Paragraphen büffeln?

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Moin!
Ich lege am 16.07 meine Jägerprüfung ab und weiß jetzt auch, wie sich meine Schwester beim Lernen für die Abschlussklausuren zur Kommisarin gefühlt hat.
Meine Frage ist dahingehend, ob man wirklich alle Paragraphen wissen sollte.

Dass man wissen sollte, dass §1 Hegeverplichtung ist und auch den genauen Wortlaut parat haben sollte ist denke ich klar....Aber muss ich zum Beispiel wissen, dass die BArtSchV auf § 52 des BNatSchG basiert und das Tiere mit besonderem Schutz in § 42 BNatSchG zu finden sind?

Vielen Dank schon mal!
gruß Hannes
 
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Hannes1702 schrieb:
....Aber muss ich zum Beispiel wissen, dass die BArtSchV auf § 52 des BNatSchG basiert und das Tiere mit besonderem Schutz in § 42 BNatSchG zu finden sind?
Habt ihr etwa noch keine Wölfe bei euch ? :roll:

basti
 
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Moin!
Angeblich soll mal einer durchgezogen sein!?(Nrw)
Finde diese Paragraphen bzw. deren genauen wortlaut überflüssig, oder irre ích mich da?
Muss man beispielsweise wissen, dass §23 BNatSchG Natürschutzgebiete und §24 BNatSchG Nationalparke näher definiert?
Gruß Hannes
 
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Hannes1702 schrieb:
Moin!
Angeblich soll mal einer durchgezogen sein!?(Nrw)
Finde diese Paragraphen bzw. deren genauen wortlaut überflüssig, oder irre ích mich da?
Muss man beispielsweise wissen, dass §23 BNatSchG Natürschutzgebiete und §24 BNatSchG Nationalparke näher definiert?
Gruß Hannes
Hallo Hannes,
ich habe meine Prüfung 2008 in Hannover gemacht, ich hatte gerade beim Recht mehr Mut zur Lücke als bei anderen Dingen, das heißt ich wusste nicht was wo steht, aber ich wusste was jagdbar ist und was davon aber keine Jagdzeiten hat und sowas halt. Jagdzeiten konnte ich damals alle und das wurde an mehreren Stationen auch verlangt! Darüber hinaus waren alle Dinge, die das Waffenrecht angehen sehr wichtig und wurden auch an mehreren Stationen überprüft, die UVV hatte bei uns soweit ich mich erinnere auch eine besondere Bedeutung. Wenn Du Beispiele hören möchtest, schicke ich Dir gerne eine PM.
 
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Hi!
Vielen Dank erstmal für deine Aufschlussreiche Antwort Jungjäger92! Über eine PM würde ich mich selbstverständlich nicht beschweren! ;)
gruß Hannes
 
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Aslo ich hab vor 2 Wochen in Bayern gemacht.
Da wollte keiner von mir nen Paragraphen wissen.
Selbst die Jagdzeiten die ich von hinten nach vorne konnte haben keinen interessiert.
Die einzigen Zahlen wo die wissen wollten waren Größen von Eigenjagdrevieren, Gemeinschaftsjagdrevieren, Mindestgrößen, Unteschiede Flachland Hochgebirge usw.
Alles in allem nur Oberflächlich alles.
 
G

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Guest
Also das ein Prüfer einen genauen § wissen wollte, habe ich noch nie gehört. Bei mir war es so, dass ein paar Fakten abgefragt wurden, die Rechtsgrundlage aber niemenden interessiert hat.
Wenn ich mich erinnere wurde bei uns jedenfalls auf Recht nicht sehr viel Wert gelegt...

Prüfer: "Wann hat Rehwild Jagdzeit?"
Ich " Böcke 1.5-15.10, Schmalrehe 1.5.-31.01 und der Rest vom 15.09-31.01.
Prüfer: Wie groß muss ein Eigenjagdbezirk sein?
Ich: "75 Hektar"
Prüfer: "Sehr gut, bestanden"

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und mach dich nicht verrückt, so schwer ist das auch wieder nicht.

Waihei
 
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Hi!
Wenn nur solche Fragen wie bei dir kämen, die nur eine kurze knappe Aussage verlangen, wäre die mündliche ja ein Geschenk ;-) mir bangts eher vor den komplexeren Fragestellungen...aber im mündlichen Abi hab ich's ja auch ganz gut hinbekommen...
Also vielen Dank an alle, die mir mit Informationen zur Seite standen...fühl mich schon deutlich sicherer ;-)

Gruß Hannes
 
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genaue § denke ich eher nicht, grobe Zusammenhängeauf jeden Fall. Neben den Jagdzeiten, jagdbares Wild ja/nein. Weiterhin würde ich mir mal im Zusammenhang Wildschaden und Abwicklung ansehen sowie Wildfolge.
Pachten und Vorraussetzungen dafür. Reviergrößen Eigenjagd etc.
Rauchverbot, Betreten von Dritten der jagdlichen Einrichtung....

Das sind Dinge die bei uns in der mündlichen Prüfung gefragt wurden.
 
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Haubentaucher schrieb:
....
Ich denke in den wenigsten Fällen wurde nach bestimmten Paragraphen gefragt!

Markus

§1 BJagdG (Hegeverpflichtung)
und §2 BJagdG (Wildarten)
waren die einzigen §§ die man benennen können musste, beim Rest geht's eher darum, ob man die Prüflinge guten Gewissens mit einer Waffe durch die Landschaft stolpern lassen kann. :wink:
 
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Hallo,

paragraphen als solches mußten wir zwar in der mündlichen Prüfung nicht bennenen können aber Du solltest Dich schon in groben zügen in dem Rechtsgebiet auskennen. Bei mir wurde Begehungsschein, abschuß von wildernden Katzen und Vorsatz bei dem Ausmähen von Rehkitzen in der Prüfung thematisiert. Einfach nochmal das Sachgebiet nochmal revue passieren lassen.

Gruß und viel Erfolg,

Steffen
 
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Hallo,
meiner Meinung nach sollte man in jedem Fall wissen:

- Jagdzeiten aller Hauptwildarten
- Unterschied Jagdrecht / Jagdausübungsrecht
- was In § 1 BjagdG geregelt ist
- Grundwissen zu Eigenjagden /Gemeinschaftsjagden (Hektergrößen)
- Aufbau und Befugnisse der Jagdbehörden in Grundzügen
- die sachlichen Verbote (§ 19 BJagdG) ganz wichtig!
- welche Jagdscheine gibt es mit zugehörigen Befugnissen
- was ist die Jagdgenossenschaft?
- Pachtfähigkeit
- befriedete Bezirke
- Grundzüge zum Wildschadensersatz, insbesondere Meldefristen
- Grundzüge Waffenrecht (Transport, UVV, Aufbewahrung, ob Kurzwaffen verliehen werden dürfen? etc.)

WH
 
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In den Prüfungen der letzten Jahre im Waffenrecht war z.B. die Notwehrdefinition aber nicht die Kenntnis des Paragraphen gefragt.

Genauso wirds wohl überall gehandelt, den Inhalt wichtiger Rechtsgrundlagen wie von Kaputtschino schon ausgeführt, sollte man wissen, bei der Notwehr sind die entscheidenen Punkte auch noch leicht zu merken, aber es geht um anwendungsbereites, praxisbezogendes Wissen und nicht um die Bezifferung von Paragraphen.

Ein Prüfer der darauf herumreiten sollte macht sich doch eher lächerlich.

Bei uns sitzt ein Staatsanwalt in der Prüfungskommission und selbst den interessieren keine Paragraphen.
 
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Auch bei uns wollte keiner die Paragraphen wissen.

Aber man sollte sich schon auskennen, wie die Sachlage ist.
Frage in meiner Prüfung:

"Erläutern sie die gesetzliche Wildfolge".

Werner
 

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