Optik für PARD NV 007 Vorsatzgerät

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Das ist so nicht korrekt!
Wer in Bayern eine Beauftragung zur Schwarzwildjagd hat, kann mit dem PARD inkl. Aufheller jagen gehen. Wurde mir auf Nachfrage extra von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt bestätigt. Sonst hätte ich mir das Ding nicht gekauft...

Ich werde mir diese mündliche Aussage beim Ausfüllen des Antrages auch noch schriftlich geben lassen - man kann ja nie wissen! Etwas irrsinnig ist allerdings die Regelung, daß ich z.B. die Waffe nur im heimischen Revier einschießen darf - selbst ein Schießstandbesuch mit aufgesetzter Nachtzieloptik ist nicht erlaubt.
Finde ich persönlich etwas seltsam, aber so kleine Kröten schlucke ich gerne wenn ich dafür den "Sauenmond" direkt auf der Waffe habe ;)
hallo.
Ich glaube nicht, dass der SB den Feststellungsbescheiddes BKA für das PARD NV007 gelesen hat. Falls ja, versteht er ihn anders (y) als ..... (ich) :whistle:

Viel Freude beim Beobachten des Wildes mit dem PARD NV007 wünsche ich Dir (y):)
 
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JBB

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hallo.
Ich glaube nicht, dass der SB den Feststellungsbescheiddes BKA für das PARD NV007 gelesen hat. Falls ja, versteht er ihn anders (y) als ..... (ich) :whistle:

Viel Freude beim Beobachten des Wildes mit dem PARD NV007 wünsche ich Dir (y):)

Nochmal zum Klarstellen - eine Beauftragung hebelt das Waffenrecht aus! Du handelst im staatlichen Auftrag. Da ist egal, was der BKA Bericht sagt.
 
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Nochmal zum Klarstellen - eine Beauftragung hebelt das Waffenrecht aus! Du handelst im staatlichen Auftrag. Da ist egal, was der BKA Bericht sagt.
hallo.
Halten wir dazu ebenfalls fest: über die Bescheidung einer Beauftragung entscheidet der Sachbearbeiter vom Landratsamt oder der UJB. Sollte er keine Beauftragung erteilen wollen, so bekommt man auch keine.
Zigfache Problemfälle aus diversen Behörden wurden bereits benannt. Auch in Bayern :whistle:

Fakt ist:
- interne, fest mit der Nachtzielhilfe verbinden, IR Aufheller sind nach WaffGes verboten (siehe BKA Feststellungsbescheid PARD NV007, zum Nachlesen)
- Wärmebildvorstzgeräte sind, nein falsch, wären nach momentan interpertiertem Wissensstand bezüglich Novelle WaffGes, erlaubt

Preisfrage: was wird ein mitdenkender Sachbearbeiter wohl "beauftragen" ? Der, wenn clever ist, schreibt das Gerät in die zeitlich wie örtlich beschränkte Beauftragung mit hinein, um selbst rechtssicher zu handeln. Und das werden dann eben keine Geräte mit integriertem IR Aufheller (Strahler) sein.
Für mich musst du nichts nochmal klarstellen ;)

Genau darüber sinnieren wir hier schon seit Wochen und recht ausgiebig.
 
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DIe Behörde kann sich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen, dass es legale Lösungen gibt und die Beauftragung daher unnötig, um den gewünschten Zweck zu erzielen.

Das wird die Zukunft zeigen.

Beauftragungen sind immer nur Hilfsmitttel und keine Lösungen.
 
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DIe Behörde kann sich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen, dass es legale Lösungen gibt und die Beauftragung daher unnötig, um den gewünschten Zweck zu erzielen.
hallo.
Ohne wirds nicht gehen... alleine schon um diversen Landesjagdgesetzen gerecht zu werden.
Auch das Bundesjagdgesetz wurde dahingehend nicht novelliert.

Ob das Papierl Beauftragung oder Sondergenehmigung heissen wird, ist eh egal....
Das wird die Zukunft zeigen.

Beauftragungen sind immer nur Hilfsmitttel und keine Lösungen.
jo, genau (y)
 
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Es gäbe zwei Papiere. einmal die Ausnahmegenehmigung (40(4)) und einmal die Beauftragung (40(2)).
Es wird sehr wenige Ausnhamgenehimgungen geben und daran wird sich nichts ändern.
 

JBB

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Ja, wir diskutieren hier seitenlang drüber, richtig.

Aber hin und wieder schreibst du Dinge, die so nicht 100% richtig sind, oder die man missverstehen kann.

Wenn wernerzwo´s Behörde ihm das Gerät in der Beauftragung freigibt, dann darf er es nutzen. Für mich las es sich aber so, als ob du das in Zweifel ziehst. Falls nicht, dann sry.

Und im letzten Post, doch, es gibt Bundesländer, da geht genau das. Und ich verwette meine rechte Hand, das mein LRA genau dies tun wird.

Hier bekommst du eine Beauftragung, da BW. Mein LRA meint aber, es sei eine absolute Ausnahme und es muss nicht nur die Situation zur Genehmigung gegeben sein, nein, du musst auch ohne Gerät eine überdurchschnittliche Strecke vorweisen, um überhaupt in Erwägung dieser Ehren gezogen zu werden... Egal ob ASP oder Schäden drücken. Da die DVO die Nutzung schon erlaubt, steht das BJG nicht mehr im Weg, dass du die Kohle nicht hast, 4k oder so auszugeben, dein Problem, nicht ihres. Es ist mit der Novelle rechtlich möglich mit anderen Geräten zu jagen hier.

Sry nochmal, aber wie hat wer mal geschrieben, damit es nicht unbeantwortet so stehen bleibt.
 
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Ja, wir diskutieren hier seitenlang drüber, richtig.

Aber hin und wieder schreibst du Dinge, die so nicht 100% richtig sind, oder die man missverstehen kann.

Wenn wernerzwo´s Behörde ihm das Gerät in der Beauftragung freigibt, dann darf er es nutzen. Für mich las es sich aber so, als ob du das in Zweifel ziehst. Falls nicht, dann sry.
hin und wieder unterstelle ich einem Sachbearbeiter Intelligenz!
Vor dem Hintergrund dass die Beauftragungen als rechtlich sehr bedenklich begutachtet wurden, könnte ich mir umdenken hinsichtlich Gerätebewilligung sehr sehr gut vorstellen.
Der Gesetzentwurf steht. Die Bedingungen kannst du nachlesen.

Wenn ein Sachbearbeiter entgegen bescheidet... so what. Dann freut man sich. Wünschenswert wäre es, aber es ist dann eben wieder angreifbar!
Und im letzten Post, doch, es gibt Bundesländer, da geht genau das. Und ich verwette meine rechte Hand, das mein LRA genau dies tun wird.
(y)
Hier bekommst du eine Beauftragung, da BW. Mein LRA meint aber, es sei eine absolute Ausnahme und es muss nicht nur die Situation zur Genehmigung gegeben sein, nein, du musst auch ohne Gerät eine überdurchschnittliche Strecke vorweisen, um überhaupt in Erwägung dieser Ehren gezogen zu werden... Egal ob ASP oder Schäden drücken. Da die DVO die Nutzung schon erlaubt, steht das BJG nicht mehr im Weg,
Finde den Irrsinn :)
Deutschland 2020 eben..... so kennen wir es, es ist doch nichts Neues, man muss sich nicht umgewöhnen :)

Für mich musst du nicht nochmals klarstellen, dass ein Sachbearbeiter hinter einem Schreibtisch über Wohl und Wehe entscheidet.
Wenn er intelligent ist, lehnt er die Beauftragung mit einer verbotenen Nachtzielhilfe einfach ab..
dass du die Kohle nicht hast, 4k oder so auszugeben, dein Problem, nicht ihres. Es ist mit der Novelle rechtlich möglich mit anderen Geräten zu jagen hier.
Nein, du hast es missverstanen:
es gibt für mich keinerlei Gründe, k e i n e r l e i!, mich in die Kostenfalle treiben zu lassen. Auch ASP ist kein Problem für mich.
Ich lass mich mit Sicherheit nicht auch noch auf eigene Kosten nicht verarschen :)


Sry nochmal, aber wie hat wer mal geschrieben, damit es nicht unbeantwortet so stehen bleibt.
wer auch immer das gewesen ist, er hatte bestimmt nicht unrecht damit.
 
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Screenshot aus dem offiziellen Antrag:Antrag.png

Noch Fragen oder ist das jetzt abschließend geklärt?
 
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Screenshot aus dem offiziellen Antrag:

Noch Fragen oder ist das jetzt abschließend geklärt?

woraus leitest du denn ab, dass im Gerät integrierte IR Aufhelle / Strahler genehmigt werden müssen / würden ?

Beauftragung_Antrag_.png


"In Verbindung mit...." heisst lediglich, dass du einen IR Aufheller / Strahler benutzen dürftest.
Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass du ihn dazu gerne in Händen halten darfst :whistle::whistle:

edit, das Thema ist ja durchaus brisant, wie man an der bis jetzt fehlenden offiziellen Bekanntmachung erahnen kann.
Irgendwo im Entwurf habe ich dazu gelesen "Waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt"
Das bedeutet: was nach Waff Ges verboten ist, bleibt auch verboten.
Schätzomativ (nur für mich persönlich) wird es eine Liste der erlaubten Gerätschaften geben. Dementsprechend wird man zukünftige Anträge bescheiden.

Da ich von Sachbearbeitern oftmals die für uns nicht so gute Gesetzesauslegung kenne, ist nicht Dein Antrag entscheidend, sondern unterm Strich die Bescheidung dazu!
Diesen solltest du dann aber auch einstellen.
 
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am besten mit dem Thread "wie behalte ich immer und unter allen umständen Recht?" so langsam kommen hier nur noch Haarspaltereien.
du kannst ja die unterschiedlichsten Argumentationen an Hand der momenten bekannten Novelle beleuchten und, insbesondere meine, zerpflücken :)

Ich für meine Teil beibe einfach dabei: wir werden weiterhin massiv bevormundet!
 
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Irgendwo im Entwurf habe ich dazu gelesen "Waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt"
Das bedeutet: was nach Waff Ges verboten ist, bleibt auch verboten.
Es geht aber bei Werner nicht darum, was in naher Zukunft erlaubt wird (oder auch nicht), sonder was aktuell durch Beauftragung möglich ist.
 

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