Optik für PARD NV 007 Vorsatzgerät

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Die 200m kann ich schon nicht mehr unterschreiben. Das hängt auch vom Glas ab.
Egal wie zielsicher man bedient. ;)
Den schnürenden Fuchs möchte mancher aber schon auf 350m als solchen identifizieren.
Das ginge dann in einer guten Kombination aus Gerät, Licht und ZF.

Ich persönlich lehne den 200m Schuss in der Nacht erstmal pauschal ab.
 
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Fuchs darf man doch gar nicht mit Vorsatzgeräten bejagen in Deutschland? Die wenigen Fälle der Beauftragung beziehen sich doch nur auf Schwarzwild, warum ist euch denn der 200m Fuchs so wichtig?
 
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Fuchs darf man doch gar nicht mit Vorsatzgeräten bejagen in Deutschland? Die wenigen Fälle der Beauftragung beziehen sich doch nur auf Schwarzwild, warum ist euch denn der 200m Fuchs so wichtig?
hallo. Auf Grund der Größe eine Referenz zur Leistungsfähigkeit einer Nachtchtzielhilfe? Kannst auch einen Marder hernehmen. Den sieht man allerdings seltener.
Da ich bei trockener Luft Hasen auf 350m als solche klar erkenne, klappts mit dem Erkennen von schnürenden Füchsen auf 200m allemal :)
 
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Die 200m kann ich schon nicht mehr unterschreiben. Das hängt auch vom Glas ab.
Egal wie zielsicher man bedient. ;)
Den schnürenden Fuchs möchte mancher aber schon auf 350m als solchen identifizieren.
Das ginge dann in einer guten Kombination aus Gerät, Licht und ZF.

Ich persönlich lehne den 200m Schuss in der Nacht erstmal pauschal ab.
Hallo.
Mit einer Nachtzielhilfe darauf zu schießen, davon war pauschal auch nicht die Rede ;)
Wer bei besten Bedingungen im Schnee unter gleissendem Mondlicht auf den sitzenden Fuchs vorbei flakt... naja, der macht auch nichts kaputt. Aber etwas Bestimmtes eben falsch :whistle:

Noch einmal, deutlich: das PARD NV007 ist in der derzeit gültigen Fassung aller Gesetze ausschließlich zur Beobachtung des Wildes zugelassen. Bitte sich einfach an gesetzliche Regelungen zu halten (und nicht irgendetwas hineinionterpretieren, was neimals geschrieben wurde)! :)

so what
 
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Fuchs darf man doch gar nicht mit Vorsatzgeräten bejagen in Deutschland? Die wenigen Fälle der Beauftragung beziehen sich doch nur auf Schwarzwild, warum ist euch denn der 200m Fuchs so wichtig?
Also, erstmal geht es ums Beobachten und identifizieren.
Das ist deutlich geschrieben.
Mir ist das sehr wichtig, weil der Fuchs nicht wie die Sau an der Kirrung steht.
Den gilt es früh zu identifizieren. Erstens um zu wissen, wie es mit der Population aussieht.
Zweitens, weil ich nicht weiter von einer Katze abgelenkt werden will.
Drittens, weil man sich dann rechtzeitig vorbereiten und einrichten kann.

Kalssisches Beispiel mit der WBG. Auf knapp 1000m wird eine Wärmequelle angezeigt.
Identifikation natürlich unmöglich. Auf 500m ist es auch noch nicht möglich und auch bei 300m ist es nicht eindeutig. Man möchte aber wissen, was im Revier ist und auch in welchem Zustand (Räude etc.). Dann kommt Nachtsicht ins Spiel, damit man sich das mal genauer anschaut. Auch auf 200m und darunter empfehlenswert.
 
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Einen Fuchs mit Räude erkennt man mit der WBK ganz gut. Wenns nicht so traurig für den Fuchs wäre, die befallene Lunte leuchtet dann genau so wie eine brennende Lunte.
 
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Hallo.

Noch einmal, deutlich: das PARD NV007 ist in der derzeit gültigen Fassung aller Gesetze ausschließlich zur Beobachtung des Wildes zugelassen.

Das ist so nicht korrekt!
Wer in Bayern eine Beauftragung zur Schwarzwildjagd hat, kann mit dem PARD inkl. Aufheller jagen gehen. Wurde mir auf Nachfrage extra von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt bestätigt. Sonst hätte ich mir das Ding nicht gekauft...

Ich werde mir diese mündliche Aussage beim Ausfüllen des Antrages auch noch schriftlich geben lassen - man kann ja nie wissen! Etwas irrsinnig ist allerdings die Regelung, daß ich z.B. die Waffe nur im heimischen Revier einschießen darf - selbst ein Schießstandbesuch mit aufgesetzter Nachtzieloptik ist nicht erlaubt.
Finde ich persönlich etwas seltsam, aber so kleine Kröten schlucke ich gerne wenn ich dafür den "Sauenmond" direkt auf der Waffe habe ;)
 
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Da muss man mal schauen, ob in der Beauftragung eben auch der IR Strahler explizit erwähnt wird.
Das ist nach WafffRÄnd eben der Knackpunkt.
Was zukünftig wird, weiss auch der Bayer nicht.

Eine Beauftragung endet auch immer. Sie klann nicht für die allgemeinheit gelten.
Sprich. Das ist alles örtlich und zeitlich begrenzt. Und danach? Es geht eben nicht für die Ewigkeit.
 
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Und ich befürchte, dass.... die ganze Beauftragerei mit dem neuen Gesetz ein Ende haben wird, warum sollten die SB‘s das auch noch machen? Es bestünde ja kein Grund mehr dafür, nur weil es für die Digitalen oder Gen. 2 zu dunkel ist!?
 
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Das ist so nicht korrekt!
Wer in Bayern eine Beauftragung zur Schwarzwildjagd hat, kann mit dem PARD inkl. Aufheller jagen gehen. Wurde mir auf Nachfrage extra von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt bestätigt. Sonst hätte ich mir das Ding nicht gekauft...

Ich werde mir diese mündliche Aussage beim Ausfüllen des Antrages auch noch schriftlich geben lassen - man kann ja nie wissen! Etwas irrsinnig ist allerdings die Regelung, daß ich z.B. die Waffe nur im heimischen Revier einschießen darf - selbst ein Schießstandbesuch mit aufgesetzter Nachtzieloptik ist nicht erlaubt.
Finde ich persönlich etwas seltsam, aber so kleine Kröten schlucke ich gerne wenn ich dafür den "Sauenmond" direkt auf der Waffe habe ;)

Was willst Du mit dem PARD einschießen?
 
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Hallo.
Mit einer Nachtzielhilfe darauf zu schießen, davon war pauschal auch nicht die Rede ;)
Wer bei besten Bedingungen im Schnee unter gleissendem Mondlicht auf den sitzenden Fuchs vorbei flakt... naja, der macht auch nichts kaputt. Aber etwas Bestimmtes eben falsch :whistle:

Noch einmal, deutlich: das PARD NV007 ist in der derzeit gültigen Fassung aller Gesetze ausschließlich zur Beobachtung des Wildes zugelassen. Bitte sich einfach an gesetzliche Regelungen zu halten (und nicht irgendetwas hineinionterpretieren, was neimals geschrieben wurde)! :)

so what
Es geht um rein informative Fragen, die man für die Auslandsjagd stellt, in der die Kombination erlaubt ist! In DE wird sich selbstverständlich an das Gesetz gehalten, machen ja alle in DE so :cool:
 
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Was willst Du mit dem PARD einschießen?
Mir ist klar, daß es (normal) unnötig ist. Trotzdem bin ich in der Hinsicht Perfektionist und will auch mit dem aufgesetzten PARD einfach eine vernünftige Gruppe schießen. Nur so habe ich das nötige Vertrauen in meine Waffe / Optik.
Es gibt nichts was mehr verunsichert, als ständig der Gedanke ob es auch wirklich passt...

Und die gleiche Problematik haben Jäger mit VORSATZGERÄT ebenfalls - und die müssen zwingend einschießen!
 
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