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Oberste Jagdbehörde handelte bereits in der Vergangenheit rechtswidrig - Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Durchführungsverordnung (DVO) zum Brandenburger Jagdgesetz ist teilweise unwirksam und rechtswidrig. Gravierendes Maß an Unkenntnis der Obersten Jagdbehörde über geltendes Recht wiederholt bestätigt.
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