 Tage vor Beginn einer Übung oder Prüfung meldet die
Jägerschaft dem örtlich zuständigen Veterinäramt
a) den genauen Termin und Ort (Gewässer) der Übung oder Prüfung,
b) die für die Wasserprüfung verantwortliche Person und
c) die Herkunft der verwendeten Stockenten (Nr. 4.5.4 Satz 4)
5Die Bestimmungen der Tollwutverordnung bleiben hiervon unberührt.
4.5.4 Enten
1Zur Wasserarbeit dürfen nur voll ausgewachsene Stockenten verwendet werden, deren Flugfähigkeit mit
einer Krepppapiermanschette über einzelne Schwungfedern einer Schwinge für kurze Zeit eingeschränkt
wird. ²Die Enten müssen schon während ihrer Zucht und/oder Haltung mit Wasser und Deckung vertraut
sein, d. h. schwimmen, tauchen und sich in einer Deckung drücken können. ³Die ordnungsgemäße Aufzucht
muss vom Zuchtbetrieb bestätigt werden. 4Dem zuständigen Veterinäramt sind auf Verlangen Nachweise
über Aufzucht und Haltung der Enten beizubringen, aus denen im besonderen hervorgeht, dass die
Enten während der Aufzucht und/oder Haltung mit Wasser und Deckung vertraut gemacht wurden und bis
kurz vor der Übung oder Prüfung Gelegenheit hatten, ihr Gefieder zu fetten. 5Sofern es nicht möglich ist, die
Enten zumindest vorübergehend zur Eingewöhnung zu halten, dürfen sie erst unmittelbar vor der Übung
oder Prüfung an das Übungs- oder Prüfungsgewässer verbracht werden und sind dort so zu halten, dass
sie vom Übungs- oder Prüfungsgeschehen nicht beeindruckt werden. 6Die Übungs- oder Prüfungszeit an
einer Ente darf 15 Minuten nicht überschreiten. 7Sichthetzen sind unerwünscht und schnellstmöglich zu
beenden. 8Eine evtl. vom Hund lebend gebrachte Ente ist sofort weidgerecht zu töten. 9Tote Enten sind
getrennt von lebenden Enten aufzubewahren. 10Grundsätzlich darf nur eine Ente zur Prüfung des Hundes
eingesetzt werden, die Verwendung einer weiteren Ente ist nur zulässig, wenn der Hund an der zunächst
ausgesetzten Ente nicht geprüft werden konnte (z. B. weil die Ente abgestrichen ist). 11Die Entenbehälter
sind so abzustellen, dass der Hund sie während seiner Arbeit nicht finden kann.
4.5.5 Zeitpunkt
1Die Prüfungen zur Nachsuche auf Wasserwild sollen zwischen dem 15. August und dem 30. November
eines jeden Jahres abgehalten werden. 2Der Nachweis der Brauchbarkeit für die Jagd auf Wasserwild darf
nur außerhalb der Brutzeit nach dem 15.7. eines jeden Jahres erbracht werden.

4.5.7 Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
1Dieses Prüfungsfach darf nur von den Hunden absolviert werden, die alle anderen Prüfungsfächer der
Brauchbarkeitsprüfung (Nrn. 4.1 bis 4.4 und 4.5.6) bereits bestanden haben. 2Eine Prüfung in diesem Fach
darf außerdem nicht erfolgen, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf einer Prüfung mit Erfolg hinter
der lebenden Ente gearbeitet wurde. ³Die Ente wird in der Deckung ausgesetzt, ohne dass ein Anschuss
markiert wird.
6Hier fordert der Führer seinen Hund zur Nachsuche auf.
7Der Hund soll die Ente selbständig suchen und finden.
9Sobald der Hund die Ente aus der Deckung drückt und sichtig verfolgt, ist sie vom Führer oder der zur Jagd befugten
Begleitperson zu erlegen, wenn das ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist.
10Die erlegte Ente muss
vom Hund selbständig gebracht werden.
11Die Prüfer sollen die Arbeit eines Hundes beenden, sobald sie
sich ein abschließendes Urteil gebildet haben.
13Spätestens nach 15 Minuten ist die Arbeit zu beenden.
14Ein Hund, der eine Ente beim erstmaligen Finden nicht selbständig bringt, hat die Prüfung nicht bestanden.

desweiteren ist niemand verpflicht Fleisch oder Fisch zu essen
mir ist beim Fleisch das Wild lieber da es bis zu seinem Tod in freiheit befunden hat
auch sollte man nicht versuchen unbedingt Anderen seine Meinung aufzuzwingen
 
A

anonym

Guest
tho schrieb:
Grand Canon schrieb:
Keine Wildschadenersatzleistung mehr, keine Abschüsse mehr, kein Abräumen verunfallten Wildes, keine gezäunten Maisschläge mehr, nichts von alledem.
Zurück zur NATUR ? :wink:

Nö.
Aber hunderte stinksaurer Bauern, Strassenreiniger, Spaziergänger usw., die der Politik mal so richtig den Staub aus den Augen bläst.
 

tho

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Grand Canon schrieb:
Nö.
Aber hunderte stinksaurer Bauern, Strassenreiniger, Spaziergänger usw., die der Politik mal so richtig den Staub aus den Augen bläst.
Und?
Es gibt in diesem Land Millionen von Menschen, die stinksauer über die Sozialpolitik der Regierung sind. Es gibt in diesem Land Millionen von Menschen, die stinksauer über die nicht vorhandene Finanzpolitik der Regierung sind.
Und?
Schert es irgendwen?

Du willst der Politik " mal so richtig den Staub aus den Augen" blasen?
Dann musst du eine Regierung finden, die erst mal den Kopf aus dem Sand nimmt! :lol: :lol:
 
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2.651
Grand Canon schrieb:
tho schrieb:
[quote="Grand Canon":17xwrrw8]
Keine Wildschadenersatzleistung mehr, keine Abschüsse mehr, kein Abräumen verunfallten Wildes, keine gezäunten Maisschläge mehr, nichts von alledem.
Zurück zur NATUR ? :wink:

Nö.
Aber hunderte stinksaurer Bauern, Strassenreiniger, Spaziergänger usw., die der Politik mal so richtig den Staub aus den Augen bläst.[/quote:17xwrrw8]

'tschuldigung, ich kenne die Verhältnisse in D nicht so detailliert, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass sich eine (Landes-)Regierung von ein paar hundert Leuten einschüchtern lässt. :roll:
 
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Ist doch ganz einfach. Wir Jäger schwimmen mit einer Entenatrappe auf dem Kopf wie Konrad Lorenz durch das Wasser und lassen uns apportieren. Der Hund, der uns mit Ente rausholt, bekommt zusätzlich noch den DLRG-Schein.

Soll einer Sagen, wir hätten keinen Humor :lol:
 
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@Marterhund
Das sind Prüfungsordnungen die man jeder zeit ändern kann! :roll:
Wenn du diese dem Herrn "Gouda-Remmel" schreiben würdest,bekämmst du als maximale Antwort: "lässt sich ändern"! :evil:
Gerade diese "Öko-Talibanisten" kann man nicht von solchen Dingen überzeugen! Die haben ihren eigenen Kopf! Solche sturen I....ten kann man nur mit ihren eigenen Waffen schlagen!
Eine Vorstellung und und Durchführung wie es sich "Grand Canon" vorstellt würde ebenfalls diesen Typen in die Karten spielen!
Grundvoraussetzung um dagegen anzugehen ist eine absolute Einigkeit unter uns Jägern!
Leider wird es aber daran schon scheitern und wir werden wieder eine bittere Pille schlucken müssen weil diese Drecks....e dies genau wissen! :roll: :evil:
 

tho

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seham schrieb:
'tschuldigung, ich kenne die Verhältnisse in D nicht so detailliert, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass sich eine (Landes-)Regierung von ein paar hundert Leuten einschüchtern lässt. :roll:
Ich könnt' mir vorstellen, daß es darauf ankommt, wer die paar hundert sind.
Wenn z.B. diese 300 böse auf die Regierung wären:
http://www.bilanz.ch/reichste

....
 
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8. Juli 2010:
Skogman schrieb:
... Genau das ist der Punkt. Im wesentlichen und in entscheidender Position wird die Jagd also dann durch Herrn Johannes Remmel bestimmt.
Der Herr (Städter, auf Lehrer - Religion und Sport - studiert, nie wirklich gearbeitet, Berufspolitiker geworden) hat bereits als MdL Anträge und Anfragen gegen die Ausbildung in der Schliefanlage, gegen den Jagdschutz, gegen Kormaranverodnungen, etc.) gestellt.
Die SPD wird die Jagdpolitik des grünen Partners in jedem Falle schlucken. Eine so kleine Minderheit wie die Jäger rechtfertigt niemals die kleinste Störung eines Koalitionsfriedens. ...
 
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GP-Pfalz schrieb:
...............
Ich könnte eine Wette abgeben das die Hasenspur in 10 Jahren gleichfalls
verboten ist.

.......:

deshalb holt man sich jetzt schon wissenschaftler ins boot die auch einen anerkannten namen haben um dann wenn esnotwendig ist bereits munition zur verfügung zu haben.
 
A

anonym

Guest
der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
[quote="GP-Pfalz":iuaaaqxc]...............
Ich könnte eine Wette abgeben das die Hasenspur in 10 Jahren gleichfalls
verboten ist.

.......:

deshalb holt man sich jetzt schon wissenschaftler ins boot die auch einen anerkannten namen haben um dann wenn esnotwendig ist bereits munition zur verfügung zu haben.[/quote:iuaaaqxc]

Aus Erfahrungen im Saarland aber auch in Rheinland - Pfalz kann ich Dir sagen dass es um Klientelbefriedigung geht und nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse.

Das hat schon Thore Wolf in einem seiner letzten Beiträge zu den jagdrechtlichen Änderungen im Saarland in W+H gut ausgearbeitet.
 

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