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- 30 Mai 2010
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Moin!
Ich lege am 16.07 meine Jägerprüfung ab und weiß jetzt auch, wie sich meine Schwester beim Lernen für die Abschlussklausuren zur Kommisarin gefühlt hat.
Meine Frage ist dahingehend, ob man wirklich alle Paragraphen wissen sollte.
Dass man wissen sollte, dass §1 Hegeverplichtung ist und auch den genauen Wortlaut parat haben sollte ist denke ich klar....Aber muss ich zum Beispiel wissen, dass die BArtSchV auf § 52 des BNatSchG basiert und das Tiere mit besonderem Schutz in § 42 BNatSchG zu finden sind?
Vielen Dank schon mal!
gruß Hannes
Ich lege am 16.07 meine Jägerprüfung ab und weiß jetzt auch, wie sich meine Schwester beim Lernen für die Abschlussklausuren zur Kommisarin gefühlt hat.
Meine Frage ist dahingehend, ob man wirklich alle Paragraphen wissen sollte.
Dass man wissen sollte, dass §1 Hegeverplichtung ist und auch den genauen Wortlaut parat haben sollte ist denke ich klar....Aber muss ich zum Beispiel wissen, dass die BArtSchV auf § 52 des BNatSchG basiert und das Tiere mit besonderem Schutz in § 42 BNatSchG zu finden sind?
Vielen Dank schon mal!
gruß Hannes