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Besitzen darfst du jede Variante. Ist halt nur ne Videokamera mit Laserpointer und einblendbarem Kreuz - gibt es beides in anderer Form auch schon, das Leupold LTO hat auch ein Absehen.Beim PARD darf man nicht jede Variante bbesitzen. Genau genommen nur eine extra umgerüstete.
Welches darüberhinaus hier Genannte darf man denn nicht besitzen?
Das Problem ist eher die Verwendung eines Pard mit offizieller Beauftragung - da hat mal einer zusammengesponnen, dass man wegen des Absehens das Gerät dann als Zielgerät werten müsste, was ich aber für Unsinn halte. Bei einigen Vorsatzgeräten kann man ja auch ein Kreuz einblenden, was zur Justierung/Abschaltung toter Pixel dient - die sind trotzdem im normalen Handel.
Das einzige Pard, was man nicht besitzen darf in DE, ist das NV008 - welches halt tatsächlich ein Nachtzielgerät ist.