NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.586
Bei meinen Eltern haben die Einbrecher einen eingemauerten Schmucktresor einfach aus der Wand gebrochen. Ein paar Dübel helfen sicherlich nicht viel.

Ankleben ist auch nur praktikabel, wenn man nicht mehr umzieht oder den Waffenschrank mal versetzen will.

Beim Eintragen meiner letzten neuen Langwaffe hat mich die Sachbearbeiterin streng und kritisch angeschaut "Sie haben aber wohl genug Waffenschränke ?"

Ich habe "Ja" gesagt, und damit war das Thema erledigt.
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
4.633
Bei meinen Eltern haben die Einbrecher einen eingemauerten Schmucktresor einfach aus der Wand gebrochen. Ein paar Dübel helfen sicherlich nicht viel.
In meiner Ausbildung zum Thema Einbruchschutzklassen habe ich gelernt, es gibt nur Einbruchhämmend!
Ich kann durch verschiedene Maßnahmen die Zeit erhöhen, die der Täter benötigt, um an die Gegenstände der Begierde zu gelangen!
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.586
Bei dem oben erwähnten Einbruch haben die Einbrecher zufällig auch den Schlüssel zum Waffenschrank gefunden (war in der Nähe versteckt).

Mitgenommen haben sie nur 2 Kleinkaliber. Flinten, Büchse und Drilling blieben stehen. Also vielleicht ist das sogar besser als wenn der ganze Schrank geklaut wird ...
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.309
Hab mich mit meinem SB anlässlich meiner Nachschau unterhalten. Hab selber 3 B- Schränke. Gemäß den ihm vorliegenden Verwaltungsvorschriften ist diese 200kg- Regel und/oder verdübeln für Schränke der Kategorie 0 oder 1 nicht mehr erforderlich. Damit werden nur verdübelte A/B-Schränke unter 200kg den A/B- Schränken über 200kg gleich gestellt, was die zulässige Lagermenge an Waffen betrifft.

Aber wenn's im Kopf gut tut, warum nicht weiterhin die Schränke fest schrauben, so sein abschließender Kommentar.
 
Registriert
22 Jan 2016
Beiträge
2.164
Machs nicht so kompliziert. Einfacher formuliert:

Einen Waffenschrank braucht man grundsätzlich nicht verankern. Ausnahme: Bei mehr als 5 KW könnte es unter Umständen nötig sein...

Und damit ist für über 99% der Jäger alles gesagt.
Das ist nicht kompliziert, Klasse 1 muss nicht verankert werden, das war seine Frage.
Das mit den über 5 kW gilt für Klasse 0
 
Registriert
22 Jan 2016
Beiträge
2.164
Vorsicht. Abhängig von der jeweiligen Behörde. Meine sagte mir das schränke unter 200kg verankert werden müssen ☝️
Der sehr nette SB bestätigte allerdings dass da jede Behörde ihre eigenen Vorstellungen hat.
Um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen, würde ich das abklären.
Die Behörde muss sich auch an die Regeln halten
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
109
Am Ende ist das ganz einfach.
Ich rufe bei der Behörde an und frage was sie bei einer Kontrolle sehen wollen.
Dann kann ich mir überlegen ob mir das zu doof ist und ich den Rechtsweg gehe, oder ob ich deren Vorstellungen umsetze.
Bei mir war es eine Schraube in die Rückwand + plan Anliegen des Schranks mit der Rückwand an der Mauer (um keinen Anhaltspunkt für einen Hebel zu geben).

Erschien mir unkomplizierter als eine Diskussion mit der Waffenbehörde ;)

Ob das sinnvoll ist oder nicht steht auf nem anderen Zettel.
Verständlich aber wenn man gerade den SB, die keine Ahnung haben, nicht die Grenzen aufzeigt, kommen die noch auf andere Ideen
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.972
....
Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.

Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?
....

Ein neuer Waffenschrank ist der Behörde anzuzeigen, korrekt.
Klasse 1 muss nicht verankert werden.

Polizei, Versicherung, Behörden, etc, empfehlen gerne das auch Schränke der Stufe 0/1 unter 200kg verankert werden, vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Bei 0ern darf man bei einer Verankerung auf Antrag glaube ich bis zu 5KW lagern.
Hm - ganz heikle Thematik.
Ich habe einfach schon immer jedes weitere Behältnis bei der Waffenbehörde formlos angemeldet. Bisschen Fotos & Kaufbeleg dazu und man war zufrieden.
Inzwischen bzw. seit ein paar Jahren ist es eine verbindliche Vorgabe, dass man jeden Waffentresor (an)melden muss, sobald man gedeckt, ihn einzusetzen.

Meinen B-Schrank habe ich angehängt, obwohl mir keine Vorschrift dazu bekannt ist.
Das hat etwas mit Betriebssicherheit zu tun.
Ich würde es auch immer wieder machen.
Dass man 1-er Schränke anhängen muss, habe ich nirgends nachlesen können.

Soweit mein Erguss zur Intention des TS - schönen Sonntag noch!
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.834
Hab mich mit meinem SB anlässlich meiner Nachschau unterhalten. Hab selber 3 B- Schränke. Gemäß den ihm vorliegenden Verwaltungsvorschriften ist diese 200kg- Regel und/oder verdübeln für Schränke der Kategorie 0 oder 1 nicht mehr erforderlich. Damit werden nur verdübelte A/B-Schränke unter 200kg den A/B- Schränken über 200kg gleich gestellt, was die zulässige Lagermenge an Waffen betrifft.

Aber wenn's im Kopf gut tut, warum nicht weiterhin die Schränke fest schrauben, so sein abschließender Kommentar.

A Schränke brauchst schon mal grundsätzlich nicht verankern, und deine B auch nur, wenn in diesem konkret mehr als 5 KW sind. Heißt bei dir: Im Zweifelsfall ab der 16. Kurzwaffen relelvant...
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.972
Die Behörde muss sich auch an die Regeln halten
Hm - man glaubt nicht, was manche Behörde sich für 'Regeln' ausdenkt.

Mein Reviernachbar hat seinen JS mit juristischer Hilfe wieder bekommen.
Das Statement des Richters im Sinne von "... in Bayern sind die anzuwendenden
Rahmenbedingungen überall gleich ..." fand ich sehr bezeichnend.

Daher - es gibt schon 'bemerkenswerte' Unterschiede bei der Position der Ämter.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
137
Zurzeit aktive Gäste
543
Besucher gesamt
680
Oben