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Naja, wenn die djz und die paar nichtssagenden Zeilen für Dich eine umfassende Urteilsbegründung sind dann glaub von mir aus so nen Mist.Dann sollte Herr Brachenmann auch die mitgelieferten Quellen beachten (... https://djz.de/illegale-taschenlampe-jaeger-muss-blechen/ )
Eine TASCHENLAMPE ist noch lange nicht das gleiche wie ein Zweckbestimmter LASER mit Waffenanbauvorrichtung. Sowas fällt schlicht unter verbotene Gegenstände.
Aber bitte, glaub was magst!