PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Das hilft dem, der sie neu kauft oder wegschicken mag.

Hier, das hab ich gefunden, da sieht man ja, wie es ausschaut.

https://www.youtube.com/watch?v=Rrb42J4B1Tc&feature=emb_title

Schwierig ist es nicht, wer absolut sicher sein will, kann ja dann die LED auch noch rausbauen ( so ab 1:08 öffnen sie das Gehäuse der LED) oder die Linse vorne zukleben oder oder oder.

Die handgehaltene Lampe nervt halt ein wenig.

Das hilft mir auf alle Fälle. Ich will die Lampe aus diversen Gründen ausbauen und auf die handgehaltene Version gehen. Zum einen kann ich dann beim Sauen angehen im Feld ein vorhandenes Drückjagdglas nutzen und mein gewohntes 56er beim Ansitz. Zum anderen klappt es mit der T20 940nm für mich sowieso besser im Bezug auf Wildsicherheit. Beim Ansitz liegt die Lampe auf einem Sandsack und beim Angehen in der Linken am Vorderschaft. Auflage über einen zweibeinigen klappbaren Low Budget Bambus DIY Stalkingstick .... oder wie auch immer die Dinger auf Denglish heißen.
Ein Pulsare Core liegt auch noch rum aber das nutze ich lieber zum Absuchen als auf dem großen 56er Glas beim Angehen ... So meine Gedankengänge ;)
 
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Im Endeffekt ist das kein Act: Batterie raus, die sechs Schrauben an der Front raus, dann kommt einem die Front schon entgegen. Etwas auf den Stift aufpassen, der im Adapter einrastet, der sitzt nur lose drin und die Front hängt noch an drei Kabeln an der Platine. Dann beide Kabel vom IR abfetzen, oder ablöten, beide Schrauben vom IR lösen, dann kann man den nach vorne raus ziehen.

Ich würde mir dann irgendeine Abdeckung für die Front bauen, sonst hat man da ein Loch. Und dann eben wieder zusammensetzen. Ist in wenigen Minuten gemacht. Wenn du sowieso gerade die Front offen hast: Blas mit Druckluft in die Scharfstellung. Das Alugewinde freuts und dann knierschts auch nicht mehr.

Ich hab die Tage auch einem Mitjäger noch die Status LED geschwärzt. Das ist allerdings ein etwas größerer Act, geht aber auch.
 
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Moin!
Sagt mal, woran erkennt man das NV007A im Vergleich zur alten Version? Eigentlich sollte meins ein 007A sein, finde am Gerät aber keinen Hinweis darauf..
 

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Okular mit 2 Gewindelöchern, wobei in einem ne feststellschraube Sitz ist das alte. Okular ohne gewindelöcher und ohne feststellschraube das neue.
 
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Hat schon wer das Pard zum reinigen komplett zerlegt ? Geht das überhaupt, sodass man es auch wieder zusammengebaut bekommt ohne klappern danach :rolleyes:
 
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Super, habt besten Dank! Dann ist es tatsächlich die neue Version.:) Aber schon komisch, dass Pard auf eine Kennzeichnung am Gerät verzichtet.
 
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Ich hab mich die Tage übrigens mal mit externen günstigen IRs beschäftigt. Amazon aufgemacht, nach IR Taschenlampe gesucht und dann nicht das billigste genommen, aber immer noch was günstiges: Nightfox XB5.

Im Endeffekt reicht das Ding dicke. Von der Leistung ist man damit etwas hinter dem orig IR Aufheller, das merkt man wenn es mal etwas weiter gehen soll. Verarbeitung ist 1a, läuft auch mit 18650er Akkus. Leider klickt der Schalter minimal (mit etwas Gefühl geht es aber nahezu lautlos) und die Lampe hat eine LED die anzeigt wenn sie an ist. Die müsste man auch abkleben. Ansonsten macht man für den Preis wenig falsch.

Ich hab mir jetzt mal noch das 940Nm Modell bestellt und die neue Maximtac Lampe mit 850Nm und 940Nm ist auch bestellt. Wenn die alle da sind werd ich mal ein paar Bilder Online stellen.
 

Maximtac

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Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz.
Stellungnahme des Bayerischen Inneministeriums zur Nachtsichttechnik vom 10.08.2020 künstliche Lichtquelle

Für mich sieht es so aus, dass IR-Strahler wurde nun in ganzen Beyern für Schwarzwildbejagung erlaubt. Freue mich schon auf die Meinungen von unseren Rechtsexperten (y)
 

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  • Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik (2).pdf
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Ja. wird genausowenig bestand behalten, wie die vorherige Auslegung der nichtmaßgeblichen Stelle. Da hat man ja schnell gemekrt, dass man zurückrudern musste.
Es ist ein wenig abgehoben zu meinen dieAuslegung des BKA als zuständige Stelle missachten zu können, vor allem als eben nicht zuständige Stelle.
Man stelle sich das mal ganz bildhaft für den Handel vor.
Da will man im Bundesland Bayern den Handel in Bayern erlauben.
Die anderen Bundesländer werden vom Handel ausgeschlossen, da eben das waffenrechtliche Verbot besteht.
Da braucht man über die rechtmäßigkeit nicth lange nachdenlen. Das merkt schnell ein jeder.
Nur der Verfasser dieses Karnevalsschreibens offenbar nicht ;)

Die Beauftragungen als Möglichkeit bayerischen Handelns wurden explizit aufgehoben.
Damit ist man auch schon recht schnell am ende der Kette angekommen.
Es interessiert weder Polizei noch Gerichte, was da geschrieben wurde.
Da zählt das Gesetz.
Anzeige. Anklage. Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Es ist vorrausszusetzen das Sachkundige das BKA Merkblatt kennen.

Die Haltbarkeit dieses Schreibens wird noch kürzer sein, als der erste Versuch. man schließt nämlich nichtbayrische Händler aus. Das geht naturgemäß nach hinten los.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Warten wir mal ab.
Das ist nicht von irgendeinem Suppenkasper gezeichnet, sondern von einer Ministerialdirigentin die den (Bay) Verfassungsschutz im Innenministerium leitet.....
Klingt jedenfalls mal so als hätte jemand der gelebten Realität ins Auge geblick und nachgedacht....
 
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Der hat ja nicht den ersten Fehler gemacht.
Auch die Realität bleibt ans Gesetz gebunden.

Bayern haut da gern mal daneben und nicht nur bei der MAut ;)
 

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