PARD NV007 Digital Night Vision

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Dann sag mir mal, wo ich nachlesen kann, dass eine Digitalkamera mit Nachtsichtfunktion und eingebautem Laserpointer verboten ist. Das würde mir schon reichen. Danke.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ist ja auch nicht verboten...
Mir ist aber auch nicht klar was eine Digicam mit dem Pard oder mit für Schusswaffen bestimmte Laser zu tun hat...
 
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Leider wird auf den letzten Seiten mehr spekuliert als Fakten erörtert.

Das Leupold LTO Tracker hat ein zuschaltbares Fadenkreuz, wird seit Jahren in Deutschland verkauft, sogar von Frank & Monia. Es gibt Leute die bauen sich das auf eine Waffe, obwohl Leupold explizit davor wart, das Gerät ist wohl nicht robust genug.

https://www.youtube.com/watch?v=jMpAiRwba5A
 
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Maximtac

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Dann sag mir mal, wo ich nachlesen kann, dass eine Digitalkamera mit Nachtsichtfunktion und eingebautem Laserpointer verboten ist. Das würde mir schon reichen. Danke.
Hier ist Wichtigste Wort nicht Laserpoint, sondern Richtlaser und nicht Digitalekamera Nachtsicht Kamera, sondern dual USE Gerät der auch für Waffen bestimmt ist.
Im Internet und nicht nur bei Aliexpress wird sehr viel angeboten was hier verboten ist.

Z.b Verkäufer aus Polen:

https://www.ebay.de/itm/Olight-PL-2...613341&hash=item3b1b717040:g:boEAAOSwZOBbl304

Verkäufer aus China aber Lager in DE:
https://www.ebay.de/itm/1000lm-LED-...690956?hash=item286efbda0c:g:RVEAAOSwI2xbfhwg

Beide sind in De Verbotener Gegenstande nach WaffG.

Mir brauchst du nicht glauben, weil ich Händler bin, aber du kannst bei BKA anrufen und nachfragen, die kennen PARD nv007 und ja die haben 2 Geräte einer ist von Polizeistelle (von ein Jäger beschlagnahmt) der verboten eingestuft wird, andere ist BRD Version, bzw. kommt von Händler für BKA-Bescheid und wird wohl Zulassung bekommen :

Eine Biete an Forum Mitglieder:
Es soll mal eine Person oder 2 Personen Anrufen und dann hier berichten, weil BKA ist kein Callcenter oder eine Telefon-Hotline...

1567600411800.png




Und ja hier ist der Bescheid:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...zgeraetNVMAUSR.pdf?__blob=publicationFile&v=2



Jetzt hast du Fakten Quellen und Ansprechpartner!

Ich hoffe ich könnte jemanden Größe Ärger in Fall alle Fälle sparen
 
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Hm jetzt bin ich verwirrt. Laut des Bescheids ist ein "Dual Use" Gerät nur dann verboten, wenn es fest mit der Waffe oder einer Zieloptik verbunden ist. Das sollte ich dann mit dem Pard halt nicht tun.
Auch ist das Gerät imho keine inhärent eigenständige Zieloptik, da es nicht dazu gedacht ist, direkt an der Waffe montiert zu werden, da helfen auch Laser und Fadenkreuz nicht.
Das Gerät kann, analog zum verlinkten Bescheid, nicht ohne Primäroptik (Spektiv oder Zielfernrohr) genutzt werden.
Falls sich jemand opfert um mal beim BKA anzurufen kann er das vielleicht klären, ich sehe da erstmal keinen Verbotsgrund. Das erwähnte dem Jäger abgenommene Modell war vielleicht an ein ZF geschraubt?
 

ElCaracho

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Also wenn ich den Thread hier immer mal wieder aufrufe, möcht ich manche von euch schütteln.

Mir ist`s ja sowas von gleich mit was ihr eure Zuverlässigkeit aufs spiel setzt, aber bitte geht doch nicht noch in einer Tour die Leute an, die euch das offensichtliche mit Quellen (i.d.F. WaffG Anlage 2) belegen.

Da kriegen es Leute mit Jagdschein nichtmal mehr hin sich den Begriff "VERBOTENER GEGENSTAND" im Oberstübchen zu verarbeiten. Bitte lest doch mal im Gesetz nach:

Vielleicht hilfts dem ein oder anderen nochmal kurz ins WaffG zu sehen:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten ...
...
für Schusswaffen bestimmte
.....Vorrichtungen , die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
1.2.5
 
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Gilt der von dir zitierte Paragraph für das Pard allgemein, so gilt er aber genauso für das umgebaute ohne Laser ("die das Ziel beleuchten -> Infrarotscheinwerfer). Gilt er hingegen nicht, weil ich es nicht direkt an die Waffe montieren kann, sondern an eine Primäroptik, dann gilt er auch für beide Versionen nicht. Du kannst hier gerne Leute schütteln, aber besonders differenziert war deine Betrachtung jetzt nicht gerade.
 

ElCaracho

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Gilt der von dir zitierte Paragraph für das Pard allgemein, so gilt er aber genauso für das umgebaute ohne Laser ("die das Ziel beleuchten -> Infrarotscheinwerfer). Gilt er hingegen nicht, weil ich es nicht direkt an die Waffe montieren kann, sondern an eine Primäroptik, dann gilt er auch für beide Versionen nicht. Du kannst hier gerne Leute schütteln, aber besonders differenziert war deine Betrachtung jetzt nicht gerade.


Es hilft in dem Fall die Einleitung zum Gesetzestext zu lesen: "Für Schusswaffen bestimmte...".
 
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Maximtac, bitte entschuldige, wenn ich deinen Ausführungen hier keinen Glauben schenken kann, weil du selbst Verkäufer einer angeblich legalen BRD-Version bist.

Es kann doch nicht sein, dass wir als Verbraucher eine derart schlechte Rechtssicherheit haben und man aus dem Ausland alles hier anbieten kann. Da könnte man ja sonst was hier verkaufen.

Gibt es andere Quellen, oder Leute, die der gleichen Meinung sind wie ich?
Maximtac, bitte entschuldige, wenn ich deinen Ausführungen hier keinen Glauben schenken kann, weil du selbst Verkäufer einer angeblich legalen BRD-Version bist.

Es kann doch nicht sein, dass wir als Verbraucher eine derart schlechte Rechtssicherheit haben und man aus dem Ausland alles hier anbieten kann. Da könnte man ja sonst was hier verkaufen.

Gibt es andere Quellen, oder Leute, die der gleichen Meinung sind wie ich?


Hättest du mein Beitrag gelesen würdest du wissen was verboten und was nicht:
https://forum.wildundhund.de/threads/pard-nv007-digital-night-vision.118873/page-46#post-4048056

@Maximtac hab die ähnliche Aussage wie du über PARD von Kriminalamt bekommen!
 
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Die Bestimmung des Geräts ändere ich aber ganz bestimmt nicht durch Ausbau eines Laserpointers und/oder Abschalten eines Absehens - die Funktionen sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Waffe nicht notwendig. Wenn das BKA das wirklich so sieht, ist das höchst verwunderlich und morgen vielleicht schon wieder anders.
Ohne Urteil dazu ist das doch alles nur Kristallkugel- und Auslegungsquatsch. Finde es völlig daneben und vermessen sich hier hinzustellen als wäre die Sachlage absolut klar und eindeutig und alle anderen Analphabeten oder Idioten.
 
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ElCaracho

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Die Bestimmung des Geräts ändere ich aber ganz bestimmt nicht durch Ausbau eines Laserpointers und/oder Abschalten eines Absehens - denn die Funktionen sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht notwendig. Danach genauso illegal wie vorher.
Ohne Urteil dazu ist das doch alles nur Kristallkugel- und Auslegungsquatsch. Finde es völlig daneben und vermessen sich hier hinzustellen als wäre die Sachlage absolut klar und eindeutig und alle anderen Analphabeten oder Idioten.

Du ignorierst einfach fröhlich vor dich hin, dass du zum Ausbauen/Versiegeln/Whatever und zum Softwareseitigen abschalten des Fadenkreuzes bereits einen verbotenen Gegenstand in der Hand haben musstest um daraus einen nicht verbotenen Gegenstand zu machen. Und vorher ist die Sache wirklich absolut klar - das BKA war so frei sich dazu zu äußern.
 
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Du verstehst überhaupt nicht was ich schrieb. Ich schrieb, dass es entweder vorher und nachher ein verbotener Gegenstand oder vorher und nachher kein verbotener Gegenstand ist. Laser und Fadenkreuz ändern meines Erachtens, und bei einem Gerichtsprozess mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gutachten, beide nichts an den Eigenschaften und Gebrauchsmöglichkeiten im Verbund mit Waffe und Zieloptik.
 

Maximtac

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Hm jetzt bin ich verwirrt. Laut des Bescheids ist ein "Dual Use" Gerät nur dann verboten, wenn es fest mit der Waffe oder einer Zieloptik verbunden ist. Das sollte ich dann mit dem Pard halt nicht tun.
Auch ist das Gerät imho keine inhärent eigenständige Zieloptik, da es nicht dazu gedacht ist, direkt an der Waffe montiert zu werden, da helfen auch Laser und Fadenkreuz nicht.
Das Gerät kann, analog zum verlinkten Bescheid, nicht ohne Primäroptik (Spektiv oder Zielfernrohr) genutzt werden.
Falls sich jemand opfert um mal beim BKA anzurufen kann er das vielleicht klären, ich sehe da erstmal keinen Verbotsgrund. Das erwähnte dem Jäger abgenommene Modell war vielleicht an ein ZF geschraubt?

Das ist ganz einfach, das Absehen (bei Normalen Version) ist in 0,1 MOA in X und Y Achse justierbar, genau so wie der Laser = damit fällt er unter den Punkt "Für Waffen bestimmtes Gegenstand = verbotener Gegenstand


Ohne ABSEHEN und Justierlaser fällt Beurteilung "Für Waffen bestimmtes Gegenstand" weg und wird als "Dual Use" eingestuft und somit frei Besitzen & Erwerben möglich.

Montieren auf Zielfernrohren/Schusswaffen ist in Deutschland nur mit Genehmigung der örtlich zuständigen Waffenbehörde zulässig.

Alle anderen Behauptungen sind wirklich ein "Glaskugel schauen"
 
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Das ergibt auch nach mehrmaliger Wiederholung keinen Sinn, weil das Gerät nicht direkt auf der Waffe montiert werden kann um das tolle Absehen auch zu nutzen. Bitte erleuchte mich, wie sich das Hersteller und BKA gedacht haben.

Edit: Ich meine das nicht sarkastisch, sondern würde es wirklich gerne wissen.
 
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