Obergrenze für Isegrimm

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In der aktuellen WuH findet sich der o.a. sehr lesenswerte Artikel von Tobias Thimm. Besonders eindrucksvoll ist die Graphik über die ungebremste Entwicklung des Wolfsbestandes, da eine Selbstregulation des Wolfsbesatzes in unserer Kulturlandschaft "mit reich gedecktem Tisch" Illusion ist.

Offenbar beginnt sich die Stimmung im Lande so langsam zu ändern. Die Wolfsenthusiasten haben nicht mehr die alleinige Deutungshoheit. Selbst die wolfsverherrlichende Regierung von Niedersachsen scheint ihre Auffassung zu ändern, wenn man den Äußerungen von MP Weil in der Presse und seine gegensätzliche Position zu seinem GRÜNEN Koalitionspartner glauben darf.

Leider wird auch in dem Artikel wieder pauschal auf europäisches Recht verwiesen, das den Abschuß von Wölfen verbiete. Abgesehen davon,daß der Hinweis in dieser Allgemeinheit nicht zutrifft, kann nur immer wieder betont werden, daß auch europäisches Recht sich ändern läßt. Eine EU- Richtlinie hat nicht die Bedeutung der in Stein gemeißelten 10 Gebote. Wer wissen will, wie schnell und wie oft europäisches Recht in der Praxis geändert wird, braucht nur einen kurzen Blick in das Amtsblatt der EU zu werfen.

Man muß die Änderung nur wollen. Und im Superwahljahr 2017 sollte man seine Abgeordneten auch auf die Wolfsproblematik hinweisen. Vor allem aber würde ich mir etwas mehr PR- und Lobbyarbeit von unseren jagdlichen Verbänden zu diesem Thema wünschen.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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.... Besonders eindrucksvoll ist die Graphik über die ungebremste Entwicklung des Wolfsbestandes, da eine Selbstregulation des Wolfsbesatzes in unserer Kulturlandschaft "mit reich gedecktem Tisch" Illusion ist.....

Waidmannsheil
bonchasseur

Wenn sich der Autor ein wenig mehr mit der Entwicklung der Ausbreitung des Wolfes beschäftigt hätte, so wäre der Begriff Illusion obsolet. Die dynamische Verbreitung ist für einen Spitzenpredator völlig normal. Nichtsdestotrotz erhöht sich die Wolfsdichte pro Revier nicht. Wie häufig muss man das denn noch schreiben? Wölfe verteidigen ihr Territorium rigoros gegenüber fremden Wölfen. Gut zu beobachten ist dieses in Sachsen und Brandenburg. Dort sind Revierverschiebungen auf Grund der Wolfsdichte zu beobachten. Eine gewisse Sättigung ist also in den Kerngebieten der Wolfsvorkommen zu beobachten. Der andere reglementierende Faktor sind die Beutetiere, sprich der Schalenwildbestand. Nur ist der Schalenwildbestand selbst in Sachsen mit nunmehr über 15 Jahre Wolfsbestand noch so hoch, dass die Nahrungsgrundlage die Territoriengröße nicht wesentlich beeinflusst. Dieser im Artikel angesprochene „reich gedeckte Tisch" ist doch für uns Jäger ein gutes Zeichen.
Es bleibt immer noch genügend für uns übrig. Erstaunlicherweise liest man häufiger in der Presse andere Verlautbarungen... Ja, wie denn nun? ;-)
 
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Den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen, was soll das bringen? Auch wenn Abschussgenehmigungen bei flächendeckender Verbreitung, die in vielleicht 5 oder 10 Jahren erreicht sein könnte, erleichtert werden, wird es sich wohl immer um Einzelgenehmigungen für "Problemwölfe" handeln.
Im Beitrag war eine Jagd aus dem Baltikum beschrieben, viele hundert Jäger waren da im Einsatz für fünf Wölfe. In unserem dichtbesiedelten Land mit so vielen Verkehrslinien wäre das um ein Vielfaches aufwändiger und dürfte dann nur dem Problemwolf gelten und nicht dem Wolf an sich, vermute ich.
Wenn "die Gesellschaft" Wölfe will, dann sollte sich "die Gesellschaft" auch um das Management kümmern und diese frustrane Tätigkeit nicht dem einzelnen JAB in seinem Minirevier zumuten.

Ob der Wolf tatsächlich das Verhalten des Wildes nachhaltig verändert, ist noch mit vielen Fragezeichen verbunden. Wir haben es wahrscheinlich besser geschafft, Wild in die Dämmerung und Nacht hineinzukonditionieren.
 
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Den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen, was soll das bringen? Auch wenn Abschussgenehmigungen bei flächendeckender Verbreitung, die in vielleicht 5 oder 10 Jahren erreicht sein könnte, erleichtert werden, wird es sich wohl immer um Einzelgenehmigungen für "Problemwölfe" handeln.

Und wie man am Beispiel Sachsen sieht, kann eine solche Einzelgenehmigung recht interessante jagdrechtliche Probleme nach sich ziehen...

Im Beitrag war eine Jagd aus dem Baltikum beschrieben, viele hundert Jäger waren da im Einsatz für fünf Wölfe. In unserem dichtbesiedelten Land mit so vielen Verkehrslinien wäre das um ein Vielfaches aufwändiger und dürfte dann nur dem Problemwolf gelten und nicht dem Wolf an sich, vermute ich.

Eben!

Wenn "die Gesellschaft" Wölfe will, dann sollte sich "die Gesellschaft" auch um das Management kümmern und diese frustrane Tätigkeit nicht dem einzelnen JAB in seinem Minirevier zumuten.

Daher ist es durchaus sinnvoll, wenn man sich frühzeitig an der Diskussion beteiligt - und zwar an der richtigen Stelle und in einer vernünftigen Art und Weise (was bedeutet, dass man weder mit "Schaum vorm Mund" noch mit Dauerorgasmus ob des vermeintlichen (Schalenwild-)Problemlösers Wolf auf das hinweisen sollte, was geht und auf das, was eben nicht geht.

Ob der Wolf tatsächlich das Verhalten des Wildes nachhaltig verändert, ist noch mit vielen Fragezeichen verbunden. Wir haben es wahrscheinlich besser geschafft, Wild in die Dämmerung und Nacht hineinzukonditionieren.

das ist abhängig von der Wildart...
 
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Servus, mal eine andere Frage, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommen sollte, wer zahlt dann die Schäden (Nutztierrisse)??
Der Jagdpächter???

Grüße Tobias
 
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Servus, mal eine andere Frage, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommen sollte, wer zahlt dann die Schäden (Nutztierrisse)??
Der Jagdpächter???

Grüße Tobias

Wieso sollte er? Die Liste der Wildarten, und der jeweils ersatzpflichtige Schaden ist doch gesetzlich geregelt.

Allerdings würde sich die gesamte Wolfsstreichler-Fraktion natürlich vor Lachen kaum wieder einkriegen, nachdem sie umgehend verlangt hätte, dass die gesamten Schäden - und gleich alle anderen finanziellen Aufwendungen auch - durch und für die "Wildart" Wolf selbstverständlich aus den Mitteln der Jagdabgabe finanziert werden.
Man hätte den schwarzen Peter der Jägerschaft zugeschoben - und die wäre auch noch so dämlich und bezahlte dafür...
 
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Nein, nach derzeitiger Gesetzeslage ist der Schaden durch Wölfe nicht den Jagdgenossenschaften anzulasten, dazu müsste einiges geändert werden, was (so hoffe ich ) schwierig wird.:cheers:
 
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Servus, mal eine andere Frage, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommen sollte, wer zahlt dann die Schäden (Nutztierrisse)??
Der Jagdpächter???

Grüße Tobias

Sachsen bietet dafür doch ganz gutes Anschauungsmaterial. Der Wolf im Jagdrecht hat keinerlei Einfluss auf die Entschädigungszahlungen von Nutztierrissen.
Wer Interesse hat, der kann sich ja gerne mal entsprechendes Gutachten über die Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht von Sachsen zu Gemüte führen:

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/natur/PE_08_07_2011_09_45_18.pdf

Viel Spaß und reiche Erkenntnis dabei!
 
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Danke für die Infos.
Das wäre meiner Meinung nach der Supergau, wenn der Wolf denn ins Jagdrecht kommen sollte und wir Jäger dann auf den "Schäden" sitzenbleiben würden.
 
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Danke für die Infos.
Das wäre meiner Meinung nach der Supergau, wenn der Wolf denn ins Jagdrecht kommen sollte und wir Jäger dann auf den "Schäden" sitzenbleiben würden.

Guckst Du ins Gesetz, da steht nichts vom JAB, der Schäden übernehmen muss, das ist stets die JG oder der Eigentümer der EJ. Wenn die Nachfrage nach Jagdpachten das Angebot übersteigt, dann können die Anbieter versuchen, den Schaden ganz oder teilweise weiterzugeben. Solange das keine Verträge zu Lasten Dritter sind, geht das schon immer.
 
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@ Ips: ja, so ist das. Aber: mir ist niemand bekannt, der im Wolf den Retter des Waldes sieht. Wo wird das so diskutiert?
 
G

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Guest
100% kommt der Wolf ins Jagdrecht. Wie Fischotter, Wildkatze und Luchs zuvor. Meine Meinnung.
 
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Wenn sich der Autor ein wenig mehr mit der Entwicklung der Ausbreitung des Wolfes beschäftigt hätte, so wäre der Begriff Illusion obsolet. Die dynamische Verbreitung ist für einen Spitzenpredator völlig normal. Nichtsdestotrotz erhöht sich die Wolfsdichte pro Revier nicht. Wie häufig muss man das denn noch schreiben? Wölfe verteidigen ihr Territorium rigoros gegenüber fremden Wölfen. Gut zu beobachten ist dieses in Sachsen und Brandenburg. Dort sind Revierverschiebungen auf Grund der Wolfsdichte zu beobachten. Eine gewisse Sättigung ist also in den Kerngebieten der Wolfsvorkommen zu beobachten. Der andere reglementierende Faktor sind die Beutetiere, sprich der Schalenwildbestand. Nur ist der Schalenwildbestand selbst in Sachsen mit nunmehr über 15 Jahre Wolfsbestand noch so hoch, dass die Nahrungsgrundlage die Territoriengröße nicht wesentlich beeinflusst. Dieser im Artikel angesprochene „reich gedeckte Tisch" ist doch für uns Jäger ein gutes Zeichen.
Es bleibt immer noch genügend für uns übrig. Erstaunlicherweise liest man häufiger in der Presse andere Verlautbarungen... Ja, wie denn nun? ;-)

Also, ich glaube schon, daß die sich vom Autor zitierten Wissenschaftler seriös und umfassend mit der Entwicklung der Ausbreitung des Wolfes beschäftigt haben und ihre Schlußfolgerungen richtig sind.
Natürlich verteidigt ein Wolfsrudel sein Territorium, aber die Größe des Territoriums hängt maßgeblich vom Nahrungsangebot ab. Und da sind die Wölfe - sowohl was Schalenwild als auch Nutzvieh angeht -noch lange nicht am Ende der Fahnenstange.
Und je länger der Wolf merkt, daß ihm vom Menschen keine Gefahr droht, desto mehr wird er auch Reviere besiedeln, die jetzt noch nicht als typische Wolfshabitate angesehen werden.

Waidmannsheil
bonchasseur
 

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