Hallo Forum,
ich hatte gestern mittag mit unserem Pächter ein gutes Gespräch, wo wir aber dann doch unterschiedlicher Meinung waren.
Meine Meinung:
Wenn ich in der Schonzeit ein Stück Wild erlege zb. Rehbock am 01.11. ist Wildbiologisch eigentlich egal.
Das ist eine Ornungswidrigkeit.
Aber:
Eine Rehgeiß am 25. August ist ein führendes Muttertier und somit eine Straftat. Egal ob Reh ( war nur als Beispiel )
Fuchs, Dachs oder Waschbär, wichtig ist Schonzeit und Führend.
Meinung Pächter:
Alles nur eine Ornungswidrigkeit.
Wer hat Recht ???
Wir sind in Bayern und es geht um keine aktuelle Erlegung.
Wir sind im lauf des Gesprächs einfach unter anderem wegen führender Bachen und Erntejagd darauf gekommen.
Gruß Weichei
habe gestern 2 Stunden in google gesucht, aber nix so wirklich gefunden. Evtl auch falsche Suchbegriffe
ich hatte gestern mittag mit unserem Pächter ein gutes Gespräch, wo wir aber dann doch unterschiedlicher Meinung waren.
Meine Meinung:
Wenn ich in der Schonzeit ein Stück Wild erlege zb. Rehbock am 01.11. ist Wildbiologisch eigentlich egal.
Das ist eine Ornungswidrigkeit.
Aber:
Eine Rehgeiß am 25. August ist ein führendes Muttertier und somit eine Straftat. Egal ob Reh ( war nur als Beispiel )
Fuchs, Dachs oder Waschbär, wichtig ist Schonzeit und Führend.
Meinung Pächter:
Alles nur eine Ornungswidrigkeit.
Wer hat Recht ???
Wir sind in Bayern und es geht um keine aktuelle Erlegung.
Wir sind im lauf des Gesprächs einfach unter anderem wegen führender Bachen und Erntejagd darauf gekommen.
Gruß Weichei
habe gestern 2 Stunden in google gesucht, aber nix so wirklich gefunden. Evtl auch falsche Suchbegriffe
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