PARD NV007 Digital Night Vision

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Meinst du? Die Liemke/Steiner-Montage ist letztendlich ja auch nichts anderes:
https://liemke.shop/optik-zubehoer/647/multifunktionsmontage-lk-s
Einsatz mit Beauftragung erlaubt, Besitz sowieso. Warum soll eine Weaver-Schiene mit Rohr also mehr verboten sein?
Hast du die komplette Montage mit Geräten bestückt, ist das definitiv verbotene Nachtzieltechnik.
Manche dürfens. Andere nicht.
Deshalb auch der Hinweis des Herstellers auf die Rechtslage.
Sobald es die Möglichkeit gibt die Dinge (Optik, Montage, Schusswaffe) eindeutig zusammenzubringen ist man im schwarzen Bereich.
Alles für sich darf jeder besitzen. Anderweitige Nutzung ist ok. Aber alles hat eben auch Grenzen.
 
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Das blöde am Waffenrecht ist, dass es keines Beweises bedarf. Das Gesetz nennt "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen" als ausreichenden Grund.

Tja, diejenigen die dann entscheiden sind ja nun mal nicht auf den Kopf gefallen.

Also würde ich sagen: "Dann ist man im Ars..!"

Nee nee, solang das nicht wirklich problemlos LEGAL ist lasse ich mal die Finger davon.
Zumal ja auch noch die Schussfestigkeit nicht so ganz wirklich als vom HERSTELLER zugesicherte Eigenschaft gilt.
 
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Nicht verkehrt. Es wird eine andere Rechtslage geben. Es wird leistungsfähigere Nachfolger geben. Es wird günstigere Nachfolger geben. Usw.
 

Maximtac

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Wenn ich das richtig sehe, muß man für die Auslandsjagd am Zielfernrohr einen Adapter montieren.
Mit dessen Hilfe wird das NV007 mit dem Zielfernrohr verbunden.
Wie sieht es denn aus, wenn der Adapter am Zielfernrohr montiert ist und man damit in Deutschland "angehalten" wird und man das NV007 im Rucksack hat zur Wildbeobachtung?
Ich denke mal, dann ist der Schein auch weg.

Also so ganz sicher ist man mit dem Teil def. mMn nicht.

Wenn man Nachweiß hat das man auch bei Auslandsjagd teilgenommen hat oder immer wieder diese macht, wäre es problemlos zu erklären, das man kein Lust hat das Adapter immer wieder zu Montieren und auszurichten....Aber es ist dünnes Eis (noch).
 
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Guest
Es war doch mal die Rede davon dass nach der Gesetzesänderung mit Erlaubnis von Nachtsichtvorsatz und Aufsatzgeräten, selbige Eintragungspflichtig wie zB. Schalldämpfer oder Waffen werden sollen?
Steht das aktuell immer noch im Gesetzesentwurf?
Weil dann bräuchte es ka wieder eine gravierte Seriennummer oder sowas...
 
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Da hoffe ich nur, dass es Geräte geben wird, bei denen der Dual-Use Charakter anerkannt wird, wenn das Waffenrecht die Dinger endlich legalisiert, bei denen AUCH eine Montage mit Pica legal wird, solange es z.B. die Möglichkeit per Klemmring an einem Spektiv, Fernglas gibt oder Okular als Standalone-Variante.
Mich stört technisch vor allem der Hebelarm am ZF durch die Aufklemm-Befestigung und die höhere Belastung der ZF-Montage beim Schuß.
Wenn bei Dual-Use in Zukunft Waffe neben Spektiv / Fernglas legal wird, sollte Pica manchmal gehen. Der Dual-Use an der Waffe hat ja dann eine Rechtsgrundlage. Derzeit geht das noch nicht, weil verbotene Benutzung.
Das wird wohl vom jeweiligen BKA Bescheid für das spezifische Gerät abhängen.
Reine Nachtzielvarianten, die nur Pica haben, bleiben aber weiterhin verboten, das ist klar.
 
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Moin Leute,

ich lese hier viel über die rechtlichen Aspekte und das ist ja auch gut so.
Aber wie siehts denn bezüglich der Leistung des Geräts aus? Wie schlägt sich das Low-Budget-Teil gegenüber einen 3000€ Restlichtverstärker? Kann man was zu Lebensdauer sagen? Garantie? Wer repariert einem das Ding falls mal was ist?
 
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Wenn man Nachweiß hat das man auch bei Auslandsjagd teilgenommen hat oder immer wieder diese macht, wäre es problemlos zu erklären, das man kein Lust hat das Adapter immer wieder zu Montieren und auszurichten....Aber es ist dünnes Eis (noch).

Aber ganz ganz dünnes Eis!
 
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Es war doch mal die Rede davon dass nach der Gesetzesänderung mit Erlaubnis von Nachtsichtvorsatz und Aufsatzgeräten, selbige Eintragungspflichtig wie zB. Schalldämpfer oder Waffen werden sollen?
Steht das aktuell immer noch im Gesetzesentwurf?
Weil dann bräuchte es ka wieder eine gravierte Seriennummer oder sowas...
Das stand noch in keinem Entwurf und ist auch in den aktuellen Vorlagen nicht beinhaltet.
Es werden sowieso nur die bislang zulässigen Dual USe Geräte eine Nutzungserlaubnis erhalten.
 
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Veröffentlichte Entwürfe sind der Referentenentwurf, der Kabinettsentwurf und die Bundesratsempfehlungen.
Nirgends steht dergleichen.
Also, nicht kirre machen lassen.
 

Maximtac

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Moin Leute,

ich lese hier viel über die rechtlichen Aspekte und das ist ja auch gut so.
Aber wie siehts denn bezüglich der Leistung des Geräts aus? Wie schlägt sich das Low-Budget-Teil gegenüber einen 3000€ Restlichtverstärker? Kann man was zu Lebensdauer sagen? Garantie? Wer repariert einem das Ding falls mal was ist?

Garantie 2 Jahre, wir reparieren die Geräte selber, wenn nicht reparierbar sind, dann tausche ich diese aus.
Über Leistung der Geräte kannst du selber sich ein Bild machen, in dem du diesen 14 Tage testen kannst, beim nicht gefallen nehme ich das Gerät zurück und übernehme Versandkosten in beide Richtigen.

Kannst auch Video anschauen um ersten Eindrück zu bekommen:
https://www.youtube.com/watch?v=cc4FAqsXED0&t=
 
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Wenn man Nachweiß hat das man auch bei Auslandsjagd teilgenommen hat oder immer wieder diese macht, wäre es problemlos zu erklären, das man kein Lust hat das Adapter immer wieder zu Montieren und auszurichten....Aber es ist dünnes Eis (noch).

Praktisch wäre ja es gäbe was anderes für daran zu montieren im Inland. Blendschutz, Filterscheibe etc., dann hat der Adapter auch hier seine Berechtigung.
 
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Insgesamt doch kein Drama. Ob man nun einen Adapter auf ein Fernglaus schiebt oder ein Gerät an einen Adapter steckt, ist doch Jacke wie Hose.
 
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Kann mir jemand, der in der Materie etwas bewanderter ist als ich, bitte verraten welche Schrauben in den Originaladaptern verbaut sind?
 
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