PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Mann, was interssiert mich ein bayerischer (o.a BL) Sonderkram, wo daiese Dinger per sondersondersonder sonstwie Verordnung zum WaffG/JagdG erlaubt ist....:mad:

Diese Föderalisimus-Juristerei nervt mich nur noch...EIN RECHT FÜR ALLE und ÜBERALL in D!

Wir in NDS und wohl auch in anderen Bundesländern dürfen so oder so gar keine (!) Nachtsicht Vor/Nachsatz Geräte für die Jagd benutzen..fertig.
(ist mir egal ob da noch in irgendwelchen NDS Gemeinden da irgendwas auf Sonderschein möglich ist .... ich bin Ing. , da steig ich juristisch nicht mehr durch)

Und selbst wenn das irgendwann für NDS allgemein käme, dann eben mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht mit Erklaubnis aktiver Beleuchtung, so wie das hier unter GroKo (ex Rot/Grün) Historie läuft, kriegen die das garantiert so dämlich hin.

Ganz Rest Europa und USA lacht sich sowieso nur tot über D und sein "Jagd(un)recht!

Sch... auf Waidgerecht, wenn ASP kommt müssen die Schweine weg, dann ist das ein Seuchenträger = Ungeziefer..Punkt !

G.
 
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Mann, was interssiert mich ein bayerischer (o.a BL) Sonderkram, wo daiese Dinger per sondersondersonder sonstwie Verordnung zum WaffG/JagdG erlaubt ist....:mad:

Diese Föderalisimus-Juristerei nervt mich nur noch...EIN RECHT FÜR ALLE und ÜBERALL in D!

Na, dann gib mal schön wieder deinen kürzlich gekauften Schalldämpfer ab, den du ohne die Vorreiterrolle Bayerns in deinem Bundesland die nächsten 30 Jahre nicht hättest.
Also halte mal den Ball flach und freu dich darüber, daß es eben Bundesländer gibt, denen das Wort Frei im Freistaat auch noch was bedeudet und hierdurch so manches Mal andere vor sich her treiben.

Sch... auf Waidgerecht, wenn ASP kommt müssen die Schweine weg, dann ist das ein Seuchenträger = Ungeziefer..Punkt !
Ganz ehrlich: (n)(n)(n)

Die Sau ist und bleibt ein Wirbeltier mit hoch entwickeltem Sozialverhalten. Genauso wie Fuchs, Krähe, Reh und Hirsch.
Ließ doch noch mal §1 des BJagdG durch, und zwar bevor dich irgendein Landesforst im Mai auf sein gehörntes Ungeziefer los lässt.
 
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Na, so jung oder ja nicht!

Aber im Punkto „Bayern muss sich auch an Bundesgesetze“ halten, stimme ich ihm zu.

Da könnte ja Hamburg z.B. Per Erlass Vollautomaten mit 100 Schussmagazin freigeben und das Waffengesetz völlig außer acht lassen. Ob das dann noch jemand witzig findet!?
 
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Na, so jung oder ja nicht!

Aber im Punkto „Bayern muss sich auch an Bundesgesetze“ halten, stimme ich ihm zu.

Da könnte ja Hamburg z.B. Per Erlass Vollautomaten mit 100 Schussmagazin freigeben und das Waffengesetz völlig außer acht lassen. Ob das dann noch jemand witzig findet!?
hallo.
Den Unterschied erkennst du jetzt aber schon oder?

Man gibt in Bayern per zeitlich befristeter wie räumlich begrenzter (ein bekannter Ausnahmefall aussen vor) Beauftragung die Benutzung einer an der Waffe befestigten Beleuchtungseinheit in Kombination mit einer elektronischer Zielhilfe frei.
Nicht mehr, nicht weniger.

Maaaan, Maaaan, Maaaann...... lagsam glaub ichs aber wirklich!
 
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Mann, was interssiert mich ein bayerischer (o.a BL) Sonderkram, wo daiese Dinger per sondersondersonder sonstwie Verordnung zum WaffG/JagdG erlaubt ist....:mad:

Diese Föderalisimus-Juristerei nervt mich nur noch...EIN RECHT FÜR ALLE und ÜBERALL in D!
..... .... ich bin Ing. , da steig ich juristisch nicht mehr durch
das ist dann allerdings ein schweres Defizit!

Ganz Rest Europa und USA lacht sich sowieso nur tot über D und sein "Jagd(un)recht!
das glaube ich nicht.
Die Anderen haben ihre eigenen Probleme.

Sch... auf Waidgerecht, wenn ASP kommt müssen die Schweine weg, dann ist das ein Seuchenträger = Ungeziefer..Punkt !

G.
Noch ist es aber nicht so weit. Und in meinen Augen widerspricht die Jagd mit Nachtzielhilfen in keinster Weise der bislang undefinierten deutschen Waidgerechtigkeit.Im Gegenteil, damit erhält man sie aufrecht!

Also, beruhige dich wieder. Auch im Hinblick darauf, dass du beim Forst jagen wirst. Alles wird gut (y)
 
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Servus,

Mann, was interssiert mich ein bayerischer (o.a BL) Sonderkram, wo daiese Dinger per sondersondersonder sonstwie Verordnung zum WaffG/JagdG erlaubt ist....:mad:

Diese Föderalisimus-Juristerei nervt mich nur noch...EIN RECHT FÜR ALLE und ÜBERALL in D!

Wir in NDS und wohl auch in anderen Bundesländern dürfen so oder so gar keine (!) Nachtsicht Vor/Nachsatz Geräte für die Jagd benutzen..fertig.
(ist mir egal ob da noch in irgendwelchen NDS Gemeinden da irgendwas auf Sonderschein möglich ist .... ich bin Ing. , da steig ich juristisch nicht mehr durch)

Und selbst wenn das irgendwann für NDS allgemein käme, dann eben mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht mit Erklaubnis aktiver Beleuchtung, so wie das hier unter GroKo (ex Rot/Grün) Historie läuft, kriegen die das garantiert so dämlich hin.

Ganz Rest Europa und USA lacht sich sowieso nur tot über D und sein "Jagd(un)recht!

Sch... auf Waidgerecht, wenn ASP kommt müssen die Schweine weg, dann ist das ein Seuchenträger = Ungeziefer..Punkt !

G.

Dazu kann ich nur sagen😌😌

https://youtu.be/v-NmNUcehPk

Und dein offensichtliches räumliches Geburtsdefizit würde sich durch Verlagerung des Lebensmittelpunktes zeitnah und nachhaltig beheben lassen😁

Im Ernst. Bitte Mal den Ball ein wenig flacher halten. Durch den Umstand daß wir in Bayern diese Möglichkeit haben wird dir nichts weggenommen sondern die Chance größer daß das Modell Schule macht und von anderen Bundesländern aufgegriffen wird.

Ich bin grundsätzlich deiner Meinung dass sobald die ASP und Deutschland ankommt Schwarzwild stärker als im Moment den Stempel "Schädling" aufgedrückt bekommt.
Ich werde dann auch gerne als "Schädlingsbekämpfer" auftreten ABER: die Waidgerechtigkeit bleibt auch dann für mich oberstes Gebot sprich Regeln wie "von klein nach groß, Muttertierschutz werden selbstverständlich eingehalten. Alles was mich dabei technisch(WBK, Nachtsicht u.s.w.) unterstützt nutze ich sehr gerne und das schießen muss sitzen.
Dann bleibt die Nummer in der Hand der Jägerschaft .
Scharfe Bejagung und Waidgerechtigkeit sind kein Widerspruch.

Der Satz "sch.... auf Waidgerechtigkeit"
disqualifiziert.

Gruß und Wmh
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Sorry, aber der Feststellungsbescheid wird mit Veröffentlichung des neuen WaffG ungültg, da seine Begründung (altes WaffG) nicht mehr gültig ist.

So leid es mir für Maximtac tut...das Teil ist, an eine Waffe montiert, nicht gesetzeskonform ! Punkt. aus !

JagdGé hebeln nicht das WaffG aus, sie können nur waffentrechtlich in D zugelassene Geräte ZUSÄTZLICH explizit für die jagd freigeben.
Das JagdG der Länder regelt eben ganau dies: was darf zum Jagen verwendet werden.
Ohne JagdG darf GAR NIX ZUM JAGEN benutzt werden (Egal ob das Waffengestezt das Teil als waffe in D zulässt)
Waffen, die im WaffG VERBOTENE GFEGENSTÄNDE sind können nicht durch JagdG erlaubt werden!

Anders verhält es sich zB mit den jagdbaren Wildarten.
JagdR ERGÄNZT um Tiere, die im Bundesjagdgesetzals jagdbar GAR NICHT DRIN STEHEN.
Das macht wegen der Regionalität ja auch sinn!

Und das ist der entscheidene Unterschied zu den Waffen:
Im WaffG STEHT DAS JETZT SO SCHON DRIN, da gibts keine Ausnahmen im Landesrecht, das wäre verfassungswidrig.

Bundesrecht bricht wenn überhaupt immer Landesrecht ....nicht umgekehrt !

G.
Ums mal kurz zu machen.
Mit deiner Einschätzung bist du nicht nur knapp daneben, sondern meilenweit daneben.
Absoluter Käse.
Die Montage des Pard war vor und ist (ausgenommen Bayern) auch nach dee Änderung verboten. Da hat sich nichts geändert.
An BKA Feststellungsbescheid auch nicht, der stellt nämlich nur fest dass es sich in der geprüften Variante um ein Dual Use Gerät handelt, mehr nicht.
Hat nicht das geringste mit der Gesetzesänderung zu tun.
Mein Vorschlag, bevor du uns mit deinen Weisheiten erleuchtest, mach zuerst deinen Jagdschein fertig und pass in Rechtskunde besser auf.
 
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Na, dann gib mal schön wieder deinen kürzlich gekauften Schalldämpfer ab, den du ohne die Vorreiterrolle Bayerns in deinem Bundesland die nächsten 30 Jahre nicht hättest.
Also halte mal den Ball flach und freu dich darüber, daß es eben Bundesländer gibt, denen das Wort Frei im Freistaat auch noch was bedeudet und hierdurch so manches Mal andere vor sich her treiben.


Ganz ehrlich: (n)(n)(n)

Die Sau ist und bleibt ein Wirbeltier mit hoch entwickeltem Sozialverhalten. Genauso wie Fuchs, Krähe, Reh und Hirsch.
Ließ doch noch mal §1 des BJagdG durch, und zwar bevor dich irgendein Landesforst im Mai auf sein gehörntes Ungeziefer los lässt.
 
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Anmerkung: Freistaat heißt „frei von Monarchie“ ; man hätte ihn auch Republik oder Volksstaat nennen können, gemeint ist dasselbe!
 

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