[Bayern] Nutzung neuer Schalldämpfer

Darf man neu erworbene Schalldämpfer zur Jagd in Bayern nutzen?

  • Ja, Genehmigung bereits für Altbesitz vorhanden.

    Stimmen: 7 100,0%
  • Nein, muss neu beantragt werden.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    7
  • Umfrage geschlossen .
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Aktuell ist die Nutzung von SD in Bayern ja noch verboten (Jagdgesetz).
Erwerb nach Waffengesetz seit Februar frei.
Ich habe seit längerem einen SD.
Lief wie damals üblich.
Über die UJB beantragt, Voreintrag der Waffenbehörde und nach dem Kauf fertig eingetragen.
Damit darf ich in Bayern jagen.

Was ist wenn ich mir einen neuen SD kaufe?
Darf ich den auch nutzen oder muss ich mir nochmal "die Freigabe" der UJB holen?

Bin auf eure Meinungen gespannt.
 
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LAndesjagdgesetz verbietet die Jagd.
Ins Schreiben der UJB reinschauen, was drin steht.

a) umfasst die Verwendung von SD allgemein
b) erlaubt nur den konkreten SD

Dann entsprechend handeln.

Das WaffG regelt keine jagdlichen Belange.
 
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Wie ergibt sich der Zusammenhang dass man mit nem woanders zur jagdausübung erlaubt erworbenem schalli da jagen darf wo es lt jagdgesetz verboten ist?
 

Wheelgunner_45ACP

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Musst du in die jeweilige LJG schauen. In BY zum Bsp generell verboten, die UJB kann einen Ausnahme bewilligen. Die Ausnahmebewilligung erhielt jeder, der in BY regelmäßig der Jagd nachging. Lag die vor, konnte auch schon bisher ein SD über Vorteintrag legal erworben werden. Und anschließend natürlich auf der Jagd verwendet werden. Wenn die Bewilligung generisch ist, kannst du damit auch einen neu erworbenen SD auf der Jagd verwenden. Und alle Bewilligungen in BY, die ich so kenne. sind generisch . .
 
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Also ich sag mal so! Wer einen Schalldämpfer eingetragen hat,auf Jagdschein,inBayern,der hat Damals auch die 16€ für die Bewilligung zur Jagd mit SD in Bayern beantragt bzw. bezahlt! Was will ich verflucht nochmal mit einem Schalldämpfer zur Jagd ohne Bewilligung zu dieser?????
Zieht ihr euch schon, oder noch an was ihr wollt!? Oder liegts bereitgelegt auf dem Bett???
 
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Darf ich den auch nutzen oder muss ich mir nochmal "die Freigabe" der UJB holen?

Bin auf eure Meinungen gespannt.
Meinungsbingo?
Du hast eine JAGDRECHTLICHE Ausnahmegenehmigung.
Gilt die befristet oder nicht?

Und was soll eine Änderung des WAFFENgesetzes für Auswirkungen auf die Gültigkeit einer JAGDRECHTLICHEN Genehmigung haben??? :rolleyes:
 
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Richtig, mir ging es nur um die verbreitete Meinung.
Ich hab heute früh beim "Ferngespräch" im Revier erwähnt mir noch einen Dämpfer zu holen. Dabei waren zwei Teilnehmer der Meinung ich müsste neu beantragen.
Scheinbar ist diese Meinung nicht überall verbreitet.

@Mantelträger hat im ersten Beitrag die Fakten schon benannt.
UJB hat es mir auch nochmals so bestätigt. Ich darf so viele SD nutzen wie ich kaufen kann.

Mit dem Dämpfer war ich auch die letzten Jahre schon in BW und Hessen jagen.
Hatte mich vorher dort beim Amt informiert und grünes Licht bekommen.
Obwohl die dort noch nicht flächendeckend zu bekommen waren.
Dagegen dürften Jäger von dort in BY ihren SD nur mit bayrischer Genehmigung verwenden. Wie das abläuft bzw. wer die ausstellt kann ich nicht sagen. Kenne keinen der sowas hat.
 

Wheelgunner_45ACP

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So weit ich weiß, läuft das für nicht in BY wohnende Jäger über die für das Revier zuständige UJB
 
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Also ich sag mal so! Wer einen Schalldämpfer eingetragen hat,auf Jagdschein,inBayern,der hat Damals auch die 16€ für die Bewilligung zur Jagd mit SD in Bayern beantragt bzw. bezahlt! Was will ich verflucht nochmal mit einem Schalldämpfer zur Jagd ohne Bewilligung zu dieser?????
Zieht ihr euch schon, oder noch an was ihr wollt!? Oder liegts bereitgelegt auf dem Bett???
Lies doch lieber nochmal den Eingangspost...
 
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So weit ich weiß, läuft das für nicht in BY wohnende Jäger über die für das Revier zuständige UJB
So ist es. Habe als Baden-Württemberger für Drückjagd in Hohenfels beim Landratsamt Marktbreit formlos eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Das LRA hat sich für räumlich und sachlich zuständig erklärt und für billiges Geld die Genehmigung erteilt, die bayernweit gilt.
 
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Eigentlich hatten die Bayern ja jetzt genug Zeit für eine Gesetzesänderung.
Ist doch mittlerweile dämlich mit den Sondergenehmigungen.
 
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Wenn Bayern anfängt Jagdgesetze zu ändern möchten andere Gruppen noch mehr
mehr Jagdgesetze in Bayern ändern!!!! Its a Hot Pie !!!:poop:
 
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