Liebe Foristi,
mir ist folgendes widerfahren. Ich verwahre meine Waffen in einem 400 KG Klasse B Schrank, den ich seit über 10 Jahren besitze.
Diesen habe ich bei Erwerb fotografiert und die Fotos zusammen mit der Information des Aufstellungsortes an meine Waffenbehörde ((Kreispolizei) geschickt.
Soweit so gut. Nun habe ich mir vor einigen Jahren zusätzlich einen Klasse 1 Kurzwaffenschrank gekauft, in dem ich meine Kurzwaffen aufbewahre.
Ich dachte mir zusätzlich Sicherheit, alles gut. Den Erwerb habe ich meiner Waffenbehörde nicht angezeigt.
Nun bin ich zum ersten mal in Sachen Waffenaufbewahrung kontrolliert worden.
Der lokale Polizist war sehr freundlich und sehr höflich, es wurde nichts beanstandet.
Nun kommt heute ein Brief eines anderen Beamten von der Kreispolizeibehörde, in dem steht dass bei der Kontrolle festgestellt wurde,
dass ich über einen weiteren Schrank der Klasse 1 verfüge. Das stimmt ja auch.
Dann geht es los:
Erstens: Es wird behauptet, dass ich bereits gebeten worden sei, Fotos und Typschild nachzuweisen. Das ist falsch. Mit diesem Brief bin ich zum ersten Mal aufgefordert worden.
Zweitens: Ich bin mir nicht bewusst, dass ich einen weiteren Schrank der Kreispolizei als Waffenbehörde melden muss.
Das Schreiben begründet die allgemein mit dem Hinweis auf §36 WaffG. .
Drittens: Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo ich jeweils für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition den jeweiligen Aufbewahrungsort zuordnen soll.
Viertens: Es wird gefragt ob der Schrank verankert ist. Meines Wissens nach ist dies bei Klasse 1 Schränken nicht notwendig.
Ist die Vorgehensweise korrekt ? Oder ist meine Behörde hier etwas "überfleißig" ?
Auf der einen Seite könnte ich ja einfach mitteilen, dass ich meine Kurzwaffen nun wieder im B-Schrank verwahre...
Andererseits ist es ja faktisch richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle die KW im Klasse 1 Schrank verwahrte...
Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.
Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?
WMH
Futterbär
mir ist folgendes widerfahren. Ich verwahre meine Waffen in einem 400 KG Klasse B Schrank, den ich seit über 10 Jahren besitze.
Diesen habe ich bei Erwerb fotografiert und die Fotos zusammen mit der Information des Aufstellungsortes an meine Waffenbehörde ((Kreispolizei) geschickt.
Soweit so gut. Nun habe ich mir vor einigen Jahren zusätzlich einen Klasse 1 Kurzwaffenschrank gekauft, in dem ich meine Kurzwaffen aufbewahre.
Ich dachte mir zusätzlich Sicherheit, alles gut. Den Erwerb habe ich meiner Waffenbehörde nicht angezeigt.
Nun bin ich zum ersten mal in Sachen Waffenaufbewahrung kontrolliert worden.
Der lokale Polizist war sehr freundlich und sehr höflich, es wurde nichts beanstandet.
Nun kommt heute ein Brief eines anderen Beamten von der Kreispolizeibehörde, in dem steht dass bei der Kontrolle festgestellt wurde,
dass ich über einen weiteren Schrank der Klasse 1 verfüge. Das stimmt ja auch.
Dann geht es los:
Erstens: Es wird behauptet, dass ich bereits gebeten worden sei, Fotos und Typschild nachzuweisen. Das ist falsch. Mit diesem Brief bin ich zum ersten Mal aufgefordert worden.
Zweitens: Ich bin mir nicht bewusst, dass ich einen weiteren Schrank der Kreispolizei als Waffenbehörde melden muss.
Das Schreiben begründet die allgemein mit dem Hinweis auf §36 WaffG. .
Drittens: Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo ich jeweils für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition den jeweiligen Aufbewahrungsort zuordnen soll.
Viertens: Es wird gefragt ob der Schrank verankert ist. Meines Wissens nach ist dies bei Klasse 1 Schränken nicht notwendig.
Ist die Vorgehensweise korrekt ? Oder ist meine Behörde hier etwas "überfleißig" ?
Auf der einen Seite könnte ich ja einfach mitteilen, dass ich meine Kurzwaffen nun wieder im B-Schrank verwahre...
Andererseits ist es ja faktisch richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle die KW im Klasse 1 Schrank verwahrte...
Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.
Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?
WMH
Futterbär