PARD NV007 Digital Night Vision

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Ich glaube, der Mantelträger kennt sich schon ein wenig aus und zeigt eben auf wie sich eine Staatsanwaltschaft in dem Fall positionieren wird.

Das immer wieder jedem auf jeder 2. Seite klar zu machen, zehrt an den Nerven...
 
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Dort steht auch " zum konkret vorliegenden Gerät"...
Lesen sollte man schon alles, nicht nur was einem gefällt...
In einen Gerichtlichen Urteil steht auch über ein bestimmten Fall und über bestimmte Personen, aber die Urteile werden immer wieder für ähnliche Fälle von Anwälten und Staatsanwälten genutzt. Genau läuft es auch hier.
Dual Zweck vorhanden = erlaubt
Gerät NUR für Einsätze an Waffen bestimmt = Verboten.
Und dies steht auch in Bescheid und Gilt für genannte Gerät und für alle Geräte wo dual Zweck da ist.
Grüße
 
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Bitte den Post davor ignorieren (könnte diesen nicht mehr bearbeiten, bzw. Löschen :cry: :sad:)

Dort steht auch " zum konkret vorliegenden Gerät"...
Lesen sollte man schon alles, nicht nur was einem gefällt...
Genau, lesen und verstehen sollte man alles.
Die beiden BKA Bescheide beziehen sich auf gerichtlichen Urteil über Jagd-Taschenlampen Set.
Was hat ein in BKA beschriebene Nachtsichtgerät mit ein Jagd Taschenlampen-Set gemeinsam? Nichts außer dualen Zweck.
Dual Zweck vorhanden = erlaubt
Gerät NUR für Einsätze an Waffen bestimmt = Verboten.
Und dies steht auch in Bescheid und Gilt für genannte Gerät und für alle Geräte wo dual Zweck da ist.

Hoffe es wird mal ein Seriöser Händler (der diesen Gerät verkauft) auf diesen Forum aufmerksam und wird ein BKA-Bescheid mal anfertigen lassen...
Grüße
 
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Du erkenntst aber die technischen Unterschiede nicht und kommst daher zu fehlerhaften Ergebnissen.
Mir soll es egal sein.
Der interessierte Leser wird (und muss) seine eigenen Schlüsse ziehen.
Technische Unterschied (Röhren Gerät oder digital) spielt hier keine Rolle, hier ist der entscheidende Punkt der dual-Zweck.
Begründe warum es sich um ein verbotenen Gegenstand sich handeln könnte!?

Hab schon alle Gründe, Fakten, BKA Bedcheide und Gerichtlichen Bescheid genannt warum das PARD "German Edition" kein verbotener Gegenstand nach Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG - Waffenliste - Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 ist.

Ich besitze den Gerät nicht hab aber bei Kollegen es angeschaut und getestet. War begeistert von seine Leistung. Kollege hat das Gerät in eBay gekauft und es war leider kein German Ausführung, daher hatte diese den Laser und Absehen den man zuschalten könnten. Hier gebe dir Recht mit beiden Funktionen es könnte gut möglich sein das es sich um ein verbotenen Gegenstand handelt könnte.
Wenn wir aber über Deutsche Version ohne Laser und Absehen reden, dann ist Gerät 99.99% (wenn nicht 100%) nicht verbotener Gegenstand nach WaffG.

Grüße
 
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Na, das das Pard ein Dual Use Gerät ist, bestreitet doch keiner... selbst mit Zielkreuz... weil ohne ZF kann man das nicht auf einer Waffe montieren. Und ob ich am einem Spektiv ein Kreuz eingeblendet habe oder nicht stört doch keinen.

Strittig ist die Frage nach dem Laser und dem IR Strahler.... welche aber auch für das Dual Use kein Problem sind, nur eben als „Vorsatzgerät“.
 
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Da der Laser sich recht einfach auch bei der Nicht-BRD-Edition dauerhaft deaktivieren lässt, kein Problem.

Da hier im Augenblick jede untere Jagdbehörde anders verfährt, mag es Beauftragungen ohne die Erlaubnis von mit der Waffe verbundenen Strahlern geben.
Zumindest die mir bekannten bayerischen behördlichen Beauftragungen aus drei verschiedenen Landkreisen erlauben jedoch explizit auch die IR-Zielbeleuchtung mittels in das Vor-/Nachsatzgerät integrierten IR-Strahler und/oder einen externen Strahler, der ebefalls mit der Waffe verbunden sein darf.

Allerdings steht ebenso explizit in den Beauftragungen als Defnition der DualUse-Geräte drin, daß kein Zielabsehen eingeblendet werden kann. Das PARD ist in der Original-Version zumindest grenzwertig, mit deaktivierten Absehen+Ziellaser jedoch problemlos einsetzbar.

Wer was anderes behauptet, der möge seine Behauptungen doch bitte auch begründen.

Viele Grüße
Ratatoskr
 
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Na, das das Pard ein Dual Use Gerät ist, bestreitet doch keiner... selbst mit Zielkreuz... weil ohne ZF kann man das nicht auf einer Waffe montieren. Und ob ich am einem Spektiv ein Kreuz eingeblendet habe oder nicht stört doch keinen.

Strittig ist die Frage nach dem Laser und dem IR Strahler.... welche aber auch für das Dual Use kein Problem sind, nur eben als „Vorsatzgerät“.
Man kann es auf mindestens zwei verschiedene Arten direkt mit einer Waffe verbinden. Ein ZF ist nicht notwendig. Das ist aber für die Einstufung keine Bedingung.
Mit dem Laser/Zielpunktprojektor liegst du schon besser. Ist als Extrapunkt im Waffengesetz aufgeführt.
Anl1; 4.1, 4.2 u. 4.3 in Ruhe lesen und zusammenführen. Dann erkennt man das Problem und warum es eben so nicht in Deutschland angeboten wird.
Und dabei reden wir nicht über WEEE Registrierung oder CE Kennzeichnung.
Abwarten. Ev. bringt das geänderte WaffG Klarheit.
 
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Servus in die Runde,

Gibt es zu der Frage von Augenwild schon Erfahrungen. Ich konnte noch keine Antwort finden.

Spielt hinsichtlich Legalität ja keine unerhebliche Rolle.

Grüße
Wenn (und das wird umstritten diskutiert) es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, ist dies eine vollkommen unerhebliche Frage zur Einschätzung der Legalität.
 
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Wenn (und das wird umstritten diskutiert) es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, ist dies eine vollkommen unerhebliche Frage zur Einschätzung der Legalität.

Das war nicht meine Frage.

Zur Legalität bei deaktivierte Laser und deaktiviertem Absehen habe ich meine eigene Meinung, die ich hier aber nicht zum Besten geben werde.
 
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Na, das das Pard ein Dual Use Gerät ist, bestreitet doch keiner... selbst mit Zielkreuz... weil ohne ZF kann man das nicht auf einer Waffe montieren. Und ob ich am einem Spektiv ein Kreuz eingeblendet habe oder nicht stört doch keinen.

Strittig ist die Frage nach dem Laser und dem IR Strahler.... welche aber auch für das Dual Use kein Problem sind, nur eben als „Vorsatzgerät“.

Danke an Mantelträger das du mich in zweifeln gebracht hast, das hat mich dazu geführt bei Bundeskriminalamt anzurufen und sich zu informieren, da ich mir so ein Ding auf kaufen möchte.

Folgendes Sachverhalt:

- Geräte mit Laser oder/und mit zuschalbaren Absehen werden als Verbotener Gegenstand eingestuft. (auch wenn Laser deaktiviert ist oder der Kabel getrennt ist oder so !!!!)

- Geräte ohne eingebauten Laser und ohne Absehen werden nach Ablauf bestimmter Frist wohl als nicht verboten eingestuft

alles ohne Gewähr da ich das nicht schriftlich habe

Daher an alle die das haben (mit Laser auch deaktiviert oder Absehen) richtig aufpassen und am besten das Gerät ins Ausland verkaufen !

Ich hoffe ich könnte jemanden helfen richtig Ärger zu vermeiden!

Ich persönlich wurde so ein Gerät im Ausland oder Deutsch-Chinesischen Ebay-Händlern nicht kaufen wollen und meine Zuverlässlichkeit riskieren. Da warte ich lieber etwas ab.

1565001166956.png
 
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Du hast gut gehandelt. Am Besten ist immer zu verifizieren und nicht einfach nur zu glauben.
Es ist ein heikles Thema und mir ist daran gelegen, dass sich niemand in Unkenntnis in die Nesseln setzt.
Es steht nichts dazu fest, aber das Risiko schwingt eben mit und die Folgen sind bekannt dramatisch.
Das muss jeder mit sich ausmachen.

Ich war anfangs auch der Meinung, das NV007 ginge schon i.O und habe später zurückgerudert.
Eine verbindliche Aussage mag nur die zuständige Behörde geben können.
 
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JBB

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- Geräte mit Laser oder/und mit zuschalbaren Absehen werden als Verbotener Gegenstand eingestuft. (auch wenn Laser deaktiviert ist oder der Kabel getrennt ist oder so !!!!)

Das ist ja diesselbe Wasserträgerbedenkenmentalität wie mit den Magazingehäusen...

Ja, du verhälst dich gesetzeskonform, könntest aber, wenn du wolltest, gegen das Gesetz verstoßen, daher, selbst wenn du es bisher nicht getan hast...

Wer kennt noch Minority Report ;)
 
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Hier geht es im Grunde nicht um verbotene Handlungen (wie bei Dual Use Geräten oder HA mit mehr als 3 Patronen beim Schuss aufs Wild geladen) sondern um grundsätzliches Umgangsverbot für verbotenen Gegenstand. Den darf man auch nicht besitzen, nur weil er gerade defekt ist.
Das macht genau dieses Thema eben so heikel.
Die Dual USe einstufung hat nicht den gesamten Komplex aufgeweicht und man muss sehr genau hinschauen, was gerade die exakte Thematik ist.
 
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