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Cast hat Recht, dass auch Diebstahl zu Notwehr berechtigt. Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, sondern mit dem gerade zur Verfügung stehenden Mittel den gegenwärtigen Angriff beenden können.
Ähem
Das würde bedeuten, man darf ungestraft den Fahrraddieb, der sich gerade aus dem Staub machen will, vom Fahrrad herunterschießen - sofern man zufällig ein Gewehr dabei hat.
Und das nicht etwa in Texas oder Afghanistan, sondern hier in Deutschland
Vielleicht noch mal drüber sinnieren ob das wirklich so stimmen kann bevor hier einer vorschnell den Colt sprechen lässt.
Wie war das gleich nochmal mit der Abwägung der Schutzgüter...?
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