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Dann sag mir mal, wo ich nachlesen kann, dass eine Digitalkamera mit Nachtsichtfunktion und eingebautem Laserpointer verboten ist. Das würde mir schon reichen. Danke.
Hier ist Wichtigste Wort nicht Laserpoint, sondern Richtlaser und nicht Digitalekamera Nachtsicht Kamera, sondern dual USE Gerät der auch für Waffen bestimmt ist.Dann sag mir mal, wo ich nachlesen kann, dass eine Digitalkamera mit Nachtsichtfunktion und eingebautem Laserpointer verboten ist. Das würde mir schon reichen. Danke.
Gilt der von dir zitierte Paragraph für das Pard allgemein, so gilt er aber genauso für das umgebaute ohne Laser ("die das Ziel beleuchten -> Infrarotscheinwerfer). Gilt er hingegen nicht, weil ich es nicht direkt an die Waffe montieren kann, sondern an eine Primäroptik, dann gilt er auch für beide Versionen nicht. Du kannst hier gerne Leute schütteln, aber besonders differenziert war deine Betrachtung jetzt nicht gerade.
Maximtac, bitte entschuldige, wenn ich deinen Ausführungen hier keinen Glauben schenken kann, weil du selbst Verkäufer einer angeblich legalen BRD-Version bist.
Es kann doch nicht sein, dass wir als Verbraucher eine derart schlechte Rechtssicherheit haben und man aus dem Ausland alles hier anbieten kann. Da könnte man ja sonst was hier verkaufen.
Gibt es andere Quellen, oder Leute, die der gleichen Meinung sind wie ich?
Maximtac, bitte entschuldige, wenn ich deinen Ausführungen hier keinen Glauben schenken kann, weil du selbst Verkäufer einer angeblich legalen BRD-Version bist.
Es kann doch nicht sein, dass wir als Verbraucher eine derart schlechte Rechtssicherheit haben und man aus dem Ausland alles hier anbieten kann. Da könnte man ja sonst was hier verkaufen.
Gibt es andere Quellen, oder Leute, die der gleichen Meinung sind wie ich?
Die Bestimmung des Geräts ändere ich aber ganz bestimmt nicht durch Ausbau eines Laserpointers und/oder Abschalten eines Absehens - denn die Funktionen sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht notwendig. Danach genauso illegal wie vorher.
Ohne Urteil dazu ist das doch alles nur Kristallkugel- und Auslegungsquatsch. Finde es völlig daneben und vermessen sich hier hinzustellen als wäre die Sachlage absolut klar und eindeutig und alle anderen Analphabeten oder Idioten.
Hm jetzt bin ich verwirrt. Laut des Bescheids ist ein "Dual Use" Gerät nur dann verboten, wenn es fest mit der Waffe oder einer Zieloptik verbunden ist. Das sollte ich dann mit dem Pard halt nicht tun.
Auch ist das Gerät imho keine inhärent eigenständige Zieloptik, da es nicht dazu gedacht ist, direkt an der Waffe montiert zu werden, da helfen auch Laser und Fadenkreuz nicht.
Das Gerät kann, analog zum verlinkten Bescheid, nicht ohne Primäroptik (Spektiv oder Zielfernrohr) genutzt werden.
Falls sich jemand opfert um mal beim BKA anzurufen kann er das vielleicht klären, ich sehe da erstmal keinen Verbotsgrund. Das erwähnte dem Jäger abgenommene Modell war vielleicht an ein ZF geschraubt?