Wie man sieht, ist es überall die gleiche Sch...
Laut franz.belg.Forstgesetz müssen alle Waldwege anlässlich DJ versperrt werden: der Forstamtsleiter nimmt dabei einen extra dazu vorgesehenen Erlass mit Nummer. Egal der Waldeigentümer ist, da diese § gerade ALLE Wälder betrifft.
Dabei sind offizielle rote Plakate in 2,50m Höhe zu platzieren.
UND NUR dies ist erlaubt.
Da fragt man sich, was der Gesetzgeber an dem Tag geraucht hatte!
Jogger und Radfahrer, und auch Spaziergänger kucken gar nicht nach oben : sie sind keine Jäger, die einen Weitblick haben : nur den Nahblick auf die wenigen Meter vor sich. Diese können die Schilder gar nicht sehen! In dieser Höhe sehen nur die Reiter!
Es gibt gelbe Warnplakate, die die Jagdtage bekanntmachen, die darf man so lange im Walde haben wie man will.
Die roten Verbotsplakate dagegen dürfen frühestens 48 Std vor dem Jagdtag bis spätestens 24 Std danach an den Wegen hängen.
Und was denken Sie, dass man damit erntet? Genau dasselbe wie hier erwähnt: nicht gesehen, kmaal, das ist mein gutes Recht, ... und da die Gerichtshöfe schon überstrapaziert sind, sind Anzeigen erfolglos; hinzu kommt dass diese Materie kein sofortiges Bußgeld erlaubt...
Um die Probleme zuvorzukommen, hat man laut Pachtvertrag im Staatswald sowie im Gemeindewald die Gesellschaftsjagden untersagt, es geht schon ein ganz bisschen besser.