PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Du darfst an deine Waffe alle möglichen Adapter anbringen, sofern damit nich ein eindeutiges Verbot einhergeht.
Ein PARD Adapter stellt keinerlei Verbotsnorm her.
Was man letztlich (und in welchem Zusatnd) an die waffe anbringt, ist entscheident.
Einen Bajinettverschluss haben tausend Dinge. Vielleicht ist es eine smartphonehalterung? Vielleicht etwas ganz anders? Vielleicht ein PARD ohne IR? Vielleicht ein OPARD mit IR, welches aber nur in legalen Regionen verwendet wird usw.
Der Adapter selbst ist nichts.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Du darfst an deine Waffe alle möglichen Adapter anbringen, sofern damit nich ein eindeutiges Verbot einhergeht.
Ein PARD Adapter stellt keinerlei Verbotsnorm her.
Was man letztlich (und in welchem Zusatnd) an die waffe anbringt, ist entscheident.
Einen Bajinettverschluss haben tausend Dinge. Vielleicht ist es eine smartphonehalterung? Vielleicht etwas ganz anders? Vielleicht ein PARD ohne IR? Vielleicht ein OPARD mit IR, welches aber nur in legalen Regionen verwendet wird usw.
Der Adapter selbst ist nichts.
Mein Lieber Mantelträger das sieht das BKA leider ganz anders leider;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

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Du darfst an deine Waffe alle möglichen Adapter anbringen, sofern damit nich ein eindeutiges Verbot einhergeht.
Ein PARD Adapter stellt keinerlei Verbotsnorm her.
Was man letztlich (und in welchem Zusatnd) an die waffe anbringt, ist entscheident.
Einen Bajinettverschluss haben tausend Dinge. Vielleicht ist es eine smartphonehalterung? Vielleicht etwas ganz anders? Vielleicht ein PARD ohne IR? Vielleicht ein OPARD mit IR, welches aber nur in legalen Regionen verwendet wird usw.
Der Adapter selbst ist nichts.
das ist leider so nicht richtig
Es ist ein Spezialadapter der nur dafür gedacht ist dieses ZF mit dem Pard zu verbinden.
Solange das Pard eine Vorrichtung zur Zielbeleuchtung besitz.........…
So blöde wie sich das einige wünschen sind die Sachverständigen beim BKA dann auch wieder nicht. Leider
 
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das ist leider so nicht richtig
Es ist ein Spezialadapter der nur dafür gedacht ist dieses ZF mit dem Pard zu verbinden.
Solange das Pard eine Vorrichtung zur Zielbeleuchtung besitz.........…
So blöde wie sich das einige wünschen sind die Sachverständigen beim BKA dann auch wieder nicht. Leider
Kann doch auch dafür sein das pard mit einem Fernglas oder dergleichen zu verbinden.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Maximtac

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das ist leider so nicht richtig
Es ist ein Spezialadapter der nur dafür gedacht ist dieses ZF mit dem Pard zu verbinden.
Solange das Pard eine Vorrichtung zur Zielbeleuchtung besitz.........…
So blöde wie sich das einige wünschen sind die Sachverständigen beim BKA dann auch wieder nicht. Leider
Hallo Dergerl , Mandelträger hat Recht man Darf Adapter besitzen und an ZF Montieren ohne mit WaffG ins Konflikt zu kommen, weil Adapter könnte auch ein Gerät mit Ausgebauten IR-Strahler oder z.B Diycon der IR-Strahler nicht besitzt adaptieren, sonst wäre jeder 25,4mm ZF Montage-Ring auch verboten, weil dort könnte eine Lampe Platz finden. Adapter allein (auch Montiert) stellt kein Merkmale von Verbotenen Gegenstand. (y)
 

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