PARD NV007 Digital Night Vision

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Die entsprechende Fachabteilung im Innenministerium Brandenburg hat für mich Licht in die Sache gebracht. Die Forst hat einen Antrag gestellt um legal Nachtsichtzielgeräte besitzen zu dürfen, dies ist möglich bei Behörden des Landes Brandenburg. Ich vermute daher rührt auch der Schnellschuss mit der DFV des Landesjagdgesetzes, um die ganze Sache rund zu machen, juristisch.

Weiterhin wurde geäußert, das bis Jahresende wohl das Waffenrecht angepasst wird, das trifft dann auf das gesagte von Mantelträger zu.

Grüße aus dem Wald
 
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Servus in die Runde,

Aus dem Grund ja meine Frage nach der Kopfhaltung vor 4 Seiten.

Sofern das Gerät ingesamt legal ist (Stichwort kein verbotener Gegenstand) sollte man mit einer Kopfhaltung auch in jedem Bundesland außerhalb Bayer oder Baden-Württemberg legal jagen dürfen. Das Gerät ist dann ja nicht fest am ZF bzw. der Waffe montiert sondern an der Kopfhaltung.

Im übrigen ist dann such die zuvor viel diskutierte Rückstoßfestigkeit völlig egal.



Grüße
 
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Hier der Bescheid des BKA zu Kopfhalterungen,
Nachtsichtgeräten und nachtsichtgeeignetem Leuchtpunkt:

Bausaujäger
 

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  • NachtsichtlösungBKA.pdf
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Servus in die Runde,

Aus dem Grund ja meine Frage nach der Kopfhaltung vor 4 Seiten.

Sofern das Gerät ingesamt legal ist (Stichwort kein verbotener Gegenstand) sollte man mit einer Kopfhaltung auch in jedem Bundesland außerhalb Bayer oder Baden-Württemberg legal jagen dürfen. Das Gerät ist dann ja nicht fest am ZF bzw. der Waffe montiert sondern an der Kopfhaltung.

Im übrigen ist dann such die zuvor viel diskutierte Rückstoßfestigkeit völlig egal.



Grüße
Die FRage wurde dir ja korrekt beantwortet. Die Antwort hat dir jedoch nicht gefallen.
Nun konkretisierst du und das Ergebnis ist natürlich dann auch ein anderes.
Nun musst du dir das aus praktischer Sicht vorstellen. Mit einer Kopfhalterung musst du auch erstmal einen guten Einblick ins ZF bekommen. Das erledigt das ein oder andere Gerät ganz gut und andere sind vollkommen ungeeignet.
Inkonkrete Fragen lassen sich leider selten zufriedenstellend beantworten.
 
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Gefragt war nicht nach bedenken...trägern hinsichtlich verboten Gegenstand. Aber sparen Se sich die Luft, habe inzwischen eine konstruktive Antwort per PN erhalte.
 
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Wenn eine seriöse Warnung vor möglicherweise verbotenen Gegenständen (welche bekanntlich die Zuverlässigkeit gefährdet) als Bedenkentragen und unkonstruktiv empfunden wird, wünsche ich einfach viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.
 
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ja Passt schon, das wurde aber auch schon mit identischen Inhalt auf Seite 5 oder 6 (von 48) diskutiert- das muss man doch nicht ständig wiederholen.

Im übrigen empfehle ich jedem, besser einer Aussagen von einem Fachanwalt für Waffenrecht zu vertrauen als einem Forum. So wie ich es sehe ist hier leider keiner unter uns bzw. er hat sich noch nicht geoutet.
 
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Dann wünsche ich viel Erfolg beim Finden von Einem. Fachanwälte für Waffenrecht gibst nämlich nicht. Es gibt insgesamt 24 Fachanwaltsrichtungen (Siehe FAO)
Kleiner Tipp: Fällt unters Verwaltungsrecht ;)
Also Baurecht oder Umweltrecht sind da u.a. weit verbreitet.
Besser wäre es man würde jemanden kennen, der sich neben der Verfahrensordnung und dem Verwaltungsrecht auch noch speziell im Waffenrecht gut auskennen würde.
 
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JBB

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Nein. Das wie ist entscheidend. Das ist aber auch nur ein Problempunkt. Dann muss man das Teil erstmal in Besitz nehmen. Dann ist aber der Straftatbestand bereits erfüllt. Es herrscht Umgangsverbot. Das heisst man braucht schonmal vornweg eine Ausnahmegenehmigung nach §40 (4)WaffG. Die Bedingungen dazu sind dort ebenfalls genannt.
Im Übrigen kann ja mal ein Kenner genauer beschreiben, wie leicht dieser Ausbau sein soll. ;)
2 Schrauben im Frontbereich. 4 hinten am Gehäuse. Ab jetzt bin ich gespannt, auf den leichten Ausbau.


Ich bin jetzt nur insofern Kenner der Materie, als dass ich Etechnik studiert habe und hin und wieder elektrische Geräte modifizieren darf (meist reparieren beim Spielzeug der Kinder 😂😂😂, aber auch Reparaturen/Akkuwechwel/Displaywechsel Handy sind kein Problem, hab 7 Jahre bei Nokia geschafft bevor die geschlossen haben).

Ich denke das Problem ist gar nicht der Ausbau, irgendwo im Thread gab es schon eine Aussage zum einfachen Öffnen des Geräts, was dafür spricht das keine Verschnappungen existieren (klassisch im Consumerbereich) oder sogar viel schlimmer, Vernietungen und Co, die meist nur zerstörerisch geöffnet werden können.

Ich glaube, wenn man die Aussage des BKA nimmt und die Bedenkenträgermentalität, dann ist die Modifikation so auszuführen, dass ein Rückbau nahezu unmöglich ist. Vergleiche dazu BKA Bescheide zu modifizierten Umbauten vollautomatischer Waffen (zb MG38 von Niedermeier). Somit wäre ein Verkleben nach Ausbau das mindeste, wenn nicht sogar ein Entfernen der Laseraufnahme im Gehäuse.

Dass die Laserfunktion in der englischen Version nur nen Gimmick ist... Also nicht ernsthaft, denn wer packt freiwillig so nen Teil ans ZF um dann rumzufunzeln, ist ärgerlich bei unserer kaum durchschaubaren Gesetzeslage und im schlimmsten Fall Urteilen. Wer nen Pointer will, kauft sicher anderes. Es ist nur ärgerlich, dass durch die Bedenkenträgermentalität der deutsche Michel das 3 fache an Kohle hinblättern muss, um nicht eventuell doch Ärger zu bekommen, selbst wenn es die "BRD" Version ist.

Auch wenn ich kein Fan der Literatur des Herren bin... Aber in dem Bereich passt sein Buchtitel "Deutschland schafft sich ab".

Mal sehen was die Zukunft bringt, denn mit der Gesetzesänderung wäre BW aus meiner Sicht der Weg auch frei da in der DVO die Nachtsicht zur Schwarzwildbejagung von den sachlichen Verboten schon ausgenommen wurde. PARd müsste ja nur den Laser rauswerfen und einen anderen Deckel produzieren, dann wäre das Thema geschwätzt.

WMH
 
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Hallo und WMH

Da ich diesen Beitrag mittlerweile schon das ganze Jahr verfolge und gespannt auf neuen Beiträgen bin habe ich mich nun auch Angemeldet um mitzumischen.

Wie von einigen schon gemahnt muss jeder selber wissen ob er seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen möchte.
Weshalb ich mir heute Mittag ein Pard 007 von customriflescopes bestellt und den Betrag von umgerechnet 428,52€ beglichen habe.

Da ich aus dem Bereich Maschinenbau komme werde ich euch ohne Vorbehalt und technisch nüchtern Berichten. Dabei stelle ich mich und mein Setup oder die deutsche Strafverfolgung noch genauer vor.

MfG Marcel
 
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Im übrigen empfehle ich jedem, besser einer Aussagen von einem Fachanwalt für Waffenrecht zu vertrauen als einem Forum.

Da magst du recht haben, aber (und jetzt gebe ich mal den dummen deutschen Bedenkenmichel ;)) der Fachanwalt hat auch nur SEINE Meinung dazu un sieht es so wie er es sieht.
Keiner kann aber unterm Strich sagen wie es der Richter hinterher sieht.
Wenn der 2 Wochen keinen Se. hatte, dann verdonnert der jeden.
 

Maximtac

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Hey,

hab gesehen das PARD NV 007 Gerät wurde hier sehr heiß diskutiert, wir sind auf diesen Gerät schon in 2018 aufmerksam geworden.

Bevor wir uns dazu entschieden haben, haben wir mehrere Monate das Gerät getestet mehrere Rücksprachen mit Bundeskriminalamt und mit dem Technikern von PARD-Tech gehalten, daher können wir versuchen präzise und ausführliche Antworten bezüglich Rechtslage in DE bezüglich der Rechtslage, Schussfestigkeit, Leistung, Bedienung und Technische Fragen geben.

hab dafür ein neuen Thema aufgemacht: https://forum.wildundhund.de/thread...ber-rechtslage-leistung-ausfuehrungen.123248/

Hier können viele Ihre Fragen und Details über das PARD NV007 beantwortet werden.
 
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Bei dem Gerät stört, dass man mit dem Auge sehr nah heran muss, um den Bildschirm vollständig zu sehen.

Daher wäre es sinnvoll, ein besseres Okular zu entwickeln.

Gibt es hier jemanden, der im Fachgebiet Optische Geometrie oder ähnlichem hinreichend bewandert ist, um bestimmen zu können, welche Art von Linsen in welchem Abstand angeordnet werden können, um bei einem Augenabstand von ca. 1 bis 2 cm den ganzen Mini-Display zu sehen? Und das natürlich in gleicher oder größerer Abbildungsgröße.

Mit etwas Know How dürfte sich hier eine Lösung bauen lassen. Die Gewinde sind Standard. Augenschutzgummis gibts überall.
 
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Stimmt was Sie sagen. Der Augenabstand ist nur 25 mm. Da ist aber der Gummi noch da zwischen.
 
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