- Registriert
- 11 Sep 2015
- Beiträge
- 52
Die Schusshärte des Pard NV007 ist ja mit max. .308 angegeben, hättet ihr Bedenken es in Verbindung mit einer .270 win einzusetzen?
Wmh
Wmh
Das ist ein Nachtsicht mit Ziellaser und Absehen. Also "mit" generell ein Verbotener Gegenstand. Für jeden in der BRDSorry, ich dachte Asani meinte ob es sich um einen IR Laser oder IR Strahler zur Beleuchtung handelt.
Das Gerät hat einen Markierungslaser, also roter Punkt, das haben die aktuellen Wärmebildgeräte vom Liemke und Flir z.B. auch. Für ein Beobachtungsgerät rechtlich kein Problem.
Montage an der Waffe verboten, sowohl wegen Laser wie auch wegen Nachtsicht.
Die Schusshärte des Pard NV007 ist ja mit max. .308 angegeben, hättet ihr Bedenken es in Verbindung mit einer .270 win einzusetzen?
Wmh
Der Laser beim PARD ist übrigens innerhalb von 5 Minuten ausgebaut und könnte jederzeit problemlos wieder eingebaut werden (Steckkontakte). Der Unterschied zwischen dem Pulsar und dem PARD ist eindeutig die Verarbeitung. Der Bajonettverschluss ist beim PARD über 4 oder 5 Schrauben in Plastik verschraubt. Das Pulsar wirkt um einiges hochwertiger.
Beim Durchgucken scheint das PARD die bessere Leistung zu bringen.
Wenn ich es auf einer Waffe benutzen würde, hätte ich mit den angegebenen 200m kein Problem, da ich auch tagsüber eher selten auf diese Entfernungen schieße....
Dass die Versionen mit eingebautem Laserpointer nicht genehmigungsfähig sind, leuchtet mir ein.
Dass sie aber auch als handgeführtes Gerät verboten sein sollen, irgendwie nicht. Es gibt hierzulande soviele Angebote über ebay, Amazon und weitere von zig Verkäufern. Wer blickt da noch durch, was er da letztendlich geliefert bekommt?
Und diese Verkäufer machen sich dann alle strafbar? Und die Käufer auch?
Es kann ja nicht sein, dass jemand denkt, er kauft ein Nachtsichtgerät und macht sich dann strafbar. Und das BKA und wie sie alle heißen schauen dem Treiben die ganze Zeit zu? Da sind doch mittlerweile tausende Geräte in Deutschland übern Tisch gegangen.
Sorry, das leuchtet mir nicht ein und kann ich auch nicht glauben.
Auf der Waffe montieren ist was anderes. Das klammere ich hier aus.
Das kannst auch nicht finden, sonst müssen BKA jeden Tag über 100 "Quellen" über jeden Gegenstand der neu auf den Markt kommt veröffentlichen und das wird keiner machenAuf jeden Fall ist keine BKA Quelle zu finden die das Pard als verbotenen Gegenstand einstuft.
Woher weist Du, dass da „tausende“ an Geräte verkauft wurden!?
Nur weil irgendjemand über eBay oder einen Shop in der Welt etwas verkauft, müssen die Dinge ja auch nicht legal sein.. denke einfach mal an die vielen illegalen Zigaretten, Böller, Alkohol, Pillen und Medikamente, etc.