ÖJV und die "Trophäenballerer"

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Selbst mit aller juristischen Phantasie gelingt es mir nicht, eine gesetzliche Definition der Jagd als Dienstleistung zu entdecken. Insofern musste zumindest ich mir nie die Frage stellen, in wessen Dienste ich meine Passion stelle.

Eine Überhöhung des eigenen Tuns ist regelmäßig Jenen zu eigen, die der Überzeugung sind, irgendetwas für irgendeinen "...ismus" zu tun. Ich jage z.B. aus Freude an der Jagd - aus keinem anderen Grund.

Wohl wahr ... sollen und dürfen sie ja auch gerne. Wer aber persönlich oder aus ganz grundsätzlichen "...ismus"-Gründen die Sicherheit der Freiheit vorzieht und sich gleichzeitig noch als Anhänger einer Ideologie bekennt, der ist als Diskussionspartner zum Thema "Jagd" als Ausfluss aus dem Eigentumsrecht disqualifiziert.

Idealisten mit Leidenschaft, welche die Sicherheit der Freiheit vorziehen, haben schon immer höchst erfolgreich die Welt verbessert. :)

Wie schon oben erwähnt - ich wäre ungeheuer an der gesetzlichen Grundlage und / oder Ableitung dieser Behauptung interessiert.


Jagdgesetz und Waldgesetz! Macht aber nix, wenn Dir die Ableitung schwer fällt. In nicht mehr allzu weit entfernter Zukunft wird man Dir die Ableitung erleichtern.
 
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