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>>Man darf nur da jagen, wo es jagdrechtlich erlaubt ist oder man eine Ausnahmegenehmigung hat.
Wo es jagdrechtlich verboten ist, darf man nicht mit SD jagen.
In meiner Schalldämpfergenehmigung steht ausdrücklich, sie gilt für ganz Bayern. Und in Bundesländer, die es eh nicht verbieten, steht dann einer Nutzung auch nichts entgegen.
Auch bei in meiner Bewilligung vom LRA-A steht auch ganz Bayern. Ich habe jetzt auch noch einen Schalldämpfer nach der Neuregelung ohne Voreintrag erworben. Wurde anschließend problemlos eingetragen und am Ende sehen die Einträge in der WBK gleich aus. Wenn man auf der Jagd kontrolliert werden sollte, gibt es für den kontrollierenden Beamten keine Möglichkeit der Unterscheidung. Ich hallte die Ausgangsfrage des Trööts für ziemlich konstruiert. Wenn der Schalli in der WBK steht und die Jagd damit legal ist, wird es deswegen Ärger geben...
Fast, es fehlt das Datum/Gültigkeit vom Voreintrag, es steht nur das Eintragungsdatum drin.
Bei uns haben sie am Anfang noch Kaliber und einen Bezug zur Waffe eingetragen.
Das haben sie aber ganz schnell wieder gelassen. Scheinbar zu viele Beschwerden.
Aktuell tragen sie nur noch Kategorie, Modell, Hersteller und Nummer ein.
Richtig.
Es ist mittlerweile zum Glück standardisiert worden, wie einzutragen ist.
Das übernimmt freundlicherweise das NWR mit seinem Dolmetscher X-Waffe.
Schalldämpfer sollen nun grundsätzlich in Kat.B eingetragen werden.