Nein. Das wie ist entscheidend. Das ist aber auch nur ein Problempunkt. Dann muss man das Teil erstmal in Besitz nehmen. Dann ist aber der Straftatbestand bereits erfüllt. Es herrscht Umgangsverbot. Das heisst man braucht schonmal vornweg eine Ausnahmegenehmigung nach §40 (4)WaffG. Die Bedingungen dazu sind dort ebenfalls genannt.
Im Übrigen kann ja mal ein Kenner genauer beschreiben, wie leicht dieser Ausbau sein soll.
2 Schrauben im Frontbereich. 4 hinten am Gehäuse. Ab jetzt bin ich gespannt, auf den leichten Ausbau.
Ich bin jetzt nur insofern Kenner der Materie, als dass ich Etechnik studiert habe und hin und wieder elektrische Geräte modifizieren darf (meist reparieren beim Spielzeug der Kinder
, aber auch Reparaturen/Akkuwechwel/Displaywechsel Handy sind kein Problem, hab 7 Jahre bei Nokia geschafft bevor die geschlossen haben).
Ich denke das Problem ist gar nicht der Ausbau, irgendwo im Thread gab es schon eine Aussage zum einfachen Öffnen des Geräts, was dafür spricht das keine Verschnappungen existieren (klassisch im Consumerbereich) oder sogar viel schlimmer, Vernietungen und Co, die meist nur zerstörerisch geöffnet werden können.
Ich glaube, wenn man die Aussage des BKA nimmt und die Bedenkenträgermentalität, dann ist die Modifikation so auszuführen, dass ein Rückbau nahezu unmöglich ist. Vergleiche dazu BKA Bescheide zu modifizierten Umbauten vollautomatischer Waffen (zb MG38 von Niedermeier). Somit wäre ein Verkleben nach Ausbau das mindeste, wenn nicht sogar ein Entfernen der Laseraufnahme im Gehäuse.
Dass die Laserfunktion in der englischen Version nur nen Gimmick ist... Also nicht ernsthaft, denn wer packt freiwillig so nen Teil ans ZF um dann rumzufunzeln, ist ärgerlich bei unserer kaum durchschaubaren Gesetzeslage und im schlimmsten Fall Urteilen. Wer nen Pointer will, kauft sicher anderes. Es ist nur ärgerlich, dass durch die Bedenkenträgermentalität der deutsche Michel das 3 fache an Kohle hinblättern muss, um nicht eventuell doch Ärger zu bekommen, selbst wenn es die "BRD" Version ist.
Auch wenn ich kein Fan der Literatur des Herren bin... Aber in dem Bereich passt sein Buchtitel "Deutschland schafft sich ab".
Mal sehen was die Zukunft bringt, denn mit der Gesetzesänderung wäre BW aus meiner Sicht der Weg auch frei da in der DVO die Nachtsicht zur Schwarzwildbejagung von den sachlichen Verboten schon ausgenommen wurde. PARd müsste ja nur den Laser rauswerfen und einen anderen Deckel produzieren, dann wäre das Thema geschwätzt.
WMH