NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Gibt’s eine Meldepflicht für Schränke?​


Eine Anmeldung des Waffenschranks ist nicht nötig. Allerdings fragen Sie die meisten Behörden im Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder bei der Anmeldung einer Waffe, wie Sie Ihre Waffen aufbewahren. Dann müssen Sie gegenüber der Behörde seit dem 6. Juli 2017 nachweisen können, dass Ihr Waffenschrank den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das kann man in Form eines Kaufbelegs machen, aus dem hervorgeht, welchem Widerstandsgrad (früher Sicherheitsstufe) das Behältnis entspricht. Ergänzen kann auch ein Foto der Anerkennungsmarke im Waffenschrank, auf dem die Zertifizierungsstelle, der Widerstandsgrad und das Gewicht dokumentiert sind.

Verankerung – ja oder nein?​


Auch wenn es keine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken gibt, sind diese nach hinten und unten dafür vorbereitet. Als Grundregel galt und gilt, dass man unter 200 kg verankern sollte, um sich a) selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen, die beim Ausschwenken der schweren Tresortür durch Kippen des Schrankes entstehen können, b) man mehr Kurzwaffen unterbringen darf und es c) Einbrechern schwerer macht, denn oft genug verschwinden die mit dem ganzen Schrank und öffnen ihn irgendwo im Wald.
 
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13 Sep 2016
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Blöde Frage, wenn ich mir noch 3 Schränke kaufe und die im Hause verteile, die Waffen darin gelagert werden können, aber nicht müssen…. Warum muss ich das der Behörde anzeigen!?


Ich muss der Behörde anzeigen, dass ich für die Anzahl von Waffen eine Aufbewahrungsmöglichkeit habe, damit dem Gesetz genüge getan ist. Ob ich mehr habe ist doch unerheblich.
 
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Ein neuer Waffenschrank ist der Behörde anzuzeigen, korrekt.
Klasse 1 muss nicht verankert werden.

Machs nicht so kompliziert. Einfacher formuliert:

Einen Waffenschrank braucht man grundsätzlich nicht verankern. Ausnahme: Bei mehr als 5 KW könnte es unter Umständen nötig sein...

Und damit ist für über 99% der Jäger alles gesagt.
 
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6 Aug 2017
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Wir haben jeden neu gekauften Schrank, in dem Waffen stehen, mit Foto und Standort gemeldet. Von uns aus. Dann sind die SB glücklich und wir haben keinen Stress.
Bei der Frage nach welche Waffe in welchem Schrank, die einmal mündlich kam, war die Antwort: täglich wechseln je nach Bedarf. Das war`s, nie wieder danach gefragt worden.
 
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Ich verstehe nicht, was da in diese eigentlich recht klaren Vorschriften alles so rein interpretiert wird.

Bei mir sieht es so aus:
A/B-Schrank, LW + 2 KW im Hauptfach bzw. Innenteil, gut zugänglich im Arbeitszimmer und noch einen weiteren A-Schrank für noch mehr LW im Abstellraum im Dachgeschoss.

Die sind nicht angedübelt - wozu auch?

Und die LWs wechseln auch mal den Schrank, je nachdem ob ich z.B. für die Fuchsjagd häufiger an die 22 WMR muss, oder ob die Flinte Urlaub hat.
Das will aber alles keiner von der Behörde wissen - wozu auch?
 
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28 Jan 2019
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Ich verstehe nicht, was da in diese eigentlich recht klaren Vorschriften alles so rein interpretiert wird.

Bei mir sieht es so aus:
A/B-Schrank, LW + 2 KW im Hauptfach bzw. Innenteil, gut zugänglich im Arbeitszimmer und noch einen weiteren A-Schrank für noch mehr LW im Abstellraum im Dachgeschoss.

Die sind nicht angedübelt - wozu auch?

Und die LWs wechseln auch mal den Schrank, je nachdem ob ich z.B. für die Fuchsjagd häufiger an die 22 WMR muss, oder ob die Flinte Urlaub hat.
Das will aber alles keiner von der Behörde wissen - wozu auch?
Ich habe auch nur die älteren A/B-Schränke, die sind aber alle befestigt, weil schon aufgrund des Gewichtes der Tresortür der Schrank beim öffnen "kippen" würde.
Ansonsten zur Sicherheit gegen Diebstahl.
D.T.
 

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