Öffentlichkeitsfahndung: Jägerin beklaut

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Cast hat Recht, dass auch Diebstahl zu Notwehr berechtigt. Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, sondern mit dem gerade zur Verfügung stehenden Mittel den gegenwärtigen Angriff beenden können.

Ähem :unsure:
Das würde bedeuten, man darf ungestraft den Fahrraddieb, der sich gerade aus dem Staub machen will, vom Fahrrad herunterschießen - sofern man zufällig ein Gewehr dabei hat.
Und das nicht etwa in Texas oder Afghanistan, sondern hier in Deutschland o_O

Vielleicht noch mal drüber sinnieren ob das wirklich so stimmen kann bevor hier einer vorschnell den Colt sprechen lässt.
Wie war das gleich nochmal mit der Abwägung der Schutzgüter...? :rolleyes:
 
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Was soll so schlimm daran sein zu schiessen? Sogar in bewohnten Gebieten und auf Autobahnen.
Das ist in Deutschland doch ueblich und, weil Tradition, auch mehr oder weniger geduldet.

Der Herr hatte im Uebrigen auch keine boesen Absichten sondern wollte nur den Mord an Tieren verhindern. Deshalb hat er der Jaegerin nur den Zugriff auf die Munition unmoeglich gemacht und zur Identifizierung der "Bambikillerin" den Jaktschein mitgenommen. Nun wird hier auch noch vorgeschlagen einen Jaktgegner mit Waffengewalt an der Ausuebung seiner edlen Handlung zu hindern.
Wer meint ihr wohl wuerde vor Gericht in Deutschland bestraft werden?

tømrer
 
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Was soll so schlimm daran sein zu schiessen? Sogar in bewohnten Gebieten und auf Autobahnen.
Das ist in Deutschland doch ueblich und, weil Tradition, auch mehr oder weniger geduldet.

Der Herr hatte im Uebrigen auch keine boesen Absichten sondern wollte nur den Mord an Tieren verhindern. Deshalb hat er der Jaegerin nur den Zugriff auf die Munition unmoeglich gemacht und zur Identifizierung der "Bambikillerin" den Jaktschein mitgenommen. Nun wird hier auch noch vorgeschlagen einen Jaktgegner mit Waffengewalt an der Ausuebung seiner edlen Handlung zu hindern.
Wer meint ihr wohl wuerde vor Gericht in Deutschland bestraft werden?

tømrer

Du bist bald deutscher Ehrenbürger. :whistle:
 
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Der renitente Norweger, der sich ständig über dieses Land lustig macht...:p
und Der eigentlich zufriedene Jäger mit Bildern von großen Rehen zum träumen bringt...

Mache ich das?
Im Grunde wiederhole ich nur, was hier und bei euch in den Medien veroeffentlicht wird.
Auch dieses Forum ist immer eine gute Kvelle fuer politische Informationen.
Wenn du das als "lustig machen" verstehst ist das wohl mehr so ein "Sender- Empfaenger" Ding.

tømrer
 
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Ähem :unsure:
Das würde bedeuten, man darf ungestraft den Fahrraddieb, der sich gerade aus dem Staub machen will, vom Fahrrad herunterschießen - sofern man zufällig ein Gewehr dabei hat.
Und das nicht etwa in Texas oder Afghanistan, sondern hier in Deutschland o_O

Vielleicht noch mal drüber sinnieren ob das wirklich so stimmen kann bevor hier einer vorschnell den Colt sprechen lässt.
Wie war das gleich nochmal mit der Abwägung der Schutzgüter...? :rolleyes:
war eigentlich alles Inhalt der Jägerprüfung. Was man weiß was man wissen sollte ....
 
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Ich kann diese Halbwahrheiten im Bezug auf Notwehr echt nicht mehr hören.
1. Verhältnismäßigkeit gibt es nur für Behörden. Jeder Notwehrende ist aber zur Wahl des mildesten zur Verfügung stehenden Mittel verpflichtet, das geeignet ist, den Angriff abzuwehren oder zu beenden.
2. Notwehr ist kein Recht. Man macht sich strafbar. Notwehr wird dann im Nachhinein vom Gericht ggf. als entschuldigender Umstand zuerkannt.
3. Es gibt über die bloße Notwehr hinaus auch die Möglichkeit der Notwehrüberschreitung und des Notwehrexzesses. Beide sind noch immer entschuldigende Umstände.
4. Möchte man sich auf Notwehr berufen, muss ein notwehrfähiges Gut betroffen sein. Diese sind u. a. Eigentum, körperliche Unversehrtheit, Leben, Ehre. Ehe war mal, gilt aber glaub ich nicht mehr.
5. Es muss ein Angriff nicht unbedingt gegenwärtig sein, er kann auch unmittelbar bevorstehen.

Dann setzt euch halt mit dem Zeug auseinander, wenn ihr Wilder Westen spielen wollt, dann ist hinterher das Heulen und Zähneklappern auch nicht so groß.
 
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Guest
Ich sehs kommen:

Die Jägerin schiesst dem Dieb ins Bein. Der Dieb sagt später aus er wollte sie nur am jagen hindern usw. blabla.
Jägerin wird verknackt.


Wenn schiessen-> dann lethal. Zumindest lügt dann nur noch einer.
Ich wüsste wie ich in so einem Fall reagieren würde, habe ich auch schon. Aber mein Gepäck ist auch mit auf dem Hochsitz/Kanzel.
 
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