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Aktuell ist die Nutzung von SD in Bayern ja noch verboten (Jagdgesetz).
Erwerb nach Waffengesetz seit Februar frei.
Ich habe seit längerem einen SD.
Lief wie damals üblich.
Über die UJB beantragt, Voreintrag der Waffenbehörde und nach dem Kauf fertig eingetragen.
Damit darf ich in Bayern jagen.
Was ist wenn ich mir einen neuen SD kaufe?
Darf ich den auch nutzen oder muss ich mir nochmal "die Freigabe" der UJB holen?
Bin auf eure Meinungen gespannt.
Erwerb nach Waffengesetz seit Februar frei.
Ich habe seit längerem einen SD.
Lief wie damals üblich.
Über die UJB beantragt, Voreintrag der Waffenbehörde und nach dem Kauf fertig eingetragen.
Damit darf ich in Bayern jagen.
Was ist wenn ich mir einen neuen SD kaufe?
Darf ich den auch nutzen oder muss ich mir nochmal "die Freigabe" der UJB holen?
Bin auf eure Meinungen gespannt.