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Und habt ihr den imaginären Räuber schon tot gekuschelt damit ja die Staatsmacht euch nicht direkt exekutiert oder habt ihr ihn standrechtlich auf dem Dorfplatz aufgeknüpft?
Wer in solcher Situation als Frau nicht mit der natürlich mitgeführen KW (bei uns geht keine Frau ohne raus) deutlich macht wie es jetzt weitergeht hat sie nicht alle.
Der Typ bekommt das Teil zu sehen, beim ersten Schritt vor die Füße, der zweite gezielt und der wird nie wieder eine Frau belästigen.
Wo leben wir eigentlich, Recht muss nicht Unrecht weichen, niemals, auch nicht hierzulande.
Wo leben wir eigentlich, Recht muss nicht Unrecht weichen, niemals, auch nicht hierzulande.
Cast hat Recht, dass auch Diebstahl zu Notwehr berechtigt. Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, sondern mit dem gerade zur Verfügung stehenden Mittel den gegenwärtigen Angriff beenden können.
Die Überschreitung der rechtmäßigen Notwehr wäre der Notwehrexcess. Beispiel: Du schlägst einen Angreifer nieder, dieser geht bewusstlos zu Boden. Nun trittst Du ihn in den Bauch, bis er Blut spuckt. Dann hast Du Dich strafbar gemacht.
Ob ich in dem konkreten Fall dem Typ vor die Füße schießen würde? Wäre im Rucksack eine Kurzwaffe, dann auf jeden Fall. Wäre nur eine Taschenlampe und ein Muff, dann nein.
....in der bunten RepublikWo leben wir eigentlich,
Aber die Verhältnismässigkeit muss immer gewahrt sein. ansonsten geht's ,,nach hinten los"Recht muss niemals Unrecht weichen und Notwehr am Eigentum ist Notwehr.
Aber die Verhältnismässigkeit muss immer gewahrt sein. ansonsten geht's ,,nach hinten los"
MfG.
Da bin ich ganz bei dir. Nur versuch das in der heutigen Zeit ggf. der Staatsanwaltschaft zu vermitteln. Ich glaube es gibt dann eine Bauchlandung. Leider. Immer mehr bewegen wir uns Richtung Täterschutz, statt Opferschutz.
Schlimm finde ich, dass das Foto nicht 24h später veröffentlicht war.
irgenwas kann bei der "Jägerin" nicht richtig sein.