PARD NV007 Digital Night Vision

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Die Schusshärte des Pard NV007 ist ja mit max. .308 angegeben, hättet ihr Bedenken es in Verbindung mit einer .270 win einzusetzen?
Wmh
 
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Sorry, ich dachte Asani meinte ob es sich um einen IR Laser oder IR Strahler zur Beleuchtung handelt.

Das Gerät hat einen Markierungslaser, also roter Punkt, das haben die aktuellen Wärmebildgeräte vom Liemke und Flir z.B. auch. Für ein Beobachtungsgerät rechtlich kein Problem.

Montage an der Waffe verboten, sowohl wegen Laser wie auch wegen Nachtsicht.
Das ist ein Nachtsicht mit Ziellaser und Absehen. Also "mit" generell ein Verbotener Gegenstand. Für jeden in der BRD
 
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Der Laser beim PARD ist übrigens innerhalb von 5 Minuten ausgebaut und könnte jederzeit problemlos wieder eingebaut werden (Steckkontakte). Der Unterschied zwischen dem Pulsar und dem PARD ist eindeutig die Verarbeitung. Der Bajonettverschluss ist beim PARD über 4 oder 5 Schrauben in Plastik verschraubt. Das Pulsar wirkt um einiges hochwertiger.
Beim Durchgucken scheint das PARD die bessere Leistung zu bringen.
Wenn ich es auf einer Waffe benutzen würde, hätte ich mit den angegebenen 200m kein Problem, da ich auch tagsüber eher selten auf diese Entfernungen schieße....


BKA:
Beim Pard muss auch der Hauptplatinenteil mit dem Steckkontakt vom Laser entfernt werden. Und der Hohlraum unbrauchbar 2K-Verfüllt sein. Das Absehen muss Softwaremäsig entfernt werden. Und ohne Werksseitige Veränderung ist Import handel Besitz und das führen illegal.
 
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Hab Ich das richtig verstanden?

Für alle anderen Visionen des NV007 Nachbau und Orginal,
mit Laser und Absehen ist jeglicher Import Handel Besitz und Nutzung strengstens VERBOTEN. (Selbst der nachträgliche 99% technische Umbau ist nicht ganz gesetzeskonform).

!Es gibt von Pard nur 2 Geräte Arten!
Internationale Spezifikationen und die für Deutschland legitime Form.
Das mit teuren V5 v6 Arber BRD usw.. sind nur verkaufsmaschen.
Das PardNV007 Patronus "BRD" ist extra für den legalen Weg des dualuse ausgelegt!
Das Gerät ist rechtlich ein Hand-NSG mit festem Ir-Strahler.
!Könnte! Aber auch an Doppelferngläser und Beobachtungsspetive oder ein ZF per Adapter moniert werden.
Letzteres ist "bei der Montage" an eine Waffe! nicht legal möglich.
Da nach WG keinerlei Licht und Laser abstrahlenden Gerätschaften in irgend einer Form an eine Waffe dürfen!
!Nur Behörden mit Diensterlaubnis!
Wer damit an der Waffe erwischt wird braucht einen Richter mit der deutlichen Toleranz einer rechtlichen Grauzone.

Die beantragbaren Ausnahmegenehmigungen in BW und Bayern sind nur Sondergenehmigungen für beauftragte Person die der ASP-Bejagung dienlich sind sonnst nix und niemand anderes?

CAL.308 geht erfahrungsgemäß gut !
Auch deutlich mehr Schüsse! Aber bautechnisch ist ein Schalldämpfer zum Rückstoß mindern deutlich angeraten!
Bei Brille ist das absetzen ratsam!
Paralxausgleich und eine nicht so hochwertige Glaßvergütung ist besser!
Und nur zum Auslandjagen macht es rechtlich viel Sinn.

Die "in der Hand gehaltene" Displayauflösung des Gerätes ist für normalen Jagdgebrauch voll ausreichend. Ähnlich wie Flir Scout....
Handhabung und Goodis sind deutlich einfacher als die teurerer Geräte.
Damit passt auch schon das Preis Leistungsverhältnis

Ohne rechtliche gewehr!
 
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Auf was willst du mit deinen letzten zwei Beiträgen hinaus?

Dass das Gerät mit dem werkseitig verbauten Laser eher nicht als legales, von der Behörde genehmigtes, Dual Use Gerät verwendet werden darf wurde schon auf den ersten 10 Seiten mehrmals festgestellt.

Als handgeführtes Gerät soll es aber auch verboten sein? Dazu gibt es schon eine offizielle Einschätzung des BKA? Quelle??

Mit der Abschaffung der Grauzone, nichts anderes ist eine durch eine Landesbehörde ausgesprochene zeitlich begrenzte Genehmigung, rechne ich dann wenn es den ersten Bestätigten ASP Fall und den daraus folgenden (Wirtschaftlichen)Schaden gibt.
 
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Dass die Versionen mit eingebautem Laserpointer nicht genehmigungsfähig sind, leuchtet mir ein.

Dass sie aber auch als handgeführtes Gerät verboten sein sollen, irgendwie nicht. Es gibt hierzulande soviele Angebote über ebay, Amazon und weitere von zig Verkäufern. Wer blickt da noch durch, was er da letztendlich geliefert bekommt?

Und diese Verkäufer machen sich dann alle strafbar? Und die Käufer auch?

Es kann ja nicht sein, dass jemand denkt, er kauft ein Nachtsichtgerät und macht sich dann strafbar. Und das BKA und wie sie alle heißen schauen dem Treiben die ganze Zeit zu? Da sind doch mittlerweile tausende Geräte in Deutschland übern Tisch gegangen.

Sorry, das leuchtet mir nicht ein und kann ich auch nicht glauben.

Auf der Waffe montieren ist was anderes. Das klammere ich hier aus.
 
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Woher weist Du, dass da „tausende“ an Geräte verkauft wurden!?

Nur weil irgendjemand über eBay oder einen Shop in der Welt etwas verkauft, müssen die Dinge ja auch nicht legal sein.. denke einfach mal an die vielen illegalen Zigaretten, Böller, Alkohol, Pillen und Medikamente, etc.
 

Maximtac

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Dass die Versionen mit eingebautem Laserpointer nicht genehmigungsfähig sind, leuchtet mir ein.

Dass sie aber auch als handgeführtes Gerät verboten sein sollen, irgendwie nicht. Es gibt hierzulande soviele Angebote über ebay, Amazon und weitere von zig Verkäufern. Wer blickt da noch durch, was er da letztendlich geliefert bekommt?

Und diese Verkäufer machen sich dann alle strafbar? Und die Käufer auch?

Es kann ja nicht sein, dass jemand denkt, er kauft ein Nachtsichtgerät und macht sich dann strafbar. Und das BKA und wie sie alle heißen schauen dem Treiben die ganze Zeit zu? Da sind doch mittlerweile tausende Geräte in Deutschland übern Tisch gegangen.

Sorry, das leuchtet mir nicht ein und kann ich auch nicht glauben.

Auf der Waffe montieren ist was anderes. Das klammere ich hier aus.

Doch es sind alle Verbotener Gegenstände und alle die das Kaufen machen sich leider strafbar auch unbewusst.

Das Problem, das BKA kann diesen Verkäufer nicht kriegen! Weil die alle in China sitzen, das erkennst du an den "Rechtliche Informationen des Verkäufers" unter Artikelbeschreibung in Ebay. Das gilt auch für die die mit "DE Stock (Lager) werben".

BKA hat schon Anweisung an Zoll gegeben, das Wo Pard steht soll man genauer anschauen und Rücksprache halten.

Du würdest kein Deutschen "Informationen des Verkäufers" finden, der es mit Laser verkauft, weil selbst er dies nicht mal besitzen darf.


1567579463017.png
 

Maximtac

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Auf jeden Fall ist keine BKA Quelle zu finden die das Pard als verbotenen Gegenstand einstuft.
Das kannst auch nicht finden, sonst müssen BKA jeden Tag über 100 "Quellen" über jeden Gegenstand der neu auf den Markt kommt veröffentlichen und das wird keiner machen
 
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Maximtac, bitte entschuldige, wenn ich deinen Ausführungen hier keinen Glauben schenken kann, weil du selbst Verkäufer einer angeblich legalen BRD-Version bist.

Es kann doch nicht sein, dass wir als Verbraucher eine derart schlechte Rechtssicherheit haben und man aus dem Ausland alles hier anbieten kann. Da könnte man ja sonst was hier verkaufen.

Gibt es andere Quellen, oder Leute, die der gleichen Meinung sind wie ich?
 
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Woher weist Du, dass da „tausende“ an Geräte verkauft wurden!?

Nur weil irgendjemand über eBay oder einen Shop in der Welt etwas verkauft, müssen die Dinge ja auch nicht legal sein.. denke einfach mal an die vielen illegalen Zigaretten, Böller, Alkohol, Pillen und Medikamente, etc.

Es gibt ja sogar Deutsche Bewertungen auf Amazon und in der Beschreibung kann man auch den Laser erkennen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

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Du kannst dir such jederzeit einen Laser mit Montage für deine Glock ö.ä. auf Alibaba bestellen. Geht der durch den Zoll ist hald deine Zuverlässigkeit weg.
Jeder kann nachlesen was erlaubt oder zumindest verboten ist. Danach muss man sich hald richten.
 
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