In einen Gerichtlichen Urteil steht auch über ein bestimmten Fall und über bestimmte Personen, aber die Urteile werden immer wieder für ähnliche Fälle von Anwälten und Staatsanwälten genutzt. Genau läuft es auch hier.Dort steht auch " zum konkret vorliegenden Gerät"...
Lesen sollte man schon alles, nicht nur was einem gefällt...
Genau, lesen und verstehen sollte man alles.Dort steht auch " zum konkret vorliegenden Gerät"...
Lesen sollte man schon alles, nicht nur was einem gefällt...
Technische Unterschied (Röhren Gerät oder digital) spielt hier keine Rolle, hier ist der entscheidende Punkt der dual-Zweck.Du erkenntst aber die technischen Unterschiede nicht und kommst daher zu fehlerhaften Ergebnissen.
Mir soll es egal sein.
Der interessierte Leser wird (und muss) seine eigenen Schlüsse ziehen.
Gibt es dafür eine Kopfhalterung?
Man kann es auf mindestens zwei verschiedene Arten direkt mit einer Waffe verbinden. Ein ZF ist nicht notwendig. Das ist aber für die Einstufung keine Bedingung.Na, das das Pard ein Dual Use Gerät ist, bestreitet doch keiner... selbst mit Zielkreuz... weil ohne ZF kann man das nicht auf einer Waffe montieren. Und ob ich am einem Spektiv ein Kreuz eingeblendet habe oder nicht stört doch keinen.
Strittig ist die Frage nach dem Laser und dem IR Strahler.... welche aber auch für das Dual Use kein Problem sind, nur eben als „Vorsatzgerät“.
Wenn (und das wird umstritten diskutiert) es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, ist dies eine vollkommen unerhebliche Frage zur Einschätzung der Legalität.Servus in die Runde,
Gibt es zu der Frage von Augenwild schon Erfahrungen. Ich konnte noch keine Antwort finden.
Spielt hinsichtlich Legalität ja keine unerhebliche Rolle.
Grüße
Wenn (und das wird umstritten diskutiert) es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, ist dies eine vollkommen unerhebliche Frage zur Einschätzung der Legalität.
Na, das das Pard ein Dual Use Gerät ist, bestreitet doch keiner... selbst mit Zielkreuz... weil ohne ZF kann man das nicht auf einer Waffe montieren. Und ob ich am einem Spektiv ein Kreuz eingeblendet habe oder nicht stört doch keinen.
Strittig ist die Frage nach dem Laser und dem IR Strahler.... welche aber auch für das Dual Use kein Problem sind, nur eben als „Vorsatzgerät“.
- Geräte mit Laser oder/und mit zuschalbaren Absehen werden als Verbotener Gegenstand eingestuft. (auch wenn Laser deaktiviert ist oder der Kabel getrennt ist oder so !!!!)