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Ob es mit dem GG vereinbar ist wurde nie abschließend geklärt.
Das ist aber jetzt sehr....subjektiv formuliert.
Es wurde nie abschließend geklärt, weil es nicht abschließend geklärt werden muss. Steht ja explizit, wie Beowulf schon mit Rechtsquelle belegt hat, sogar im Grundgesetz "neben" der eigentlichen Unverletzbarkeit.
Unvereinbar wäre es, wenn der entsprechende Passus des WaffG nicht unter die Ausnahme des Art. 13 fallen würde. Viel Erfolg dabei. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für sehr unwahrscheinlich.