Zitat Theresites:
Trotzdem gebe ich niemanden verloren.
@ Theresites:
Schön von Dir.
Der Beitrag 406 bezog sich ausschließlich auf den letzten Post von Knalltrauma, der meiner Meinung nach den Knall nicht gehö....- ach lassen wir das.
Ein neuer Versuch:
Der Hauptknackpunkt bei dir scheint mir zu sein:
Du bist der Meinung dass aus undurchsichtigen Gründen die Transplantationsmafia von einer jahrtausendealten Definition des Todes abgewichen ist.
Dem ist aber nicht so: Es gab früher nie eindeutige Zeichen des Todes ….der Verwesung schon.
Der Herzschlag war viel zu ungenau zu bestimmen. Man versuchte die Atmung mit kalten Spiegeln oder Federn einzuschätzen. Letztendlich blieb aber nur übrig, z.B. mit einem glühenden Eisen die Füße zu verbrennen. Oder den Leichnam mehrere Tage in Leichenhäusern liegen zu lassen . Und auch da gab es mal immer Scheintote.
So wie ich, falls du nicht nur Rauhbart ansprichst, es sehe, reden wir seit geraumer Zeit von unterschiedlichen Dingen. Es ist richtig, dass der begriff Hirntod letztendlich zum Zweck des Starts für die Organentnahme mehrmals definiert wurde.
Von einer "Organmafia habe ich zu keiner Zeit gesprochen.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es neben den Empfängern von Organen noch weitere Interessenten an der Organtransplantation gibt, die damit Geld verdienen.
Und ich habe darauf hingewiesen, dass dort, wo viel Geld im Spiel ist, die Moral sinkt.
Daran ist wohl nichts auszusetzen.
M.F.X. Bichat folgerte um 1800 aus seinen ausgedehnten anatomischen, histologischen und physiologischen Untersuchungen, dass die Aufrechterhaltung einer zellulären Ordnung ein wesentliches Merkmal des Lebens sei und die Auflösung dieser Ordnung den Tod bedeutet. Er postulierte, dass ein Organismus aus Funktionen auf unterschiedlichen zellulären Ebenen beruhe und dass diese Funktionen nicht zwangsläufig gleichzeitig enden müssen. Er grenzte vegetative Grundfunktionen (Atmung, Kreislauf, Stoffwechsel) als „organisches Leben“ von dem Komplex höherer Gehirnleistungen (Bewusstsein, Sinneswahrnehmungen) ab. In Konsequenz dieser Ergebnisse prägte er den Begriff „Hirntod“ .
Trotz Bichats Erkenntnissen galt in der Medizin lange weiterhin ein Mensch dann als tot, wenn seine Atmung und seine Herztätigkeit still standen. Der russische Reanimationsforscher Wladimir A. Negowski (1909–2003) stellte aber fest, dass der Versuch einer Reanimation sinnlos ist, wenn das Gehirn abgestorben ist. So schrieb er in den 1940er-Jahren: „Für eine lange Zeit waren wir der Ansicht, dass die jüngste Kontraktion des Herzens der letzte ‚Akkord des Lebens‘ sei. Wir nehmen das jetzt nicht mehr an, denn nach Beendigung der Herztätigkeit ist noch für einige Minuten die Wiederherstellung des zentralen Nervensystems möglich. In der Tat ist der letzte ‚Akkord des Lebens‘ die noch verbleibenden Zeichen der Vitalität des Gehirns.“
Demzufolge stellte am 10. Mai 1966 die Kommission der französischen „Académie Nationale de Médicine“ das Ergebnis ihrer Arbeit vor: Der irreversible Funktionsverlust des Gehirns wurde als neues Todeskriterium eingeführt, auch da der Herztod sich als unzuverlässig erwies, wie zahlreiche Reanimationen nach Herzstillstand bewiesen. Das war vor der ersten Herztransplantation.
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Nach mehreren Vorgängern brachte am 30. März 2015 das Bundesministerium für Gesundheit die 4. Fortschreibung als neue Richtlinie „zur Feststellung des Todes“ heraus. Darin heißt es in Anlehnung an § 3 Abs. 2 TPG:
„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“
Genau das ist doch der Knackpunkt:
Es handelt sich um eine Definition, fest steht jedoch das der Patient noch nicht tot ist- denn, wie wir ja gelernt haben, kann von Toten kein Organ verwendet werden.
Und genau diese, wie auch einige andere Tatsachen wird den potentiellen Spendenausweisbeantragern verschwiegen- dass heißt, es wird nicht ehrlich und vollständig darüber informiert, was Sache ist.
Mir ist schon bewusst, dass, wenn auch nur ein Teil des Gehirnes ausfällt, es kein Comeback zurück gibt, aber der Mensch ist halt noch nicht gestorben, das heisst tot.
Am 6. Juni 2015 trat die am 30. März 2015 vom Bundesministerium für Gesundheit erschienene „Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG“ in Kraft. Darin sind einige Bezüge zum Tod des Menschen enthalten:
Seite 2: „Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“
Seite 3: „Die Ursache und die Schwere der zum Tod führenden Hirnschädigung müssen zweifelsfrei belegt sein.“.........
Genau das sagt nochmals aus, das die Hirnschädigung zwar zum Tod führt, aber der Mensch eben noch nicht tot ist.
@ all:
Nochmal auch von mir ein Versuch, meine Einwände zu erklären:
Es geht mir darum, dass die Menschen vor einer Entscheidung ehrlich ohne Umschweife aufgeklärt werden. Auch über die Tatsache, dass man bei Feststellung des Hirntodes noch nicht gestorben ist.
Es geht nicht darum, irgendjemanden umzustimmen, damit er seine persönliche Entscheidung über eine Organspende zurücknimmt.
Es geht mir ebenfalls darum, darauf hinzuweisen, dass eine gesetzliche Vorschrift zur Sedierung von Hirntoten vor der Organentnahme fehlt, denn so lange von wissenschaftlicher Seite nur vermutet, angenommen und definiert werden kann, dass der Spender nicht doch irgendwelche Wahrnehmungen bei Beginn der Organentnahme hat, sollte von einer solchen Vermutung Abstand genommen werden.
Nur vollständige Aufklärung und nicht irgendwelche Umschreibungen sind der weg, den man gehen sollte, damit Vertrauen entstehen kann.