ÖJV ?

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Oh, Du möchtest also den Sinn von Eigentumsrechten hinterfragen...

NEIN, möchte ich nicht, denn Wild ist herrenlos, da gibt es kein Hinterfragen von "Eigentumsrechten", so lange das Wild noch lebt!
Eigentumsrechte kommen erst ins Spiel, wenn es um Bejagung des Wilds in Verbindung mit der Koppelung an Grund und Boden geht, aber auch diese Eigentumsrechte spielen sich nur innerhalb des jagdrechtlichen Rahmens ab, den die Gesellschaft via Politik den Grundigentümern einräumt!

....Oder geht es Dir darum den Sinn einer Schonzeit zu hinterfragen, die aus wildbiologischen UND forstlichen Gründen in der Winter-/Frühjahrszeit sehr wohl angebracht ist und eigentlich noch länger angebracht wäre?

Drücke ich mich so missverständlich aus?

Mein Hinterfragen (da sind wir uns schon seit geraumer Zeit ausnahmsweise einig) gilt eher der NICHT-Gewährung einer Schonzeit für > 1-jähriges Schwarzwild von Februar bis Mai, so wie es Schalenwild "erster Klasse", z. B. Rehen, aus guten wildbiologischen und ethischen Gründen gewährt wird. ;)
 
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.... Sinn einer Schonzeit zu hinterfragen, die aus wildbiologischen UND forstlichen Gründen in der Winter-/Frühjahrszeit sehr wohl angebracht ist und eigentlich noch länger angebracht wäre?

Wirklich wertvoll wäre es erst als eine Art Gesamtpaket, das schwer umzusetzen ist und etwa so aussehen könnte:

Wir brauchen Konsens, dass das Zusammenleben mit Wildtieren auf unseren bewirtschafteten Flächen ein unschätzbarer Gewinn an Lebensqualität ist und dabei nicht die abstrakte Anzahl der auf einer abgegrenzetn Fläche lebenden Individuen per se problematisch ist (Dichte, Rudelbildung), sondern NUR die Probleme, die aus dieser Dichte erwachsen (Wildschäden, Seuchen, Parasiten, Stress, Verkehrsgefährdung, Artenverdrängung, etc.).

Die Verknüpfung dieses Konsens mit Bejagung in intensiv genutzter Kulturlandschaft mündet unausweichlich in Wildtiermanagement, auch wenn das in Jägerohren eine bittere Kröte ist. Gewinn und Verlust können sich dabei aber die Waage halten, wie Erfahrungen solcher Projekte im Zuge von Klimaanpassungsstrategien bei der Waldbewirtschaftung zeigen.

Das hat nur bedingt mit "ÖJV-Ideologien" zu tun, denn es finden sich auch viele Elemente, die traditionellen Jägern gefallen, wie z. B. Wildruhezonen, längere Zeiten ohne Jagdausübung, versteckte, unbejagte Äsungsflächen, Besucherlenkung, Leinengebot für Hundegassigänger, etc.

Auf der anderen Seite zwingen solche Faktoren wildbiologischer Erfordernisse, ethischer Betrachtungen und insbesondere Maßnahmen der Biotopverbesserung und Erhöhung der Biotopkapazität zu einer professionalisierten Jagdstrategie mit jagdhandwerklich besonders leistungsfähigen Jägern, die in den verkürzten Jagdzeiten ausreichend effizient und gleichzeitig tierschutzrechtlich/ethisch korrekt die nötigen hohen Abschüsse tätigen können. Das ist so schwierig und anspruchsvoll, dass es nur an wenigen Stellen auf Anhieb umsetzbar zu sein scheint und eher auf ein Langzeitprojekt hinausläuft, für das wir aber heute schon an der Bewusstseinbildung arbeiten können.
 
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Schwarzwild ebenso und es für eine ethische Betrachtung, die Grundlage für Moral und Gesetze sein sollte, keinen Unterschied macht, ob ein Reh oder eine Sau erschossen wird, deren fast ausgereifte Föten dadurch langsam im Mutterleib verenden!

1. Bei der Bejagung von Sau und Reh sollten die gleichen ethischen Grundsätze gelten.

2. Ethik alleine ist allerdings ganz und gar nicht die Grundlage für gesetzgeberische Entscheidungen.

3. Die mittlerweile dauerhafte Schonzeitaufhebung für Sauen hat allseits bekannte Gründe und ist mit jagdpolitischen und jagdpraktischen Aspelten erklärbar. Der Gesetzgeber räumt diesen nach demokratischem Prozess einen höheren Stellenwert ein, als den ethischen Bedenken. Hierzu kann man auch eine andere Meinung haben und man kann seine eigene Ethik entgegensetzen, indem man sein jagdliches Handeln anpasst.
 
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1. Bei der Bejagung von Sau und Reh sollten die gleichen ethischen Grundsätze gelten.
3. ..... Der Gesetzgeber räumt diesen nach demokratischem Prozess einen höheren Stellenwert ein, als den ethischen Bedenken....

dann widerspricht 3. den Forderungen von 1.

2. Ethik alleine ist allerdings ganz und gar nicht die Grundlage für gesetzgeberische Entscheidungen...

Allein nicht, wir wissen alle, dass z. B. Not kein Gebot kennt, aber ohne entgegenstehende zwingende Gründe sind allgemein anerkannte ethische Grundsätze schon ein gewichtiges Argument für Gesetze.

3. .... Der Gesetzgeber räumt diesen nach demokratischem Prozess einen höheren Stellenwert ein, als den ethischen Bedenken. ....

Tja, starke Landwirtschafts-Lobby eben. Da kommt dann so ein aktionistischer wie wirkungsloser und schädlicher Unfug bei raus.
 
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dann widerspricht 3. den Forderungen von 1.

In puncto Muttertierschutz bzw. mit Blick auf beschlagene Stücke? Das sehe ich ehrlich gesagt nicht. Auch im Dezember trägt alles weibliches Wild bereits Nachwuchs in sich. Die entscheidende Frage ist, bis zu welchem Entwicklungsstadium des Fötus billigt man das Erlegen. Darüber kann man intensiv diskutieren.

Allein nicht, wir wissen alle, dass z. B. Not kein Gebot kennt, aber ohne entgegenstehende zwingende Gründe sind allgemein anerkannte ethische Grundsätze schon ein gewichtiges Argument für Gesetze.

Ja, irgendwie schon, aber auch wieder nicht. Was ist denn schon - objektiv - allgemein anerkannt. Und selbst dann stehen wirtschaftliche Interessen regelmäßig im Vordergrund.

Tja, starke Landwirtschafts-Lobby eben. Da kommt dann so ein aktionistischer wie wirkungsloser und schädlicher Unfug bei raus.

Auch.
 

WUH-Mod

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Nachdem jetzt alle Positionen gründlich ausgetauscht wurden, natürlich nicht ohne die üblichen Nettigkeiten, gönnen wir dem Faden etwas Ruhe.
 
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