NWR..... Waffenregister des Grauens

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Hmmm.... Sitze gerade über den WBKs meines Vaters und vergleiche die Eintragung im NWR.
Sind da eigentlich nur Dilettanten am Werk.
Bei fast allen BP Hinterladern stimmen die Kaliber nicht. Französische Trapdoor und Belgische Comblain verschießen dann britische Snider. Oder Österreichische Werndl die 11,15 Mauser.
Das Gewehr 8mm Lebel die 8mm Lebel Rev.. Krass ist es bei einer 7,65 Para, da steht echt 7,65 Browning. Aus 6,5 Carcano wird 6,5x57R. In der roten stimmt aber alles.
Des wird noch ein echter Spaß. Noch dazu beim Herr M. im KVR, der ja Null Ahnung hat.
Bei so viel Fachkompetenz frag ich mich, mit welchem Recht die über wohl und weh eines Waffenbesitzers entscheiden können. Des is ja gemeingefährlich.... :mad:
 

BAL

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Wundert mich kein bischen.
Kaliber scheinen im NWR als Katalog hinterlegt zu sein. Das macht halbwegs Sinn, weil die Sachbearbeiterinnen andernfalls noch mehr Unsinn eintragen würden.

Beispiele gefällig?
Ein befreundeter Jäger/Schütze/Sammler hat eine Waffe, Baujahr 1875 bis 1885. Als Kaliber ist .44 Remington Magnum eingetragen, denn das eigentliche Kaliber der Waffe gibt es nicht im NWR.

Mein Schwiegervater hat einen 98a gekauft. Gibt in der Erwerbsanzeige als Kaliber "8x57 IS" an. So war sie auch beim Vorbesitzer eingetragen. Er bekommt seine WBK zurück, dort ist als Kaliber "unbekannt" eingetragen. Die Sachbearbeiterin bietet nach Rücksprache (weil sie nicht von allein auf die Idee gekommen ist, daß "unbekannt" in einer gelben WBK problematisch ist) an, als Kaliber "8x57 IS Mauser" einzutragen. Mein Schwiegervater stimmt dem zu. Am nächsten Tag ruft sie ihn an und ist ganz aufgelöst. Der Eintrag "8x57 IS Mauser" ist über Nacht verschwunden, sie kann jetzt nur noch "8x57 JS" auswählen. Das steht jetzt auch in der WBK.

Wer mehr als eine handvoll Waffen besitzt kann sicher sein, daß sein NWR Stammblatt fehlerhaft ist.
Bei mir war ein Sako TRG 21 als Einzellader eingetragen. Erworben hatte ich es 1999 (zu Zeiten der alten gelben WBK) auf grüne WBK weil es ja kein Einzellader ist.
Ein anderer befreundeter Jäger hatte auf seinem NWR Stammblatt eine Waffe, die schon lange verkauft war. Aus der WBK war sie auch ausgetragen.

Und so weiter und so fort...
 
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Ein anderer befreundeter Jäger hatte auf seinem NWR Stammblatt eine Waffe, die schon lange verkauft war. Aus der WBK war sie auch ausgetragen.
Zumindest das passt. Aber das mit den Kalibern ist abartig. Typisch Deutsch, ist es nicht im System, gibt es die Patrone nicht.
Wollte eigentlich schon ein paar der ganz alten Sammlerwaffen behalten. Aber momentan bin ich da nicht mehr überzeugt. Meine Waffen auf meinem Stammblatt stimmen nämlich....
 
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Bei mir ist für die Bockbüchsflinte nur 12/70 als Kaliber eingetragen, und ein Repetirer hat einen neuen Hersteller bekommen. In der WBK alles richtig. Scheinen wohl öfters Dilletanten am Werk zu sein. Spaßig war die Antwort des Sachbearbeiters wegen der Fehler. Ist nix für die breite Öffentlichkeit.
 
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Ich habe einen Schalldämpfer im NWR als Halbautomatische Büchse eingetragen und eine halbautomatische büchse S97, leider nur eine Remington 597, würde sofort tauschen:D
 
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Bei mir wurde auch bei der Eintragung darauf bestanden, dass es Kaliber 8x57 "Yot Ess" heißt.
8x57 "i Ess" gäbe es nicht, war die Aussage.
jinfantrie Spitz. Na denn. 🤷🏻‍♂️

Man muss froh sein, ein historisch derart problematisches und belastetes Kaliber überhaupt noch führen zu dürfen.
 
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§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung​

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.
 
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Was will man mir damit sagen?
Dass mein Vater ab 1979 keine Ahnung hatte was er da einträgt?
Oder dass ich die Behörde anscheißen soll....
Ich sehe schon, ohne dem Anwalt vom Sammlerverband wird des nix.
Aber jetzt ware ich mal die nächste Woche ab. Ich habe letzte Woche telefonisch, wie auch per Mail über das Ableben informiert. Die Dame am Apparat meinte, sie wäre im homecoffice. Auch wäre es grad schlecht, die Abteilung zieht im KVR um.... Akten wären noch in Kartons. Die anderen SBs waren nicht erreichbar... Also Mail. Empfangsbestätigung hab ich vom Herrn M....
Also mal sehen...
 
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Mein Posting bezog sich nicht auf Dich oder den Bürger sondern auf die Deppen die das NWR verbrochen haben.

Ich habe in meinen WBK aufgrund des NWR teils auch das Wort „ohne“ stehen, bezieht sich aber nur auf die PLZ des Wohnorts des Überlassers, weil der im Ausland saß.
 
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....ja, ich hab paar Seiten mit ohne Hersteller und sogar ohne Nummer.
Obwohl in der Roten ein Hersteller steht....
Ich mein, vom Waffenbesitzer wird verlangt, sich 110%ig aus zu kennen. In den Behörden arbeiten "Schreiner" und "Schlosser"..... Und wir sollen dann akzeptieren, dass das Kaliber einer Schweizer 08 7,65Browning ist.... Bei denen piepts doch....
So, geh jetzt ins deutsche Museum...
 
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Bei mir wurde auch bei der Eintragung darauf bestanden, dass es Kaliber 8x57 "Yot Ess" heißt.
8x57 "i Ess" gäbe es nicht, war die Aussage.
jinfantrie Spitz. Na denn. 🤷🏻‍♂️

Man muss froh sein, ein historisch derart problematisches und belastetes Kaliber überhaupt noch führen zu dürfen.

Völlig korrekt, muss dass Teil jetzt "Jagd-Spitz" heißen und nicht "Infanterie-Spitz", schließlich bist Du Jäger und kein Soldat.

Das nennt sich in Amtskreisen De-Militarisierung damit die Jäger nicht mit bösen Kriegswaffen unterwegs sind - wo kämen wir denn sonst hin :D

(sorry nicht ernst gemeint und der musste einfach raus bei so einer Steilvorlage).
 
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Sowas passiert halt, wenn Daten die jahrzentelang von Sachbearbeitern (die halt oft mit Waffen außer im Büro absolut nichts zu tun haben) auf Karteikarten geführt wurden (und oftmals von Altbesitzern, Erben, Waffenhändlern und ja - auch von Jägern, Sportschützen und Sammlern) kreativ bis falsch angegeben wurden plötzlich von sachkenntnislosen Sachbearbeitern in eine deutschlandweite Datenbank (NWR) überführt werden sollen.

In vielen Fällen gab es auch vor dem NWR schon Verwaltungsprogramme bei den Waffenbehörden, die dann aber "Freitexteingaben" zugelassen haben und dann Ende 2012 automatisch an das NWR angegebunden wurden. Da wurde dann aus der "7,65" oft automatisch die "7,65 Browning" oder aus der "9mm" die "9mm Luger". Ich kenne mehrere Fälle von Pistolen in 9mm Kurz, die dann im NWR plötzlich 9mm Luger waren...

Diese Beispiele lassen sich schier unendlich fortführen...

Eigentlich hätten die Waffenbehörden dann jeden einzelnen Waffendatensatz manuell überprüfen müssen (Vorgabe war bis Ende 2017!?), aber dazu fehlt halt die Fachkenntnis und/oder das Personal...

Ganz ehrlich, was soll ein Sachbearbeiter der von Waffen schlicht keine Ahnung hat denn auch z.B. mit WBK Einträgen wie "KK-Gewehr", "Büchse", "Pistole" oder Kaliberangaben wie ".22" "9mm" oder "7,65" anfangen?

Alleine das "KK-Gewehr" kann von der Einzellader-Büchse über Repetierbüchse bis hin zur halbautomatischen Büchse alles sein.

Karabiner mit 98er System wurden fürher gerne allgemein mit der Herstellerangabe "Mauser" eingetragen, dass das aber meistens nicht stimmt kann man sich denken...

Es ist wirklich sinnvoll, sich mal die kostenlose NWR-Selbstauskunft (oder halt das NWR-Datenblatt) zu besorgen und mal die eigenen Eintragungen zu überprüfen. Die meisten Sachbearbeiter sind über entsprechende Korrekturhinweise froh.


Mittlerweile kann man die Selbstauskunft auch mit der Onlinefunktion des Persos beantragen und sich die Unterschriftenbeglaubigung sparen.

Die NWR-Kataloge gibt es übrigens hier: https://www.nwr-fl.de/xwaffe-und-nwr-kataloge.html

Würde es bei Kraftfahrzeugen keine vom Fahrzeughersteller vorausgefüllten Fahrzeugbriefe (bzw. Datenblätter) geben, wären die Eintragungen im Fahrzeugregister und in den Fahrzeugpapieren genauso wie die im NWR...

Durch das NWR II wo die Hersteller die Waffen gleich bei der Herstellung im NWR registrieren wird es jedenfalls bei den nach 2020 hergestellten/importierten Waffem zukünftig keine falschen Eintragungen mehr geben...
 
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Ich habe einen Schalldämpfer im NWR als Halbautomatische Büchse eingetragen und eine halbautomatische büchse S97, leider nur eine Remington 597, würde sofort tauschen:D

Wenn der SD als "halbautomatische Büchse - wesentliches Teil - Schalldämpfer" eingetragen ist, dann ist das tatsächlich richtig so!
 

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Mein Posting bezog sich nicht auf Dich oder den Bürger sondern auf die Deppen die das NWR verbrochen haben.

Ich habe in meinen WBK aufgrund des NWR teils auch das Wort „ohne“ stehen, bezieht sich aber nur auf die PLZ des Wohnorts des Überlassers, weil der im Ausland saß.
Habe bitte ein wenig Nachsicht mit P. O.

Zu einem solchen Zeitpunkt kann ein einfach eingeworfener Paragraph (den er zudem auch schon kennt) nur zu Ressentiments führen.

Ich sehe das auch schon mit den Beurkundungen und Titulatur beim Ableben meiner Tante auf mich zu kommen...
 

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