PARD NV007 Digital Night Vision

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Im Nachhinein hätte ich mir es auch irgendwo selbst heraussuchen können oder googeln können, aber wozu hat man ein Forum mit schlauen Leuten? Anscheinend zu schlau, schon oberschlau. 😉😀

Ein bisschen lesen schadet nie vorm Posten. Zu faul zum recherchieren von Grundlagen und dann noch rumfrotzeln wenn man einen tip bekommt?

Deine bisherigen Projekte die du hier voller Überzeugung postest wirken nicht wirklich ausgegoren, da würde ich mich an deiner Stelle über gut gemeinte antworten eher freuen, nicht dass du am Ende Mal als der oberschlaue hier bekannt bist... :whistle::coffee:
 
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In Deutschland ist es teils auch schon erlaubt. Bayern, Brandenburg etc.. So viel zum Thema.
Das ist falsch. Bayern hat einige behördliche Beauftragungen (also Genehmigungen für konkrete Personen) und Brandenburg hält sich wie alle ans bundesdeutsche Waffenrecht.
Der bayerische Weg ist zudem etwas kipplig.
Erlaubt ist also garnichts.
Zum Thema einischiessen: Es bleibt immer dein Blick durchs ZF. Da ändert sich nichts. Schräge Einblicke und deren Folgen kennst du ja.
Im Grunde muss weder Vorsatz- noch Nachsatz eingeschossen werden. Kontrollieren muss man immer, wenn man etwas an der Waffe verändert.
Zusammenfassung: Steckt man in Deutschland ein PARD auf ein Zielfernrohr, hat man Umgang mit einem verbotenen Gegenstand. Wird man erwischt hat man die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Hat man eine amtliche Beauftragng dafür, geht man straffrei aus.
 
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Steckt man in Deutschland ein PARD auf ein Zielfernrohr, hat man Umgang mit einem verbotenen Gegenstand. Wird man erwischt hat man die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Hat man eine amtliche Beauftragng dafür, geht man straffrei aus.
Wenn ich es richtig verstehe, haben hier einige mit dem integrierten IR Aufheller des PARD ihre Bedenken, auch bei "legaler" Verwendung mit Beauftragung seitens der Behörde.
 
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Da muss man dann konkret in seine Beauftragung schauen.
Einen Aufheller haben ja im Prinzip alle Geräte ohne Wärmebildtechnik.
 
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Das Ding hat in der Originalversion einen zusätzlichen justierbaren Rotlichtpunkt/Laser. Ich habe die Annahme verweigert und es ist wieder unterwegs nach England. Ich stehe mit dem Vertreter in Kontakt bezüglich dauerhafter Deaktiervierung / Ausbau des Lasers sowie Abschaltung des Absehens. Ich halte Euch auf dem Laufenden
 
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Bei egun bietet jemand das Gerät ohne Laser und sonstiges an.

Meines Wissens muss man Vorsatzgeräte einschiessen, da bin ich sehr sicher.
Bei diesem Gerät setzt man aber das Gerät auf die Okularseite und nicht auf die Objektivseite.
Bei Vorsatzgeräten, die Objektivseitig montiert werden zielt man ja quasi auf den Monitor und darum muss eingeschossen werden, denn die Kamera kann ja schief zum Monitor verbaut sein, aber beim PARD zeigt der Monitor nur das Zielbild, das du auch beim normalen Durchsehen hättest weil es ja okularseitig montiert wird.
Also brauchst du nicht einschiessen. Ein falsches Zielbild kannst du höchstens bekommen, wenn du so schief montierst, dass du dir einen Parallaxefehler einhandelst.

Gruß,
Blechhase
 
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Hallo Blechhase, da ich nicht auf den Kopf gefallen bin, (soweit ich weiß), habe ich mir genau das gedacht! Ich stimme dir zu.
Und an die anderen, wie gesagt hab nicht vor eine Straftat in D zu begehen. Habe nur interessehalber gefragt wegen Urlaub.

Aber wenn es jetzt sowieso ein verbotener Gegenstand ist - auch ohne Montage, dann lass ich es lieber.
 
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Bei egun bietet jemand das Gerät ohne Laser und sonstiges an.

Meines Wissens muss man Vorsatzgeräte einschiessen, da bin ich sehr sicher.
Vorsatzgeräte muss man nicht zwingend einschiessen. Deshalb habe auch nicht alle überhaupt eine Justagemöglichkeit.
Im Grunde prüft man sie. Passt es nicht, geht das Teil zum Hersteller zurück. Das wäre dann ein fehlerhaftes Modell.
Kontrollieren muss man aber immer (meine Meinung)
 
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