Paralaxe und Nachtsicht

A

anonym

Guest
Ich verstehe diese komplizierten Vorgänge nicht
Das funktioniert so
Hinten aufs ZF einen IR Strahler
Waffe in Anschlag
Erhobenen Hautpes durchs NSG schauen
das Projektierte Absehen aufs Ziel ausrichten
der Rest sollte klar sein
Und glaub mir wir haben Erfahrung und ich weiss von was ich rede
Du kannst auch mit einer Hand die Waffe mit der anderen das NSG halten
ich verwende aber eine Kopfhalterung.
Noch etwas je schlechter das NSG desto stärker muss das Absehen sein 1 ist für solche Fälle richtig 4 für gute NSG aber kein Leuchtpunkt.

Keine Fehlschüsse und Nachsuchen natürlich alles im grünen Bereich ist Voraussetzung

Weidmannsheil
julius1900
 
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jetzt wird es abenteuerlich... :21:

könnte bitte erstmal jeder der hier mitdenken will versuchen zu verstehen was ein NVS-Vorsatz ist..?!?! dann würde hier nicht so sehr aneinander vorbei geredet werden...
Nachtsicht.JPG


das ist kein normales NVS...
 
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Da waren wir doch schon vor langer Zeit :16:

NVS heißt nicht . Nachtvorsatzgerät!!!!!!
NVS = Night Vision System
 
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jetzt wird es abenteuerlich... :21:

könnte bitte erstmal jeder der hier mitdenken will versuchen zu verstehen was ein NVS-Vorsatz ist..?!?! dann würde hier nicht so sehr aneinander vorbei geredet werden...
Nachtsicht.JPG


das ist kein normales NVS...

jau!!
aber funktoniert dein Beispiel mit einem "normalen" NVS ???
 
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@Räuber...
ein NVS-Vorsatz heißt bei Zeiss NSV... :26:

und klar kannst du ein Beobachtungs-NVS vor ein ZF halten... wenn das mit dem Augenabstand und der Austrittspupille klappt... nur wie gesagt hat man dann das Problem, dass man das NVS aufs Ziel ausrichten muss...
 
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Jäger Franz schrieb:
[quote="Sir Henry":54xjr8sc]
Nach § 19 sind Geräte zum anstrahlen des Wildes, also Laser und Lampen - die für Schusswaffen bestimmt sind - verboten.

Die Frage ist nur, ob man einen für das Auge sichtbaren Laserpunkt von sagen wir mal 3cm Durchmesser auf 100 Metern als "anstrahlen" werten kann.
Man muss da klar zwischen Laser Visieren und Laser Lampen unterscheiden - letztere wären natürlich verboten da die Anstrahlfläche (meist focusierbar) in Wildgröße als anstrahlen gewertet werden muss.[/quote:54xjr8sc]

Ist ein Laserpointer (wie z.B. bei Vorträgen als "Licht-Zeiger" verwendet wird, auf einer Waffe montiert, dann ist er verboten.
Der Laserpointer, der wie schon beschrieben, zu Unfug verwendet wird, verlangt ein sichtbares Ziel.
Der (kriminelle) Vorteil besteht darin, dass die damit versehene Waffe nicht auf Augenhöhe gebracht werden muss.
Diese Verwendung läuft in aller Regel im Nahbereich ab.

Mit einem nicht sichtbaren Laser wird im obigen Sinne nichts "angeleuchtet". LEM, ob als Einzelgerät oder eingebaut in einem Zfr mit EM, fallen daher nicht unter das Verbot.
 
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@Heinrich...
du solltest dich mit der Technik und der Gesetzgebung auseinandersetzen, bevor du versucht klug zu reden...

LASER-Pointer für Waffen waren alle verboten... als Zeiss einen IR-LaSER-Pointer ins ZF baute wurde das Gesetz geändert... aber sehr schwammig wie man leicht sieht...

die Intention des Verbotes liegt im Drohpotential, das einem LASER-Pointer nachgesagt wird...
man kriegt in der Bank wohl angeblich mehr Geld wenn die Bankangestellten einen roten Punkt zwischen den Augen haben...
leider kein Witz... wie auch schon jener, dass die Bauernflinte nur die Tageskasse öffnet, die Anscheinswaffe aber den Banktresor...

ein praktischen Grund zum Verbot jeglicher LASER und LAmpen für legale Waffenbesitzer gibt es nicht...

im Übrigen, was nennst du hier eigentlich "Nahbereich"... wo bei anderen der "Nahbereich" für den LASER-Pointer ist, kommst du nichtmal hin...
du hast zu viele schlechte James Bond Filme gesehen...
"piff" macht der Schalldämpfer... :21:
 

JMB

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SheepShooter schrieb:
LASER-Pointer für Waffen waren alle verboten... als Zeiss einen IR-LaSER-Pointer ins ZF baute wurde das Gesetz geändert... aber sehr schwammig wie man leicht sieht...
Hat bitte mal jemand den alten und den neuen Text zum Vergleich?!


WaiHei
 
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aus dem aktuellen Gesetz:
WaffG
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html


Aus WaffR-Waffenrecht Beck-Text 12.Auflage 2003
WaffG
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1 Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (zB Zielscheinwerfer) oder makieren (zB LAser oder Zielpunktprojektoren),
4.2 Nachsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtungen für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (zB Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.
auffällig im aktuellen Text ist, dass ein IR-Beleuchter immer verboten ist, auch wenn der Schütze das Licht erst mit Hilfsmitteln (NVS) nutzen kann...
dagegen aber ist ein Laser-Pointer wie das DiaRange nicht verboten, auch wenn man ein NVS benutzt, um das Licht zu sehen...
würde das nicht so im Gesetz stehen, wäre das DiaRange nämlich ein verbotener Gegenstand geblieben...

Gesetze werden eben nicht aus einer logischen Konsequenz heraus gemacht... sondern so wie es den Gesetzemachern und den ihren gerade passt...
würde es eine logische Konsequenz im Gesetz geben, dann wären entweder alle damals unter 4 genannten Dinge weiterhin verboten...
oder es gäbe keinen Punkt 4 und kein Verbot mehr...

man darf wohl nur hoffen, dass Zeiss bals mit LASER-Pointer und Lampen und Blaser mit Maschinengewehren in den Jagdmarkt kommen... dann könnten sich die Gesetze 'wieder' ändern...

wer jedenfalls noch glaubt, dass WaffG und das BJagdG/Verbote würden irgendeiner Vernunft oder jagdlichen Notwendigkeit entspringen, darf auch gerne weiter an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glauben...
 

JMB

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THX!

Wie sieht denn der Messvorgang des DiaRange aus?
Wie lange dauert der gesamte Messvorgang und wie sieht der/die Messvorgang/-vorgänge aus?
- Dauerlicht (wie lange)
- mehrere kurze Messimpulse (wie viele und wie lang jeweils)?

Entspricht der Messvorgang "Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird."?

Gilt für den (IR-)Laserpointer analog "Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.", auch wenn es nicht explizit unter 4.2 aufgeführt ist?

Falls nicht könnte man sich ja den ganzen Aufwand mit NSG-fähigem Rotpunkt sparen und einfach einen IR-Laser auf die Waffe montieren.

Wie, außer mit einem NSG, kann man einen IR-Laser noch sichtbar machen?


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Wie, außer mit einem NSG, kann man einen IR-Laser noch sichtbar machen?

Je nach Laser (Wellenlänge) reicht jede Handelsübliche Video/Photo Kamera, da die alle im nahen Infrarotbereich noch detektieren (halt mal die Fernbedienung (ca. 950nm) in die Kamera, die LED wird leuchten wenn du ne Taste drückst).
 
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Das war mal. Die meisten Kameras haben ein IR-Sperrfilter weil sonst Schwarzes als violett aufgezeichnet würde.

War ein Hauptproblem der Leica M8.
 
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....und Nightshot gibt es nur bei Sony - und da leider auch nur noch auf Video-Kameras.
 
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solmspruefung schrieb:
Das war mal. Die meisten Kameras haben ein IR-Sperrfilter weil sonst Schwarzes als violett aufgezeichnet würde.

War ein Hauptproblem der Leica M8.

Ne, is (leider) immer noch so, grundsätzlich sind IR-Filter drinne, die filtern aber nur sehr wenig (ausreichend das Schwarz schwarz ist).
Sobald aktive Quellen vorhanden sind reichen die nicht mehr. Wer es nicht glaubt darf gerne selber eine Fernbedienung in seine Webcam/Handykamera/Foto halten. Ich habe alles hier, von der Billig-Webcam bis zur Spiegelreflex, tritt bei allen (je nach Qualität mehr oder weniger) auf.
Da die Energie eines Lasers auch noch wesentlich mehr gebündelt ist, wird das Licht auch noch besser sichtbar sein.
Wenn man es "anwenden" möchte ist es natürlich trotzdem wesentlich sinnvoller den IR-Filter auszubauen (gibt zahlreichen Anleitungen dazu im I-Net).
 

JMB

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Eine Kamera (Camcorder) oder auch nur ein Handy gleichzeitig zur Waffe halten zu wollen halte ich für "suboptimal", müsste schon etwas "kopfmontiertes" sein.


WaiHei
 

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