[Niedersachsen] Pachtverlängerung - keine Jagdgenossenversammlung wegen Corona

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Waidmannsheil,

bei mir steht die Verlängerung des Jagdpachtvertrages an, und nun können die Jagdgenossen wegen Corona keine Versammlung abhalten.

Eigentlich sollte die Verlängerung mit den bisherigen Pächtern nur durchgewinkt werden, aber jetzt gibt es bei einem Revierteil Streit zwischen den Pächtern, die wollen nicht mehr zusammen.

Online-Versammlung kann man bei unseren Jagdgenossen leider nicht wirklich durchführen. Abstimmung per Briefwahl?

Wenn sich die Corona-Lage bis ende März nicht deutlich verbessert, stehen wir im neuen Jagdjahr ohne Pachtvertrag da.

Eine Verlängerung um ein Jahr, wie vom Vorstand vorgeschlagen, haben die zerstrittenen Pächter abgelehnt.

Irgendjemand einen konstruktiven Vorschlag?

Gruß, WB

PS: Ob es überhaupt eine geschriebene Satzung gibt, ist auch nicht ganz sicher.

PPS: Ja, ich habe bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass die Pacht ausläuft.
 
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Nein, es geht nur mit dem Vorstand im Einklang. Wenn die beiden Streithähne nicht mehr wollen, sollen Sie das schriftlich erklären und Ihr (Vorstand der Genossenschaft und Pächter) schreibt an die UJB, das der Pachtvertrag um 1 Jahr verlängert wird, Pächter sind A,B,C und D, nicht mehr Pächter sind E und F.
 
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Vorstand der Jagdgenossenschaft soll in Absprachen mit der Untere Jagdbehörde den Pachtvertrag mit allen Pächtern oder mit einem Teil der Pächter für 1 Jahr verlängern! Im Laufe des nächsten Jagdjahres dann ordentliche Vergabe mit Jagdgenossenschaftsversammlung!

edit: @äsungsfläche war schneller
 
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Wheelgunner_45ACP

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Was ich nicht verstehe: Die Pächter für eine Teilfläche sind zerstritten und wollen nicht mehr miteinander weitermachen. Das betrifft doch nicht deine Teilflächen/ Jagdbogen? Das sind doch 2 getrennte Verträge . .
Von daher könnte die JG dir die Verlängerung um ein Jahr (oder kompletten Pachtzyklus) geben und für die andere Teilflächen mit eigenständigen Vertrag sich um eine neue Vergabe kümmern. Schlimmstenfalls haben die dann eben zum 01.04 keinen neuen Pächter für den anderen Jagdbogen. . .

Dass es bequemer ist, die Jagdbögen immer Zeitgleich zu verpachten ist nur deren Komfort- Problem
 
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Das ist nicht unbedingt in Jagdbögen aufgeteilt.
Der Pachtvertrag kann für die gesamte Fläche mit mehreren Personen geschlossen sein und die regeln dann intern, wie sie das handhaben möchten.
...................................................................................................................................................
Je nach Bundesland sind verschiedene Versammlungsformen zulässig.
 
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Auch Niedersachsen:
Bei uns steht auch Neuverpachtung an. Es geht um ein 700ha Revier, welches sich bisher 5 Pächter aufgeteilt haben. Alle stehen gleichberechtigt im Pachtvertrag. Nun steigen 3 Altpächter aus und es kommen neue hinzu - nicht ganz problemlos.
Aber: Die Jagdgenossenschaft plant eine entsprechende Versammlung. Mindestteilnehmerzahl, Abstandregeln und entsprechende Bestuhlung - zur Not im Freien. Das zählt ja nicht zu Events und Partys, sondern ist teil der Berufsausübung der Landwirte und Grundeigentümer. Sollte nicht verboten werden können.
 
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Gilt zwar nicht für Niedersachen aber hier in Baden-Württemberg kam im März 2020 eine Mitteilung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit folgendem Inhalt:

Abschluss von Pachtverträgen ohne Beschlussfassung durch die Jagdgenossenschaften wegen aufgrund der Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) ausbleibender Versammlungen der Jagdgenossenschaften
Gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist vor der Verpachtung des Jagdrechts an eine Pächterin oder einen Pächter, die oder der erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt, die Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung einzuberufen.

Aktuell sollen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus Versammlungen von Jagdgenossenschaften nicht stattfinden. Um eine nahtlose Verpachtung auch mit Pächterinnen und Pächtern, die erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließen, sicherzustellen, gilt landesweit folgende Hilfsregelung:

Es wird den Jagdgenossenschaften anheimgestellt, die genannten Pachtverträge in Fällen, in denen wegen des Corona-Virus keine vorherige Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung stattfinden kann, durch die Jagdvorstände auch ohne vorherige Beschlussfassung abzuschließen.

Diese Pachtverträge, die wegen ausbleibender Beschlussfassung unter Verstoß gegen § 15 Absatz 4 Satz 3 JWMG abgeschlossen werden, sind zwar nicht nichtig. Es wird rechtsaufsichtlich vielmehr davon ausgegangen, dass diese entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Vertretung ohne Vertretungsmacht nachträglich durch entsprechende Beschlussfassung genehmigt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Außenverhältnis von der Wirksamkeit der Pachtverträge ausgegangen.

Sobald es die Lage vor dem Hintergrund des Corona-Virus erlaubt, ist die aufgeschobene Versammlung der Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung über die Verpachtung sobald möglich durchzuführen.

Evtl. gibt es für Niedersachsen eine ähnliche Mitteilung? Dieses könnte man mal bei der UJB anfragen.
 
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Es ist auch rechtlich möglich, dass die Jagdgenossenschaft die Verpachtungskompetenz auf den Vorstand überträgt. Dürfte zwar in der Praxis selten sein, aber ein Blick in die Satzung oder die Sammlung ehemaliger Beschlüsse könnte sich lohnen.
 
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Hier in BW für unser gepachtetes Revier steht für uns nun die dritte verpachtungs Periode an.

Noch nie hat davor die Jagdgenossenschaft eine Versammlung abgehalten, noch nie.
Gesetze gelten in DE nur kleinen, gesetzestreuen Bürger. Auf Gemeindeebene hört es dann schon
auf.
 
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Inzwischen weiß ich, dass es keine geschriebene Satzung bei der Jagdgenossenschaft gibt. Der Vorstand will abwarten und eventuell erst im Mai/Juni/Juli neu verpachten. Oder die untere Jagdbehörde soll eine Entscheidung treffen.
 
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@Wautzebautz , dann jagt Ihr ohne gültigen Pachtvertrag. Ich würde das nicht mit machen und auch dem Vorstand der JG schriftlich mitteilen, dass dann auch keine Übernahme von evtl. auftretenden Wildschäden , durch Euch erfolgt.
 

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