PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Registriert
28 Mrz 2009
Beiträge
992
Halt ich die Hand knapp vor den IR Aufheller vom Pard und im vergleich an einen Laserluchs 850 Pro 2. Dann hab ich bei PARD aber einen deutlich helleren roten Punkt auf der Hand.

Bei der Leistung bzw. Reichweite gab es allerdings kaum Unterschied zwischen beiden. Laserluchs leicht besser.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Halt ich die Hand knapp vor den IR Aufheller vom Pard und im vergleich an einen Laserluchs 850 Pro 2. Dann hab ich bei PARD aber einen deutlich helleren roten Punkt auf der Hand.

Bei der Leistung bzw. Reichweite gab es allerdings kaum Unterschied zwischen beiden. Laserluchs leicht besser.
So auch meine Wahrnehmung.
Laserluchs oder auch der alte Dipol Laser wesentlich weniger Wildempfindlich bei gleicher oder besserer Reichweite, obwohl angeblich die selbe Wellenlänge.
 

Maximtac

Anzeige/Gewerblicher Anbieter
Registriert
7 Aug 2019
Beiträge
1.658
zum BKA schicken und dafür einen Feststellungsbescheid erwirken.
Völlig stressfrei

Völlig stressfrei bei Feststellungsbescheid ist leider falsch.... Das hat immer mit viel Aufwand, Mail verkehr und viel Geld verbunden...
Kann nur sagen, wenn man Linse, Ausziehbare Linsen-Gehäuse entfernt, LED auslötet und das Loch mit Silikon, noch besser Haftmasse abdichtet, dann ist man Rechtlich auf Sichere Seite! Wir haben am Anfang an das genau so mit Laser gemacht und Geräte somit Problemlos und recht sicher verkauft.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Keine Sorge. Die Beurteilung durch das BKA erfolgt dann vollkommen kostenfrei und man muss auch nichts schreiben ;)
Das veranlasst die Behörde, falls sie nicht in der Lage ist festzustellen , dass sie keinen Verstoß feststellen können.

Auch privat ist das kein großes Ding. Foto und BEschreibung reichen aus, für eine Einschätzung. Die Kosten sind leider explodiert, weil das Überhand genommen hat.
 
Registriert
2 Jun 2012
Beiträge
4.798
Dieses ganze Thema wird immer schwieriger - jedes Bundesland kocht wieder eigen Suppen etc....

Was mich brennend interessiert, ist das Pard in Bayern legal - wenn ich das richtige lese ja.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.480
Nach der Änderung gibt es in BY keine Einzelbeauftragung mehr, sondern pro Revier, die der Pächter beantragen muss. Der Pächter kann die Beauftragung dann auf seine Begeherper Formblatt übertragen. Das geht nur für BGS'ler, Jagdgäste sind weiterhin Außen vor. Nach dem Inhalt der Beauftragung sind Aufheller und deren Montage an der Waffe legal, was allerdings den WaffG widerspricht.

Früher war es so, dass der Pächter die Einzelbeauftragung für seine Begeher beantragen musste. Die bekamen dann das Schreiben der UJB direkt zugesendet.
 
Registriert
6 Okt 2017
Beiträge
629
Nach der Änderung gibt es in BY keine Einzelbeauftragung mehr, sondern pro Revier, die der Pächter beantragen muss. Der Pächter kann die Beauftragung dann auf seine Begeherper Formblatt übertragen.
Das ist, zumindest in meinem Jagd- sowie Heimatlandkreis so nicht richtig.
- Ausschließlich der Pächter beantragt für einen von im definierten Personenkreis (muß nicht er selber sein)
- Die Behörde sendet jeweils einen (kostenpflichtigen) Bescheid mit der Sondergenehmigung an alle benannten Personen. Dieser gilt nur für diese Person und nur für das(die) definierten Revier(e).

Die IR-Geschichte ist zweifelsohne unbefriedigend, auch in By. Man wird jedoch auch nicht gezwungen, einen Vorsatz mit IR vor der Nase kontrollberechtigter Staatsorgane auf die Waffe zu schrauben und es auf ein Gerichtsverfahren anzulegen.

Waidmannsheil
Ratatoskr
 
Zuletzt bearbeitet:

pp1

Registriert
19 Jul 2019
Beiträge
182
Das ist, zumindest in meinem Jagd- sowie Heimatlandkreis so nicht richtig.
- Ausschließlich der Pächter beantragt für einen von im definierten Personenkreis (muß nicht er selber sein)
- Die Behörde sendet jeweils einen (kostenpflichtigen) Bescheid mit der Sondergenehmigung an alle benannten Personen. Dieser gilt nur für diese Person und nur für das(die) definierten Revier(e).

Die IR-Geschichte ist zweifelsohne unbefriedigend, auch in By. Man wird jedoch auch nicht gezwungen, einen Vorsatz mit IR vor der Nase kontrollberechtigter Staatsorgane auf die Waffe zu schrauben und es auf ein Gerichtsverfahren anzulegen.

Waidmannsheil
Ratatoskr
Kenne das aus BY auch so wie Wheelgunner das schreibt. Ist neu, die erste Beauftragung bei uns
vor ca. 2 Jahren wurde so gehandhabt wie du das schreibst.....jetzt anders.

PP1
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.480
Mit der neuen Regelung in BY sind die alten Beauftragungen zu widerrufen weil sich das WaffG geändert hat. Steht so in der neuen Regelung. Reden Pächter und UJB miteinander geht der Übergang nahtlos.

- Alt: Pächter konnte für sich und die Begeher beantragen. Die Personen bekamen das Schreiben personalisiert von der zuständinge UJB direkt zugesendet

- Neu: Pächter beantragt für das Revier und bekommt die Bewilligung. Die kann dann auf die Begeher übertragen werden. Macht es beim Wechsel der Begeher einfacher.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pp1

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
808
Besucher gesamt
944
Oben