Optionserklärung - Jagdpacht zukünftig mit 19% zu versteuern

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Hallo zusammen.

Ist zwar kein Jagdrecht aber ich dachte, hier passt das am besten hin.

Lt. diversen Verbandsmedien gilt ja ab 2016 eine Regelung, wonach auch die Jagdpacht für Gemeinschaftsjagdbezirke mit 19% zu versteuern ist. Anwendung findet das aber erst 2017, es sei denn, die Jagdgenossenschaft gibt bis 31.12.2016 eine Optionserklärung ab, wonach sie bis inkl. 2020 die bisherigen Regelungen beibehalten möchte.

Zwar ist zunächst einmal die Jagdgenossenschaft für diese "Mehrkosten" zuständig, spätestens bei der nächsten Vergabe wird sie diese dann aber natürlich auf den Pächter abgewälzen.

Da von meinen Landwirten angeblich noch keiner davon etwas gehört hat, bin ich gebeten worden, ob ich nicht einen Formvordruck einer solchen Erklärung organisieren könnte.

Hat denn jemand sowas zufällig zur Hand?

Bzw. wie handhabt ihr diese Thematik?

Schöne Grüße und Weidmannsheil.
 
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Zu dem Thema einfach mal diesen Artikel lesen, dann weiß man das entscheidende.

http://www.ljv-hessen.org/2016/08/09/umsatzsteuerpflicht-der-jagdpacht/

Die Jagdgenossenschaft muss einfach fristgerecht den Antrag auf Befreiung stellen, man kann darüber nachdenken, zumindest auch den Antrag auf Aussetzung bis 2020 hilfsweise zu stellen.

Entscheidend dafür ist schlicht die Grenze der 17.500€


Für einen Vordruck kann man sich einmal mit dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Verbindung setzen, die kümmern sich wohl momentan auch darum kümmern die Jagdgenossenschaften anzuschreiben.
 
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Der Artikel steht laut Überschrift in Verbindung mit dem Bundesland Hessen.


Gilt das Gleiche für NRW?

Sorry, aber ich kenne mich da gar nicht aus....
 
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Zu dem Thema einfach mal diesen Artikel lesen, dann weiß man das entscheidende.

http://www.ljv-hessen.org/2016/08/09/umsatzsteuerpflicht-der-jagdpacht/

Die Jagdgenossenschaft muss einfach fristgerecht den Antrag auf Befreiung stellen, man kann darüber nachdenken, zumindest auch den Antrag auf Aussetzung bis 2020 hilfsweise zu stellen.

Entscheidend dafür ist schlicht die Grenze der 17.500€


Für einen Vordruck kann man sich einmal mit dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Verbindung setzen, die kümmern sich wohl momentan auch darum kümmern die Jagdgenossenschaften anzuschreiben.
Von der Neuregelung sind Jagdgenossenschaften finanziell allerdings nur dann betroffen, soweit sie jährliche Umsätze von mehr als 17.500 € tätigen oder auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) verzichtet haben. Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird von Unternehmern die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Zu den Umsätzen in diesem Sinne zählen neben der Jagdpacht auch Leistungen für sogenannte Wildschadensverhütungspauschalen, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bestandteile des Pachtpreises sind. Reine Wildschadenspauschalen stellen wiederum mangels Leistungsaustausches keinen steuerbaren Umsatz dar. Soweit danach eine Jagdgenossenschaft Umsätze von mehr als 17.500 € jährlich erzielt, sind diese nunmehr grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Wenn ich das richtig interpretiere, gilt die Versteuerung nur ab einem jährlichen Jagdpacht incl. Wildschadensverhütungspauschale von über 17.500 €. Liegt die Jagdpacht darunter, bleibt alles beim alten?
 
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Also gilt die 17.500 EUR -Grenze? Wenn ja, wären wir aus dem Schneider...
 
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Also gilt die 17.500 EUR -Grenze? Wenn ja, wären wir aus dem Schneider...

Jap. ;-) Trotzdem wäre ein Antrag auf Befreiung anzuraten, man weiß ja nicht, ob eine nächste Regierung die Obergrenze aus Steuereinnahmemängeln mal senkt...

Ein Hinweis an den Jagdvorstand nährt die gute Zusammenarbeit...;-)
 
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Jap. ;-) Trotzdem wäre ein Antrag auf Befreiung anzuraten, man weiß ja nicht, ob eine nächste Regierung die Obergrenze aus Steuereinnahmemängeln mal senkt...

Ein Hinweis an den Jagdvorstand nährt die gute Zusammenarbeit...;-)


Hinweis kannste vergessen. Wenn ich mich nicht darum kümmer, macht das in der Jagdgenossenschaft keiner. Erst dann, wenn auf einmal vom Jagdpacht weniger übrig bleibt, werden die aktiv. ;-)
 
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Wenn ich das richtig interpretiere, gilt die Versteuerung nur ab einem jährlichen Jagdpacht incl. Wildschadensverhütungspauschale von über 17.500 €. Liegt die Jagdpacht darunter, bleibt alles beim alten?

Diese Grenze gilt dafür, ob ein Antrag auf Befreiung von dieser neuen Regelung erfolgreich ist oder nicht.
Wird auf diesen Antrag verzichtet, sind die 19% - je nachdem wie es der Pachtvertrag ausweist - zu zahlen.

Ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber das müsste bundesweite Gültigkeit haben
 
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Der Antrag ist formfrei, wie immer ist zur Schriftlichkeit zu raten, beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Am besten mit dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden kurz darüber sprechen.
 
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Diese Grenze gilt dafür, ob ein Antrag auf Befreiung von dieser neuen Regelung erfolgreich ist oder nicht.
Wird auf diesen Antrag verzichtet, sind die 19% - je nachdem wie es der Pachtvertrag ausweist - zu zahlen.

Ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber das müsste bundesweite Gültigkeit haben

Extra nochmal für dich:
Natürlich gibt es die Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG, auf die ganz besonders häufig hingewiesen wurde – diese Regelung lässt Umsätze bis zu 17.500,00 € pro Jahr von der USt unberührt, so dass viele kleine Jagdgenossenschaften die Optionserklärung nicht abgeben müssten und dennoch sich ab 1.1.2017 nichts ändern würde. Aus Gründen der Vorsicht ist den Jagdgenossenschaften dennoch die Optionserklärung anzuraten, denn nach einer entsprechend verlaufenden Bundestagswahl könnten die Bemessungsgrenzen in § 19 UStG ganz schnell nach unten geändert werden, wenn der Staat höhere Steuereinnahmen dringend benötigt. Die Steuerbefreiung durch die Optionserklärung macht die Umsätze der Jagdpacht generell USt-frei wenigstens bis zum 31.12.2020.(Dr. Peter Greeske, Vors. des BJV- Rechtsaus*schusses)


Jetzt klarer? ;-)
 
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(...)
Wird auf diesen Antrag verzichtet, sind die 19% - je nachdem wie es der Pachtvertrag ausweist - zu zahlen.

Ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber das müsste bundesweite Gültigkeit haben

Extra nochmal für dich:

(...)

Jetzt klarer? ;-)

Bedeutet also das ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aktiv gestellt werden muss - wer würde sowas tun? - und nicht bei bloßem Fehlen des Freistellungsantrags angenommen wird?

Würde es dennoch nicht darauf ankommen lassen wollen, auch nicht nur vor dem Hintergrund, dass der Betrag sich einmal ändert.
 
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Bedeutet also das ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aktiv gestellt werden muss - wer würde sowas tun? - und nicht bei bloßem Fehlen des Freistellungsantrags angenommen wird?

Würde es dennoch nicht darauf ankommen lassen wollen, auch nicht nur vor dem Hintergrund, dass der Betrag sich einmal ändert.
Versteh ich nicht, wieso verzichtest du mit der Optionserklärung auf die Kleinunternehmer-Regelung? Das eine hat doch mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun, insofern, falls die Regierung die Bemessensgrenze mal ändern will? Kleinunternehmer bleibst du doch trotzdem unter dem Betrag von im Moment 17.500 €, oder seh ich das jetzt falsch?
 
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Versteh ich nicht, wieso verzichtest du mit der Optionserklärung auf die Kleinunternehmer-Regelung? Das eine hat doch mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun, insofern, falls die Regierung die Bemessensgrenze mal ändern will? Kleinunternehmer bleibst du doch trotzdem unter dem Betrag von im Moment 17.500 €, oder seh ich das jetzt falsch?


Ich verstehe das ganze so, dass man auch wenn man unterhalb der Grenze der 17.500€ liegt dennoch darauf verzichten kann von der Ausnahme zu profitieren und somit 19% auf den Pachtpreis zu zahlen hat.


Meine Frage war jetzt, wird dieser Verzicht automatisch angenommen, wenn man den Antrag auf Befreiung nicht stellt oder muss man diesen Verzichtsantrag aktiv stellen.

Dann stellt sich aber gleichzeitig die Frage welche ratio sollte das ganze haben, niemand wird diesen Verzichtsantrag stellen und somit seinen Pachtpreis de facto erhöhen.
 

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